Entlassung auf eigenen Wunsch

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Kubikfranz
Beiträge: 10
Registriert: 16. Jun 2021, 13:11
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Entlassung auf eigenen Wunsch

Beitrag von Kubikfranz »

Ich arbeite in einer jva und möchte bzw werde die Tätigkeit wechseln. Ich bleibe im öffentlichen Dienst aber gehe zur Kommune. Eine Zusage habe ich, aber als Angestellter. Ich werde daher aus dem beamtenverhärlnis zunächst aussteigen.

Wie ist das? Ich muss ja jetzt ein Schreiben aufsetzen und um Entlassung bitten. Geht das an den Anstaltsleiter? Was gehört da genau rein? Muss da die Personalnummer rein oder Ähnliches oder reicht ein Zweizeiler, dass ich zum Zeitpunkt X das beamtenverhärlnis beende? Muss ich den Grund reinschreiben wieso?

Ich nehme an dass die personalstelle sich dann um die Sachen kümmert bzgl nachversicherung etc.?
deerhunter
Beiträge: 86
Registriert: 5. Jun 2023, 09:34
Behörde: Bundeszollverwaltung

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Beitrag von deerhunter »

Die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf eigenen Wunsch erfolgt durch einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Ernennungsbehörde, die eine Entlassungsverfügung erlässt; es gibt keine Kündigungsfristen, aber die Entlassung kann bis zu drei Monate aufgeschoben werden, bis laufende Aufgaben erledigt sind, und mit der Entlassung entfallen Versorgungsansprüche sowie Anspruch auf Übergangsgeld, was zu einer Nachversicherung in der Rentenversicherung führt
Roderick
Beiträge: 23
Registriert: 15. Okt 2024, 19:45
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Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Beitrag von Roderick »

Je nach Bundesland kann die Möglichkeit auf Altersgeld bestehen. Ich würde dies prüfen bevor ich mich nachversichern lasse.
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