Hallo zusammen, hat jemand, der dienstunfähig geworden ist, Erfahrungen mit einem Studium gemacht bzw. ob dies möglich ist/genehmigungspflichtig?
Konkret geht es bei mir als Lehrer darum, dass ich wohl dienstunfähig werde und trotz ausdrücklichem Wunsch eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist. Daher möchte ich noch einmal neu beginnen und studieren, um mich umorientieren zu können. Kann ich für die Studienzeit also Versorgungsbezüge beziehen und im Anschluss daran bei neuer Tätigkeit meine Entlassung beantragen?
Dienstunfähig und neues Studium
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Thorsten87
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Mainstream1
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Re: Dienstunfähig und neues Studium
Was soll das für eine Entlassung sein? Du bist im Ruhestand, da gibt es keine Entlassung mehr!
MS
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ArschVomDienst
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Re: Dienstunfähig und neues Studium
Im Ruhestand kannst du machen was du willst. Solltest du Einkommen erzielen muß das gemeldet werden.
Ein Hoch auf die Bürokratie der unwissenden...
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Thorsten87
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Re: Dienstunfähig und neues Studium
Das war etwas missverständlich formuliert seinerzeit, da ich zu dem Zeitpunkt mit den begriffen nicht sicher war.Mainstream1 hat geschrieben: 4. Dez 2025, 13:10 Was soll das für eine Entlassung sein? Du bist im Ruhestand, da gibt es keine Entlassung mehr!
Die frage war, ob ich im ruhestand unter bezug des ruhegehalts studieren darf.
Bislang habe ich hier von zwei anwälten recht gegensätzliche aussagen. Daher bin ich über tatsächliche erfahrungen sehr dankbar.
Re: Dienstunfähig und neues Studium
Du kannst selbst einen Midi-Job bei der Konkurrenz anfangen. Wer es übertreibt bekommt seine Dienstunfähigkeit in Frage gestellt. Der Minijob gilt im Umfang als unkritisch. Daher belässt es die Mehrheit dabei. Künstlerische Tätigkeiten ohne Einnahmen wie ein Studium spielen überhaupt keine Rolle. Es hieße denn du bist mit einer geistigen Behinderung DDU die dazu im Widerspruch steht. Frag mich welcher Rechtsanwalt da was Anderes behauptet.
Re: Dienstunfähig und neues Studium
Ich fange jetzt zum 14.3.26 ein Studium an. Bei mir war die Aussage: " Solange sie kein Geld verdienen, können Sie tun und lassen was Sie wollen. Sollten Sie Geld verdienen wollen, denken Sie eher an einen 603€ Job und nichts darüber. Das sorgt dafür, dass sie definitiv nicht über Ihren Ruhegehaltssatz kommen und dadurch Probleme auslösen, für sich selber. Sie müssen es nur melden!" Bin ebenfalls aktuell DU.
