Hallo,
zahlt die Beihilfe Bund eine Chefarztbehandlung zu 50%? Gibt es eine Deckelung?
Ich steige nicht mehr durch und man erreicht niemanden dort… hab leider keinen Beihilfe-Ergänzungstarif, aber die Chefarzt Behandlung bei der PKV abgeschlossen.
Viele Grüße
Chefarztbehandlung Beihilfe Bund
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123Beamtin123
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Re: Chefarztbehandlung Beihilfe Bund
Sofern der Chefarzt nicht mehr als den 3,5fachen Satz abrechnet übernimmt die Beihilfe nach Vorlage der Wahlleistungsvereinbarung den individuellen Anteil, also bspw. 50%.
Der verpflichtend abzuschließende (und nachzuweisende) Beihilfeergänzungstarif SOLLTE das im besten Fall ebenfalls tun, genaues kann man aber nur nach einem Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen sagen.
Darüber hinaus gehende Zusatzbausteine können auch höhere Steigerungssätze übernehmen, das scheint hier aber nicht zutreffend zu sein.
Der verpflichtend abzuschließende (und nachzuweisende) Beihilfeergänzungstarif SOLLTE das im besten Fall ebenfalls tun, genaues kann man aber nur nach einem Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen sagen.
Darüber hinaus gehende Zusatzbausteine können auch höhere Steigerungssätze übernehmen, das scheint hier aber nicht zutreffend zu sein.
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Torquemada
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Re: Chefarztbehandlung Beihilfe Bund
Wie funktioniert das konkret für Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse ?
Re: Chefarztbehandlung Beihilfe Bund
@BalBund:
Nach meinem Wissen und Erfahrung zahlt die Beihilfe nicht generell den 3,5 fachen Satz eines Chefarztes.
Die Beihilfe zahlt den 2,3 fachen Satz des Chefarztes, mit patientenbezogener Begründung aber den 3,5 fachen Satz; von der Rechnung werden 25 Prozent abgezogen, wenn im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes die Chefarztbehandlung gewählt wurde.
Berichtigt mich wenn das jetzt auf einmal anders wäre. Grüße
Nach meinem Wissen und Erfahrung zahlt die Beihilfe nicht generell den 3,5 fachen Satz eines Chefarztes.
Die Beihilfe zahlt den 2,3 fachen Satz des Chefarztes, mit patientenbezogener Begründung aber den 3,5 fachen Satz; von der Rechnung werden 25 Prozent abgezogen, wenn im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes die Chefarztbehandlung gewählt wurde.
Berichtigt mich wenn das jetzt auf einmal anders wäre. Grüße
Re: Chefarztbehandlung Beihilfe Bund
@ 123Beamtin 123 Die Beihilfe zahlt halt den Prozensatz, der dir bei deinen anderen Leistungen auch zusteht. Bei Manchen ist es 70 Prozent (Ruheständler oder in Elternzeit oder bei 2 Kindern; für Kinder 80 Prozent, wenn du normal erwerbsfähig bist und allein versichert bist ohne Angehöroge dann vermutlich 50 Prozent) Das geht aber aus deinen anderen Leistungsabrechnungen hervor. Die Beihilfe ergänzt ja nur deinen Krankenkassentarif auf 100 Prozent. Bist du 50 Prozent bei der Kasse versichert, hat du logischerweise 50 Prozent bei der Beihilfe.
@ Torquemada: Bei den Mitgliedern der Post B verhält es sich wie im vorigen Post von mir geschrieben. Beihilfe und Kassenleistungen sind zusammen 100 Prozent - je nachdem zu wieviel Prozen du halt bei der Kasse versichert bist ergänzt die Beihilfe auf 100 Prozent.
Wenn der Chefarzt richtig mit dem 2,3 fachen Satz oder begründet mit dem 3,5 fachen Satz abrechnet und dann die Rechnungskürzung um 25 % auf Grund des Klinikaufenthaltes reduziert wurde (für den klinikaufenthalt erfolgt eine separate Rechnung) , dann bekommst du die Chefarztrechnung komplett erstattet.
Außer er rechnet irgendwelche Positionen ab, die nach der GOÄ nicht abgerechnet werden dürfen. Die Abrechnungssgtellen sind da leider sehr erfinderisch in ihrer Argumentation und regelmäßig habe ich dann Ärger und Widersprüche zu schreiben. Diese gingen bisher immer zu meinen Gunsten aus und die Abrechnungsstellen mussten die klein bei geben. Sie probieren es halt immer wieder aufs Neue und für mich bedeutet das viel Zetaufwand.
Nach meiner Erfahrung kennt die Post B ihre Pappenheimer.... und ich mittlerweile auch. Wichtig ist mit dem Bezahlen zu warten bis das Geld von der Kasse und Beihilfe auf dem Konto ist.
Grüße
@ Torquemada: Bei den Mitgliedern der Post B verhält es sich wie im vorigen Post von mir geschrieben. Beihilfe und Kassenleistungen sind zusammen 100 Prozent - je nachdem zu wieviel Prozen du halt bei der Kasse versichert bist ergänzt die Beihilfe auf 100 Prozent.
Wenn der Chefarzt richtig mit dem 2,3 fachen Satz oder begründet mit dem 3,5 fachen Satz abrechnet und dann die Rechnungskürzung um 25 % auf Grund des Klinikaufenthaltes reduziert wurde (für den klinikaufenthalt erfolgt eine separate Rechnung) , dann bekommst du die Chefarztrechnung komplett erstattet.
Außer er rechnet irgendwelche Positionen ab, die nach der GOÄ nicht abgerechnet werden dürfen. Die Abrechnungssgtellen sind da leider sehr erfinderisch in ihrer Argumentation und regelmäßig habe ich dann Ärger und Widersprüche zu schreiben. Diese gingen bisher immer zu meinen Gunsten aus und die Abrechnungsstellen mussten die klein bei geben. Sie probieren es halt immer wieder aufs Neue und für mich bedeutet das viel Zetaufwand.
Nach meiner Erfahrung kennt die Post B ihre Pappenheimer.... und ich mittlerweile auch. Wichtig ist mit dem Bezahlen zu warten bis das Geld von der Kasse und Beihilfe auf dem Konto ist.
Grüße
