Hallo,
Seit November 2023 bin ich u.a wegen Long Covid zur Ruhe gesetzt worden.
Jetzt steht eine Überprüfung beim Amtsarzt an.
Damit habe ich gerechnet und das ist soweit auch okay-
Was mich aber etwas erschreckt ist der Passus meines Dienstherrn im Anschreiben an den Arzt. In dem wird mitgeteilt, dass mir alternativ eine geringerwertige Tätigkeit
Übertragen werden kann, wenn Verwendung nicht möglich sei. Und wenn diese Zunge beißt nach Paragraph 46 Absatz 2BBG.
Da war ich jetzt schon ziemlich erstaun. Ich bin Betriebsprüfer bei der Rentenversicherung.
Schätze meine Arbeitsfähigkeit auf ca. 10h die Woche ein. Als Prüferin traue ich mir den Job überhaupt nicht mehr zu.
Vor der Krankheit habe ich 30h/Woche gearbeitet.
Bei uns muss man mind. 20/h Teilzeit arbeiten weniger geht nicht.
1.) kann ich mir keine Tätigkeit vorstellen, wie mein prüf bietet, die ich ausführen könnte, vermute, man würde mich ja nicht plötzlich nach Berlin in den Innendienst verweisen können?
2.) wenn ich mich zusammenreißen und für eine gewisse Zeit 20 Stunden die Woche arbeiten- um den Teilzeitrichtlinien gerecht zu werden- ich hätte ja viel weniger Einkommen als vorher und als jetzt mit der Pension. Und meine Pensionsansprüche würden dann ja noch weiterschrumpfen!
Ich bin da jetzt ehrlicher Weise etwas sprachlos.
Ist das jemandem in der Form von euch schon einmal passiert? Das eine geringer wertige Tätigkeit angenommen werden musste?
Dachte eigentlich, wenn ich Dienstunfähig bin dann bin ich nicht verweisbar.
Kenne ich sonst nur aus schlechten Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen für Angestellte.
Nachprüfung beim Amtsarzt
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deerhunter
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Re: Nachprüfung beim Amtsarzt
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kann ich mir keine Tätigkeit vorstellen, wie mein prüf bietet, die ich ausführen könnte, vermute, man würde mich ja nicht plötzlich nach Berlin in den Innendienst verweisen können? Ja, aber dein Arbeitgeber ist nicht dazu da, dir ein gutes Leben ohne arbeit zu ermöglichen. Wenn der AA meint du kannst arbeiten, wirst du entsprechend reaktiviert. Bei uns gerade massiv Leute zurück geholtwenn ich mich zusammenreißen und für eine gewisse Zeit 20 Stunden die Woche arbeiten- um den Teilzeitrichtlinien gerecht zu werden- ich hätte ja viel weniger Einkommen als vorher und als jetzt mit der Pension. Und meine Pensionsansprüche würden dann ja noch weiterschrumpfen!
Ja, passiert dauernd...allerdings bekommst du ja dein hoheres Gehalt weiter und bleibst in deiner Besoldung. Also im Ernstfall Hausmeister mit A13Ist das jemandem in der Form von euch schon einmal passiert? Das eine geringer wertige Tätigkeit angenommen werden musste?
Erst wenn du das Regelalter erreicht hastDachte eigentlich, wenn ich Dienstunfähig bin dann bin ich nicht verweisbar.
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Mainstream1
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Re: Nachprüfung beim Amtsarzt
Mal die Dienstanweisung des BMI dazu lesen. Das ist danach nicht möglich, wenn man schon in den Ruhestand versetzt war. Den Link hätte ich schon mal gepostet bei einem anderen Thread.
Über Google aber leicht zu finden, ist von Januar 2022.
Genau den Passus hatte das BMI korrigiert, war in der Richtlinie von 2031 nämlich falsch widergegeben, da sprachen aber Urteile dagegen.
Vielleicht hat deine Dienststelle noch die veraltete Fassung.
Also, keine Sorge.
Über Google aber leicht zu finden, ist von Januar 2022.
Genau den Passus hatte das BMI korrigiert, war in der Richtlinie von 2031 nämlich falsch widergegeben, da sprachen aber Urteile dagegen.
Vielleicht hat deine Dienststelle noch die veraltete Fassung.
Also, keine Sorge.
MS
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stuntmanmike
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Re: Nachprüfung beim Amtsarzt
du kannst keine 20h arbeiten und das ist wohl das minimum. mach dir also keine sorgen. du musst dich nicht zusammenreissen im sinne von ueber deine belastungsgrenze gehen. damit tust du dir keinen gefallen und dem arbeitgeber wohl auch nicht wnen sich dadurch dein zustand verschlechtert und du dann hoehere arztkosten verursachst.
Re: Nachprüfung beim Amtsarzt
Vielen lieben Dank für eure Antworten- das mit dem BMI lese ich mal sofort nach!!! Ich hatte schon im Zuruhesetzungsbescheid einen Textbaustein, der überhaupt nicht passte. Dort ging es um eine Wiedereingliederung im Sinne des Hamburger Modells- die nur dann möglich ist, wenn man krankgeschrieben ist und nicht, wenn man bereits in den Ruhestand versetzt wurde. Das wurde aber telefonisch geklärt und die Dame vom Innendienst hat sich mehrmals entschuldigt sie hätte einen falschen Textbaustein benutzt.
Mir kam dieser Passus über die Verweisung von Anfang an etwas merkwürdig vor.
Zumal es bei uns im Außendienst tatsächlich bei 130 Prüfern eine einzige Sekretärinnen Stelle im Prüfbericht in Köln gibt.
Selbst wenn ich diese Stelle für 20 Stunden in der Woche ausüben könnte- ist momentan jemand da, der dafür eingestellt wurde.
Alle anderen Kollegen arbeiten als Prüfer oder Teamleiter.
Wüsste also gar nicht- auf welchem Posten man mich verweisen wollte. Aber gut, ich kann völlig nachvollziehen, dass in der heutigen Situation eben auch viele Leute reaktiviert werden. Solange man adäquate Lösungen findet.
Danke euch!!!
Mir kam dieser Passus über die Verweisung von Anfang an etwas merkwürdig vor.
Zumal es bei uns im Außendienst tatsächlich bei 130 Prüfern eine einzige Sekretärinnen Stelle im Prüfbericht in Köln gibt.
Selbst wenn ich diese Stelle für 20 Stunden in der Woche ausüben könnte- ist momentan jemand da, der dafür eingestellt wurde.
Alle anderen Kollegen arbeiten als Prüfer oder Teamleiter.
Wüsste also gar nicht- auf welchem Posten man mich verweisen wollte. Aber gut, ich kann völlig nachvollziehen, dass in der heutigen Situation eben auch viele Leute reaktiviert werden. Solange man adäquate Lösungen findet.
Danke euch!!!
