ich habe als Angestellter den Kindergeld-Antrag gestellt (vermutlich weil ich mich digital ausweisen konnte und den Antrag daher digital übermitteln konnte).
Nun befürchte ich, dass ggf. meine in BaWü verbeamtete Frau den Antrag hätte stellen sollen, um den Familienzuschlag / Beihifleberechtigung Krankenkasse für das Kind zu erhalten.
Auf der Homepage steht allerdings, dass der Beilhilfeanspruch durchaus bestehen würde.... https://lbv.landbw.de/-/familienzuschlag
Ich rufe morgen zumindest mal bei der Familienkasse an, ich hoffe, dass ich den Antrag nicht stornieren und im Namen meiner Frau neu einreichen muss....mir wäre das Durchziehen des jetzigen Antrags auf KG und späteres Ändern der Bezugsperson lieber (dummerweise müssen wir noch Finanzamtsauskünfte usw. einholen...). Wenn ich den Antrag neu einreiche, ist vermutlich wieder ein Monat verloren (falls Beihilfe nicht rückwirkend gewährt wird....das Kind ist schon > 1 Jahr alt, wir waren aber im Ausland).
Hat da jemand Erfahrung, wie sich das verhält wenn der/die Beamte nicht unmittelbarer Leistungsempfänger ist? (Haushalt usw. sind identisch).
Wer erhält den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag?
Sie erhalten den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn Sie
das Kindergeld erhalten
oder
grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag wird für jedes Kind insgesamt nur einmal gewährt.
