Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen...
Seit drei Jahren bin ich dienstunfähig aufgrund eines Schlaganfalls und wurde in den Ruhestand versetzt, mein GdB ist 60. Bin in Frankreich wohnhaft und in Baden- Württemberg tätig. In B.-W. wurde mir auch der Behindertenausweis ausgestellt, soweit, so gut. Mit der Dienstunfähigkeit fing das Dilemma an, es war von da an das Landesamt für Soziales in Saarbrücken zuständig. Es wurde mir noch noch kurzzeitig befristete Ausweise ausgestellt, bis hin zur Tatsache, dass der Versuch gestartet wurde mir 10 GdB einfach mal so anzuziehen. Dann wurde ein Ausweis ausgestellt, der nun im März ausläuft. Vor 9 Wochen habe ich einen neuen Beantragt, inzwischen macht man mir klar, dass ich keinen neuen Ausweis mehr erhalte, da ich im "Ausland" wohne, aber meine Steuern nach wie vor als Beamter in Deutschland entrichten muss, ist das so üblich?
Mir drückt sich da eine Form der Diskriminierung auf, da inzwischen behauptet wird, der Ausweis könne mir nur ausgestellt werden, so lange ich in Deutschland arbeite.
Wer weiß da Bescheid, gibt es eine Stelle, die mir da weiterhelfen kann?
Denn bisher stoße ich nur auf taube Ohren oder "nicht zuständig"...
Behindertenausweis
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Dienstunfall_L
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Re: Behindertenausweis
Es gilt SGB IX https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... E010201377
Hier findest du erforderliche Infos inkl. eines Urteils des BSG: https://decari.de/wissen/schwerbehinder ... tz-ausland
Wesentlich ist der „Inlandsbezug“, den du wegen der Steuerpflicht und der Steuervorteile durch den SchwB-Status hast.
Hier ab S. 63 findest du die zuständigen Ämter bei Auslandswohnsitz abhängig vom Land auch und kannst sie mit den Angaben der o.g. Quelle vergleichen: https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... pdf-ua.pdf
Vgl. § 101 SGB IX: Eingliederungshilfe im Ausland
Vielleicht wurde das vom SB verwechselt?
Definitiv ist der Schwerbehindertenausweis nicht daran geknüpft, ob ein Mensch arbeitsfähig ist oder einen Arbeitsplatz hat, das ist aus verschiedenen §§ des SGB IX abzuleiten.
Wende dich ggf. an den Landesbehindertenbeauftragten.
https://www.landtag-saar.de/landtag/bea ... nderungen/
Hier findest du erforderliche Infos inkl. eines Urteils des BSG: https://decari.de/wissen/schwerbehinder ... tz-ausland
Wesentlich ist der „Inlandsbezug“, den du wegen der Steuerpflicht und der Steuervorteile durch den SchwB-Status hast.
Hier ab S. 63 findest du die zuständigen Ämter bei Auslandswohnsitz abhängig vom Land auch und kannst sie mit den Angaben der o.g. Quelle vergleichen: https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... pdf-ua.pdf
Vgl. § 101 SGB IX: Eingliederungshilfe im Ausland
Vielleicht wurde das vom SB verwechselt?
Definitiv ist der Schwerbehindertenausweis nicht daran geknüpft, ob ein Mensch arbeitsfähig ist oder einen Arbeitsplatz hat, das ist aus verschiedenen §§ des SGB IX abzuleiten.
Wende dich ggf. an den Landesbehindertenbeauftragten.
https://www.landtag-saar.de/landtag/bea ... nderungen/
Re: Behindertenausweis
Bist du rechtschutzversichert? Dann ärger dich nicht selbst rum, sondern lass das einen RA klären. Ansonsten würde ich auf die Stadtverwaltung gehen, da gibt es Ansprechpartner.
