Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

FG-Freak hat geschrieben: 19. Jan 2026, 13:35 Moin Moin.
Mal ne Frage n die Runde an die Kolleginnen und Kollegen die zum 30.12.2025 in den ER gegangen sind. Habt ihr schon eine Bezügemitteilung bekommen und auch schon von der Banst Geld überwiesen bekommen ?
An die Koleginnen und Kollegen die schon länger im ER sind, könnt ihr sagen wie lange die Banst dafür bei euch gebraucht hat ?
Habe die böse Befürchtung, die Telekom fordert die Januarbezüge zurück, bevor von der Banst das Geld fließt :(

Gruß FG-Freak

Hallo FG-Freak,

Ich bin seit 2,5 Jahren im ER - bei mir ging der Übergang von der Telekom-Besoldung zur BAnstPT-Versorgung reibungslos - an meinem letzten Arbeitstag hatte ich das Geld von der BAnstPT auf dem Konto, selbst der damalige Inflationsausgleich wurde korrekt von beiden Institutionen berechnet und ausgewiesen. Es gab keinerlei Überzahlungen oder Rückforderungen.

Gruß Kringel
LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von LittlePiet »

Ich warte auch noch - und am 16.01. habe ich auch noch mein Gehalt von meinem bisherigen Arbeitgeber bekommen.
Nach Rücksprache mit HR, bin ich immer noch nicht bei der BAnst "angekommen" und man möchte mich nicht finanziell "hängen" lassen.
So nach und nach verschwinden auch einzelne Zugriffe in meiner MA-App und ich werde nun über Leipzig mit neuer PersKost geführt.
Von der BAnst kam noch gar nichts
AnneB
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AnneB »

Bei uns war es bis 18.12. Aber auch nicht 100 % sicher. Bei einem länger festem Zurruhesetzungsdatum konnten die Vorgänge (Berechnung Pension, Abschaltung der Zugänge, Beerdigungen der Gehaltszahlung und Start der Pensionszahlung etc.) schon im Vorfeld gestartet werden.
Ich habe auch noch nichts von der BAnst bekommen, wundert mich aber auch nicht
Nirvana
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Nirvana »

Hallo
Eine Frage in die Runde
Bin jetzt ab 01.01.26 auch einer der glücklichen mit ER
Möchte nun einen Minijob mit 703,50€ ausführen
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber von mir..
Danke
mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

Nirvana hat geschrieben: 22. Jan 2026, 11:43 Hallo
Eine Frage in die Runde
Bin jetzt ab 01.01.26 auch einer der glücklichen mit ER
Möchte nun einen Minijob mit 703,50€ ausführen
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber von mir..
Danke
Ich bin seit 9 Jahren im VR und seit dem auch im MiniJob. Auf jeden Fall ist 703,50 mtl. kein MiniJob mehr, die Grenze in 2026 liegt knapp über 600 Euro. Der MiniJob muss bei der BAnst auf jeden Fall angemeldet werden, hab ich per Kopie vom Arbeitsvertrag gemacht und am Jahresende anfangs immer die Lohnabrechnungen nachgewiesen. Das zum Theman Banst. Was der "Arbeitgeber" von dir braucht wird er dir sagen, ich glaube mind. den Nachweis welche Krankenversicherung du hast und ob du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen willst wird gefragt.
Nirvana
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Nirvana »

mroe2016 hat geschrieben: 22. Jan 2026, 14:25
Nirvana hat geschrieben: 22. Jan 2026, 11:43 Hallo
Eine Frage in die Runde
Bin jetzt ab 01.01.26 auch einer der glücklichen mit ER
Möchte nun einen Minijob mit 703,50€ ausführen
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber von mir..
Danke
Ich bin seit 9 Jahren im VR und seit dem auch im MiniJob. Auf jeden Fall ist 703,50 mtl. kein MiniJob mehr, die Grenze in 2026 liegt knapp über 600 Euro. Der MiniJob muss bei der BAnst auf jeden Fall angemeldet werden, hab ich per Kopie vom Arbeitsvertrag gemacht und am Jahresende anfangs immer die Lohnabrechnungen nachgewiesen. Das zum Theman Banst. Was der "Arbeitgeber" von dir braucht wird er dir sagen, ich glaube mind. den Nachweis welche Krankenversicherung du hast und ob du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen willst wird gefragt.
Für Ruhestandsbeamtinnen/-beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung sowie im Wege des Vorruhestands oder des engagierten Ruhestands in den Ruhestand versetzt worden sind und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten als Höchstgrenze 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrundeliegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, berechnet aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, zuzüglich eines Betrages von monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026 703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro. Hier besteht also in jedem Fall die Möglichkeit, unabhängig von der Höhe des Ruhegehaltes monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026
703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro hinzuzuverdienen, ohne dass die Versorgungsbezüge sich vermindern.

Auf der Seite vom Banst steht aktuell das hier
Hab auch telefonisch gefragt, für 2026 ist die Grenze 703,50€

Danke für die Antwort
mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

Nirvana hat geschrieben: 22. Jan 2026, 18:01
mroe2016 hat geschrieben: 22. Jan 2026, 14:25
Nirvana hat geschrieben: 22. Jan 2026, 11:43 Hallo
Eine Frage in die Runde
Bin jetzt ab 01.01.26 auch einer der glücklichen mit ER
Möchte nun einen Minijob mit 703,50€ ausführen
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber von mir..
Danke
Ich bin seit 9 Jahren im VR und seit dem auch im MiniJob. Auf jeden Fall ist 703,50 mtl. kein MiniJob mehr, die Grenze in 2026 liegt knapp über 600 Euro. Der MiniJob muss bei der BAnst auf jeden Fall angemeldet werden, hab ich per Kopie vom Arbeitsvertrag gemacht und am Jahresende anfangs immer die Lohnabrechnungen nachgewiesen. Das zum Theman Banst. Was der "Arbeitgeber" von dir braucht wird er dir sagen, ich glaube mind. den Nachweis welche Krankenversicherung du hast und ob du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen willst wird gefragt.
Für Ruhestandsbeamtinnen/-beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung sowie im Wege des Vorruhestands oder des engagierten Ruhestands in den Ruhestand versetzt worden sind und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten als Höchstgrenze 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrundeliegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, berechnet aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, zuzüglich eines Betrages von monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026 703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro. Hier besteht also in jedem Fall die Möglichkeit, unabhängig von der Höhe des Ruhegehaltes monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026
703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro hinzuzuverdienen, ohne dass die Versorgungsbezüge sich vermindern.

Auf der Seite vom Banst steht aktuell das hier
Hab auch telefonisch gefragt, für 2026 ist die Grenze 703,50€

Hallo Nirvana :
Du hast mich offensichtlich nicht verstanden ...
Es ging nicht darum wieviel du hinzuverdienen darfst ohne eine Kürzung zu bekommen. Du hast geschrieben das es ein MiniJob ist , und mit 703,50 mtl. ist es KEIN MiniJob mehr. Das heisst das es ein ein sog. Midi-Job ist und dann gelten völlig andere Verhältnisse, der ist steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig , auch wenn etwas abgeschwächt. Das heisst du wirst einiges an Abzüge haben. Bei einem MiniJob ist es eben NICHT so , da ist es dann den Netto ! Das würde ich mal genau durchleuchten ! Es gibt auch die Seite der MiniJob Zentrale : minijob-zentrale.de
Dort steht es :
Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Minijobber und Minijobberinnen mit einem Minijob mit Verdienstgrenze üben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Wichtig ist: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 603 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 7.236 Euro. Wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Auch mehrere Minijobs gleichzeitig sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


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mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

mroe2016 hat geschrieben: 22. Jan 2026, 18:37
Nirvana hat geschrieben: 22. Jan 2026, 18:01
mroe2016 hat geschrieben: 22. Jan 2026, 14:25

Ich bin seit 9 Jahren im VR und seit dem auch im MiniJob. Auf jeden Fall ist 703,50 mtl. kein MiniJob mehr, die Grenze in 2026 liegt knapp über 600 Euro. Der MiniJob muss bei der BAnst auf jeden Fall angemeldet werden, hab ich per Kopie vom Arbeitsvertrag gemacht und am Jahresende anfangs immer die Lohnabrechnungen nachgewiesen. Das zum Theman Banst. Was der "Arbeitgeber" von dir braucht wird er dir sagen, ich glaube mind. den Nachweis welche Krankenversicherung du hast und ob du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen willst wird gefragt.
Für Ruhestandsbeamtinnen/-beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung sowie im Wege des Vorruhestands oder des engagierten Ruhestands in den Ruhestand versetzt worden sind und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten als Höchstgrenze 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrundeliegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, berechnet aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, zuzüglich eines Betrages von monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026 703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro. Hier besteht also in jedem Fall die Möglichkeit, unabhängig von der Höhe des Ruhegehaltes monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026
703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro hinzuzuverdienen, ohne dass die Versorgungsbezüge sich vermindern.

Auf der Seite vom Banst steht aktuell das hier
Hab auch telefonisch gefragt, für 2026 ist die Grenze 703,50€

Hallo Nirvana :
Du hast mich offensichtlich nicht verstanden ...
Es ging nicht darum wieviel du hinzuverdienen darfst ohne eine Kürzung zu bekommen. Du hast geschrieben das es ein MiniJob ist , und mit 703,50 mtl. ist es KEIN MiniJob mehr. Das heisst das es ein ein sog. Midi-Job ist und dann gelten völlig andere Verhältnisse, der ist steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig , auch wenn etwas abgeschwächt. Das heisst du wirst einiges an Abzüge haben. Bei einem MiniJob ist es eben NICHT so , da ist es dann den Netto ! Das würde ich mal genau durchleuchten ! Es gibt auch die Seite der MiniJob Zentrale : minijob-zentrale.de
Dort steht es :
Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Minijobber und Minijobberinnen mit einem Minijob mit Verdienstgrenze üben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Wichtig ist: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 603 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 7.236 Euro. Wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Auch mehrere Minijobs gleichzeitig sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wichtige Eckpunkte für 2026:

Minijob-Grenze: 603 € pro Monat (Jahresgrenze 7.236 €).
Midijob-Grenze (Übergangsbereich): von 603,01 € bis 2.000 €.
Grund für die Änderung: Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 €/Stunde.



Liegt Ihr monatliches Einkommen unter 603 €, handelt es sich um einen Minijob.
Liegt Ihr Einkommen zwischen 603,01 € und 2.000 €, befinden Sie sich im Midijob-Übergangsbereich, in dem Sie von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren.
Werden diese Grenzen regelmäßig überschritten, kann Ihr Minijob in einen versicherungspflichtigen Midijob oder Vollzeitjob umgewandelt werden, was sich auf Ihre Sozialversicherung auswirkt
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

mroe2016 hat geschrieben: 22. Jan 2026, 18:40
mroe2016 hat geschrieben: 22. Jan 2026, 18:37
Nirvana hat geschrieben: 22. Jan 2026, 18:01

Für Ruhestandsbeamtinnen/-beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung sowie im Wege des Vorruhestands oder des engagierten Ruhestands in den Ruhestand versetzt worden sind und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten als Höchstgrenze 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrundeliegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, berechnet aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, zuzüglich eines Betrages von monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026 703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro. Hier besteht also in jedem Fall die Möglichkeit, unabhängig von der Höhe des Ruhegehaltes monatlich 648,67 Euro, ab 01.01.2026
703,50 Euro bzw. ab 01.01.2027 738,50 Euro hinzuzuverdienen, ohne dass die Versorgungsbezüge sich vermindern.

Auf der Seite vom Banst steht aktuell das hier
Hab auch telefonisch gefragt, für 2026 ist die Grenze 703,50€

Hallo Nirvana :
Du hast mich offensichtlich nicht verstanden ...
Es ging nicht darum wieviel du hinzuverdienen darfst ohne eine Kürzung zu bekommen. Du hast geschrieben das es ein MiniJob ist , und mit 703,50 mtl. ist es KEIN MiniJob mehr. Das heisst das es ein ein sog. Midi-Job ist und dann gelten völlig andere Verhältnisse, der ist steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig , auch wenn etwas abgeschwächt. Das heisst du wirst einiges an Abzüge haben. Bei einem MiniJob ist es eben NICHT so , da ist es dann den Netto ! Das würde ich mal genau durchleuchten ! Es gibt auch die Seite der MiniJob Zentrale : minijob-zentrale.de
Dort steht es :
Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Minijobber und Minijobberinnen mit einem Minijob mit Verdienstgrenze üben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Wichtig ist: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 603 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 7.236 Euro. Wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Auch mehrere Minijobs gleichzeitig sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wichtige Eckpunkte für 2026:

Minijob-Grenze: 603 € pro Monat (Jahresgrenze 7.236 €).
Midijob-Grenze (Übergangsbereich): von 603,01 € bis 2.000 €.
Grund für die Änderung: Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 €/Stunde.



Liegt Ihr monatliches Einkommen unter 603 €, handelt es sich um einen Minijob.
Liegt Ihr Einkommen zwischen 603,01 € und 2.000 €, befinden Sie sich im Midijob-Übergangsbereich, in dem Sie von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren.
Werden diese Grenzen regelmäßig überschritten, kann Ihr Minijob in einen versicherungspflichtigen Midijob oder Vollzeitjob umgewandelt werden, was sich auf Ihre Sozialversicherung auswirkt
Steuerliche Behandlung

Grundsätzlich steuerpflichtig: Anders als beim Minijob sind Midijobs steuerpflichtig, aber es gibt eine Gleitzone, die Entlastung bringt.
Steuerklasse 1, 2, 4: Meist keine oder sehr wenig Lohnsteuer, da das Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag bleibt (z.B. 12.096 € für 2025).
Steuerklasse 3/5: Wenn Sie in Steuerklasse 5 (oft neben einem Partner in Steuerklasse 3) arbeiten, zahlen Sie von Anfang an Steuern.
Zweitjob (Steuerklasse 6): Wenn der Midijob ein Zweitjob ist, wird er nach Steuerklasse 6 abgerechnet und ist immer steuerpflichtig.

Sozialversicherung

Reduzierte Beiträge: Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sind im Midijob gestaffelt und steigen erst mit dem Gehalt auf das volle Niveau an (bis 2.000 €).
Volle Ansprüche: Sie erhalten trotz der reduzierten Beiträge volle Leistungen, z.B. vollständige Rentenansprüche
Nirvana
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Registriert: 9. Aug 2024, 12:49
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Nirvana »

Danke für die Informationen
Mareng
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Registriert: 26. Nov 2025, 10:09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Mareng »

FG-Freak hat geschrieben: 19. Jan 2026, 13:35 Moin Moin.
Mal ne Frage n die Runde an die Kolleginnen und Kollegen die zum 30.12.2025 in den ER gegangen sind. Habt ihr schon eine Bezügemitteilung bekommen und auch schon von der Banst Geld überwiesen bekommen ?
An die Koleginnen und Kollegen die schon länger im ER sind, könnt ihr sagen wie lange die Banst dafür bei euch gebraucht hat ?
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Gruß FG-Freak
Hallo!

Ich habe leider auch noch gar nichts von der Banst gehört. Ob ich zum 01.02. nochmal Gehalt bekomme weiß ich auch nicht. Natürlich war das bei keinem ER-Jahrgang so knapp mit dem Ausstieg wie bei uns. Darum lief das bei den anderen alles glatt und nahtlos. Aber uns lassen sie aktuell leider sehr in der Luft hängen. Das bereitet leider schon Sorgen. Wenigstens ein Zwischenbescheid wäre mal beruhigend.

Grüße
Mareng
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von zeerookah »

Mareng hat geschrieben: 23. Jan 2026, 10:50Hallo!
Ich habe leider auch noch gar nichts von der Banst gehört. Ob ich zum 01.02. nochmal Gehalt bekomme weiß ich auch nicht. Natürlich war das bei keinem ER-Jahrgang so knapp mit dem Ausstieg wie bei uns. Darum lief das bei den anderen alles glatt und nahtlos. Aber uns lassen sie aktuell leider sehr in der Luft hängen. Das bereitet leider schon Sorgen. Wenigstens ein Zwischenbescheid wäre mal beruhigend.
Grüße
Mareng
Bist Du finanziell so knapp bestückt das Du nächsten Monat verhungern mußt :mrgreen:
Wo ist Dein Problem, im Zweifel ruf doch bei der BAnst an und frag nach.
Wenn Du zu viel für den 01.02. überwiesen bekommst, wird das in den folgenden Monaten verrechnet.
Und das auf humane Weise. Sprich nicht alles auf einmal sondern es wird Dir in moderaten Raten abgezogen.
Mach täglich Freudentänze das das Du eher gehen konntest.
Man hätte Dich auch 300 Kilometer von Deinen Wohnort versetzen können (wie man es sonst gerne gemacht hat)
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

Nirvana hat geschrieben: 22. Jan 2026, 19:54 Danke für die Informationen
Gerne !
Mareng
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Mareng »

zeerookah hat geschrieben: 23. Jan 2026, 13:09
Mareng hat geschrieben: 23. Jan 2026, 10:50Hallo!
Ich habe leider auch noch gar nichts von der Banst gehört. Ob ich zum 01.02. nochmal Gehalt bekomme weiß ich auch nicht. Natürlich war das bei keinem ER-Jahrgang so knapp mit dem Ausstieg wie bei uns. Darum lief das bei den anderen alles glatt und nahtlos. Aber uns lassen sie aktuell leider sehr in der Luft hängen. Das bereitet leider schon Sorgen. Wenigstens ein Zwischenbescheid wäre mal beruhigend.
Grüße
Mareng
Bist Du finanziell so knapp bestückt das Du nächsten Monat verhungern mußt :mrgreen:
Wo ist Dein Problem, im Zweifel ruf doch bei der BAnst an und frag nach.
Wenn Du zu viel für den 01.02. überwiesen bekommst, wird das in den folgenden Monaten verrechnet.
Und das auf humane Weise. Sprich nicht alles auf einmal sondern es wird Dir in moderaten Raten abgezogen.
Mach täglich Freudentänze das das Du eher gehen konntest.
Man hätte Dich auch 300 Kilometer von Deinen Wohnort versetzen können (wie man es sonst gerne gemacht hat)
Ich habe ganz normal auf eine Frage geantwortet. Und ich möchte einfach gerne das beruhigende Gefühl haben, dass alles für die Zukunft glatt läuft. Ich denke das ist verständlich. Das bedeutet weder, dass ich knapp bestückt bin, ein Problem habe und man hätte mich auch keine 300 km weit weg geschickt. 🙄

Zumindest beruhigt es mich, dass es bei vielen noch genauso ist. ☺️

Grüße
Mateng
Riffruepel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Riffruepel »

zeerookah hat geschrieben: 23. Jan 2026, 13:09
Mareng hat geschrieben: 23. Jan 2026, 10:50Hallo!
Ich habe leider auch noch gar nichts von der Banst gehört. Ob ich zum 01.02. nochmal Gehalt bekomme weiß ich auch nicht. Natürlich war das bei keinem ER-Jahrgang so knapp mit dem Ausstieg wie bei uns. Darum lief das bei den anderen alles glatt und nahtlos. Aber uns lassen sie aktuell leider sehr in der Luft hängen. Das bereitet leider schon Sorgen. Wenigstens ein Zwischenbescheid wäre mal beruhigend.
Grüße
Mareng
Bist Du finanziell so knapp bestückt das Du nächsten Monat verhungern mußt :mrgreen:
Wo ist Dein Problem, im Zweifel ruf doch bei der BAnst an und frag nach.
Wenn Du zu viel für den 01.02. überwiesen bekommst, wird das in den folgenden Monaten verrechnet.
Und das auf humane Weise. Sprich nicht alles auf einmal sondern es wird Dir in moderaten Raten abgezogen.
Mach täglich Freudentänze das das Du eher gehen konntest.
Man hätte Dich auch 300 Kilometer von Deinen Wohnort versetzen können (wie man es sonst gerne gemacht hat)
Macht man das gerne????
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