Hallo,
ab 01.10.2010 bin ich Beamtenanwärter im gD in Berlin. Ich habe ein Kind und meine Freundin arbeitet halbtags als Angestellte im ÖD.
Steht mir auch der Familienzuschlag der Stufe 1 zu, wenn mein Kind folgendes Einkommen hat
Kindergeld:184€
kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag: 90,05
Unterhalt: ja weiß ich nicht wir leben zusammen, was wird da als Unterhalt angegeben? der aus der Düsseldorfer Tabelle?
eventuell Kinderzuschlag: weiß nicht ob das als Einkommen des Kindes Berücksichtigt wird!
Vielen Dank
Familienzuschlag Stufe 1
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Nach meiner Auffassung steht der Familienzuschlag der Stufe 1 zu.
Der Unterhalt des anderen Elternteils (also der Mutter) steht dem nicht entgegen. Naturalunterhalte sind keine "Eigenmittel" und eventueller Barunterhalt wäre nicht sicher bezifferbar und bleibt deshalb (bei dieser Fallgestaltung!) völlig außer Ansatz.
(So habe ich jedenfalls ein ca. 3 Wochen altes Rundschreiben des BMI in Erinnerung.)
Viele Grüße
Gerda
Der Unterhalt des anderen Elternteils (also der Mutter) steht dem nicht entgegen. Naturalunterhalte sind keine "Eigenmittel" und eventueller Barunterhalt wäre nicht sicher bezifferbar und bleibt deshalb (bei dieser Fallgestaltung!) völlig außer Ansatz.
(So habe ich jedenfalls ein ca. 3 Wochen altes Rundschreiben des BMI in Erinnerung.)
Viele Grüße
Gerda
Hallo, ich möchte darauf aufmerksam machen, dass der Kinderzuschlag in der Regel nur dem gezahlt wird, der auch das Kindergeld erhält. Wenn also Deine Freundin das Kindergeld alleine bezieht, dann bekommt sie auch den vollen Kinderzuschlag. Sie kann aber meines Wissens das Kindergeld an Dich abtreten, dann würdest Du auch den Kinderzuschlag erhalten. Eine Teilung gibt es m.E. nicht.
Diese Fragen müsste Dir aber auch Dein Personalsachbearbeiter speziell für Deinen Fall beantworten können.
Gruß Nedra
Diese Fragen müsste Dir aber auch Dein Personalsachbearbeiter speziell für Deinen Fall beantworten können.
Gruß Nedra