Kindergeld und Behilfe

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elgerrito
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Kindergeld und Behilfe

Beitrag von elgerrito »

Hallo,

ich habe als Angestellter den Kindergeld-Antrag gestellt (vermutlich weil ich mich digital ausweisen konnte und den Antrag daher digital übermitteln konnte).
Nun befürchte ich, dass ggf. meine in BaWü verbeamtete Frau den Antrag hätte stellen sollen, um den Familienzuschlag / Beihifleberechtigung Krankenkasse für das Kind zu erhalten.

Auf der Homepage steht allerdings, dass der Beilhilfeanspruch durchaus bestehen würde.... https://lbv.landbw.de/-/familienzuschlag

Ich rufe morgen zumindest mal bei der Familienkasse an, ich hoffe, dass ich den Antrag nicht stornieren und im Namen meiner Frau neu einreichen muss....mir wäre das Durchziehen des jetzigen Antrags auf KG und späteres Ändern der Bezugsperson lieber (dummerweise müssen wir noch Finanzamtsauskünfte usw. einholen...). Wenn ich den Antrag neu einreiche, ist vermutlich wieder ein Monat verloren (falls Beihilfe nicht rückwirkend gewährt wird....das Kind ist schon > 1 Jahr alt, wir waren aber im Ausland).

Hat da jemand Erfahrung, wie sich das verhält wenn der/die Beamte nicht unmittelbarer Leistungsempfänger ist? (Haushalt usw. sind identisch).
Wer erhält den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag?

Sie erhalten den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn Sie

das Kindergeld erhalten
oder
grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird

Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag wird für jedes Kind insgesamt nur einmal gewährt.
elgerrito
Beiträge: 7
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Re: Kindergeld und Behilfe

Beitrag von elgerrito »

Laut telefonischer Auskunft ist das wohl kein Problem, meine Frau bleibt beihilfeberechtigt auch wenn das KG auf meinen nicht-ÖFD Namen geht.
connigra
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Re: Kindergeld und Behilfe

Beitrag von connigra »

Deiner Frau wäre Familienzuschlag zugestanden während der 8 Wochen, die sie in Mutterschutz war und noch zu 50 % Kranken und Beihilfeversichert war.
Ab der 9. Woche bekäme sie normalerweise Eltergeld und deshalb fällt der Familienzuschlag flach. Ab diesem Datum muss sie nur noch zu 30% währed der gesamten Elternzeit krankenversichert sein und bekommt 70 % Beihilfe.
Während der Elternzeit stehen ihr auf Antrag und je nach Beförderungsamt zwischen 30 und 80 € monatlich als Zuschuss zur Krankenversicherung zu.
Dieses bekommt man nur uf Antrag bei der Landesbesoldungsstelle und wird nicht automatisch gewährt.
Wenn Sie selbst nicht im öffentlichen Dienst sind, ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll das Kindergeld auf Ihren Namen zu beantragen. Später wenn Ihre Frau in Elternzeit teilzeitbeschäftigt wäre, würde sie wieder den Familienzuschlag bekommen.
Währed der ganzen Elternzeit ist sie zu 70 % Beihilfeberechtigt - auch wenn sie in der Zeit teilzeitbeschäftigt wäre.
Für das Kind braucht man nur 20 % die private KK abschließen - kostet so um die 50 € , da es 80 % Beihilfeberechtigt ist.
Oder ist das Kind bei IHnen pflichtversichert?

Der Familienkasse interessiert es logischerweise nicht, ob Sie den Familienzuschlag bei der Kindergeldbeantragung auf Ihren Namen verschenken.
Sie brauchen allerdings die Geburtsurkunde und SteuerID für das Kind bei der Beantragung des Kindergeldes. Die Änderung kann jederzeit bei der Familienkasse durchgeführt werden.
Grüße
elgerrito
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Re: Kindergeld und Behilfe

Beitrag von elgerrito »

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Das mit dem Umschreiben auf meine Frau hatte ich bereits mitgenommen, das mache ich dann asap wenn der Antrag erstmal durch ist.

Die Schwangerschaft hatten wir leider nicht mitnehmen können. Und das Kind ist bei mir freiwillig privat versichert, ein teurer Spaß.
Saxum
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Re: Kindergeld und Behilfe

Beitrag von Saxum »

Das Kind dann asap auf einen Beihilfekonformen Tarif bei der (eigenen) privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG wechseln lassen. Das Kind müsste so oder so auch beihilfeberechtigt sein. Es muss nicht zwangsläufig bei der privaten Krankenversicherung der Mutter sein, das geht auch beim Vater oder auch ohne beide Elternteile. In der Regel haben die allermeisten Krankenversicherer auch beihilfekonforme Tarife.

Und ja die Frau bzw. die/der Beamt/in bleibt immer beihilfeberechtigt, egal wo das Kind hingeht. Allerdings oft sollte man, je nach Bundesland, dann ggf. korrigieren wo das Kindergeld hinkommt - da es dann meistens ab dem zweiten Kind die Beihilfe auf 70% für die Beamt/in sich erhöht als äqui­va­lent zur Familienversicherung. Das hat aber nichts mit der grundsätzlichen beihilfeberechtigung des Kindes zu tun, das ist auch ohne Kindergeld in der Regel beihilfeberechtigt und kann somit auch in einen beihilfekonformen Tarif wechseln.
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