Zwangspensionierung, Reaktivierung, schwerbehindert

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Eduard753
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Zwangspensionierung, Reaktivierung, schwerbehindert

Beitrag von Eduard753 »

Hallo,

ich bin Gymnasiallehrer, 55 Jahre alt und war nach längerer Erkrankung zum Amtsarzt geschickt worden, der mich für dienstunfähig erklärt hat, Wiedervorstellung nach einem Jahr. Das heißt, ich werde voraussichtlich zwangsweise in den Ruhestand geschickt, was mir vor allem mental sehr zu schaffen macht. Medizinisch gesehen ist es sogar sinnvoll, Zeit zur Regeneration zu haben. Ich habe auch zahlreiche chronische Baustellen, bin schwerbehindert und gehe schon seit mehreren Jahren nur noch auf dem Zahnfleisch. Ein kurzfristiger Einstieg wäre, da hat der Amtsarzt durchaus recht, nicht vertretbar. Jetzt sprach er auch von Wiedervorstellung und potenzieller Reaktivierung. Ich mache mir große Gedanken, was da in den nächsten Jahren eventuell auf mich zukommt. Ich hatte gehofft, er entscheidet auf "weiter erkrankt, Therapie läuft" (s.u.), aber leider nicht. Therapeutisch ist noch viel Luft nach oben, ich befinde mich in Behandlung und werde eine neue Facharztrichtung aufsuchen, die der Amtsarzt vorgeschlagen hat. Aber es geht ihm alles zu langsam, es wären bisher zu wenig Fortschritte. Genauer ist jetzt Folgendes mein Problem:

1) In einem Jahr wird erneut entschieden, ob ich wieder diensttauglich bin. Meinen bisherigen Dienstort behalte ich aber nicht, d.h. die Schule wird sicher kein Jahr abwarten, meine Stelle neu zu besetzen, zumal in meinem Fach ohnehin akuter Lehrkräftemangel herrscht. Weiß jemand, ob im Falle einer Reaktivierung bei Schwerbehinderten Rücksicht auf Einsatzwünsche genommen wird, z.B. bei der Erreichbarkeit des Dienstortes? Bleibt man dem bisherigen Schulamtsbezirk zugeordnet oder kann es passieren, dass ich dann weit entfernt eingesetzt würde?

2) Falls ich auch in einem Jahr nicht dienstfähig sein sollte, wird man offenbar auch weiter zur Wiedervorstellung eingeladen. Weiß jemand, wie oft bzw. wie lange? Bis zur Regelaltersgrenze?

3) Die Schwerbehindertenbeauftragte hat mich darauf hingewiesen, dass in meinem Fall Verfahrensfehler vorgekommen sind, mit denen ich eventuell das Verfahren rückgängig machen könnte. Sie wurde z.B. im Vorfeld nicht eingebunden und ich hatte auch kein Teilhabegespräch, das vorgeschrieben ist. Ich frage mich nur, welchen Effekt ein Einspruch hier hätte. Meine gesundheitliche Lage ändert sich dadurch nicht. Fängt dann das gesamte Verfahren von vorn an und müsste ich dann noch einmal zu einem Amtsarzt, weil die erste Vorladung ja eigentlich rechtswidrig war? Höchstwahrscheinlich käme auch ein anderer Amtsarzt zum selben Ergebnis.
Finanziell gesehen bin ich in einer ungewöhnlichen Lage. Ich habe mir ausrechnen lassen, was ich im Falle einer Frühpensionierung und im Falle einer Pensionierung mit Antragsaltersgrenze (in Hessen 62) bekäme. Die Beträge unterscheiden sich kaum, da bei Frühpensionierung deutlich weniger abgezogen wird. Allerdings ist der Betrag bei Antragsaltersgrenze davon abhängig, dass ich wirklich im bisherigen Umfang durchgehend weiterarbeiten könnte und nicht z.B. teildienstfähig würde, was ich nicht ausschließe.

Ich warte jetzt auf den Bescheid des Schulamtes, lasse mich von der Gewerkschaft beraten, bin aber insgesamt mit der Lage irgendwie total überfordert. Für Antworten / Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.

LG Eduard753
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