Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

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Herm
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Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Herm »

Digitale Übermittlung Ihres PKV-Beitrags

Die PKV muss ab Herbst 2025 die Beiträge aller Versicherten elektronisch an die Finanzbehörden melden.

Der Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Sie müssen selbst nicht mehr aktiv werden, um einen Arbeitgeberzuschuss
steuerfrei zu erhalten.
Darüber hinaus profitieren von diesem neuen Verfahren alle Versicherten, die der Lohnsteuer unterliegen.

Das neue Beitragsübermittlungsverfahren ist zukunftsgerichtet; die Beiträge wirken als ELStAM – wie die bisherigen Papierbescheinigungen – also bereits im Veranlagungsjahr bei den monatlichen Gehaltsabrechnungen steuerlich. Bei den Beitragsmitteilungen im Folgejahr (BEG-Meldung) hingegen erfolgt eine „Endabrechnung“ bzw. Saldierung für das Gesamtjahr, in welcher bspw. auch Beitragsrückerstattungen berücksichtigt werden.

Fazit:
Ich verstehe das so das wir ab 2026 weniger Steuern zahlen..weil anders wie vorher nicht die Pauschale von 1900 Euro
berücksichtigt wird..sondern die tatsächlichen Beiträge.
Bei der Steuererklärung gibt es dann nicht mehr soviel wieder.

Sehe ich das richtig ?
Herm
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Herm »

Die Postbeamtenkrankenkasse hat mir gerade per Brief die Beiträge der Basisabsicherung
mitgeteilt...dazu noch die Beiträge der Pflegeversicherung geteilt durch 12.

Wenn alles gut läuft..deutlich mehr NETTO nächstes Jahr bei mir.
Rorbert001
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Rorbert001 »

Herm hat geschrieben: 11. Dez 2025, 15:17 Die Postbeamtenkrankenkasse hat mir gerade per Brief die Beiträge der Basisabsicherung
mitgeteilt...dazu noch die Beiträge der Pflegeversicherung geteilt durch 12.

Wenn alles gut läuft..deutlich mehr NETTO nächstes Jahr bei mir.
@Herm
Die Mitteilung habe ich auch gerade erhalten. Die Beträge daraus sind aber nicht das ganze Jahr oder?
Sind das mtl. Beträge?
jemsor12
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von jemsor12 »

Die in dem Schreiben genannten Zahlen sind monatliche Zahlbetraege.
Rorbert001
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Rorbert001 »

jemsor12 hat geschrieben: 11. Dez 2025, 16:07 Die in dem Schreiben genannten Zahlen sind monatliche Zahlbetraege.
Gerade habe ich über 200€ Gutschrift von der PBeaKK auf mein Konto bekommen. Der Verwendungszweck der Gutschrift war "No:LstAbrech"
Da ist nie ein Schreiben oder eine Mitteilung der PBeaKK hierzu gekommen. Ich denke mal es ist das letzte Jahr was da irgendwie schon mit der Steuer Stelle ausgeglichen wurde? Oder was meint ihr?
Micha0815
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Micha0815 »

Das ist eine ganz normale Leistungsabrechnung für von die eingereichte Rechnungen.
Herm
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Herm »

Die Beitragsmeldung der Pflegeversicherung an das Bundeszentralamt für Steuern war gestern im Briefkasten.

Den monatlichen Beitrag der Basisabsicherung PBeaKk und den monatlichen Beitrag der
Pflegeversicherung addieren..und dann in den BMF Lohn- und Einkommensteuerrechner für 2026
eingeben. (unter monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung)

Dann sieht man die Abzüge = Netto 2026

Problem:
Der Abruf der KV-/PV-Beiträge von der Clearingstelle ist gestört ...ob die Bundesanstalt davon betroffen ist
weiss ich nicht.
Falls ja..weniger Netto mit den Januarbezügen.
Nachzahlung im Februar.
Wemyss
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Wemyss »

Was ist denn mit dem Anteil der PV (1,8%) der direkt von der Pension abgezogen wird?
Der wir auch mit eingerechnet?
Micha0815
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Micha0815 »

Wemyss hat geschrieben: 14. Dez 2025, 11:37 Was ist denn mit dem Anteil der PV (1,8%) der direkt von der Pension abgezogen wird?
Der wir auch mit eingerechnet?
Nein

Info des Zolls: https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... _node.html

Was ist der Abzug für Pflegeleistungen?
Mit Wirkung vom 1. April 2004 wurden die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XI - Soziale Pflegeversicherung - dahingehend geändert, dass der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, der bisher je zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern sowie von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde, nun in voller Höhe von den Rentnerinnen und Rentnern allein zu tragen ist.

Diese Änderung wurde wirkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Reduzierung der Versorgungsbezüge dient dem Ausgleich der Belastungen, die dem Bund für die im Rahmen der Beihilfe zu tragenden Aufwendungen für Pflegeleistungen entstehen. Der in Ihren Abrechnungen ausgewiesene "Abzug Pflege" stellt demnach keinen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Aus diesem Grund kann auch keine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt erstellt werden.
Herm
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Herm »

Wemyss hat geschrieben: 14. Dez 2025, 11:37 Was ist denn mit dem Anteil der PV (1,8%) der direkt von der Pension abgezogen wird?
Der wir auch mit eingerechnet?
Nein ist richtig.

Das ist der Abzug für Pflegeleistungen gemäß § 50f Beamtenversorgungsgesetz .

Der Abzug kommt dem Bundeshaushalt zugute und steht in keinem Zusammenhang mit dem
an die zuständige Krankenkasse zu zahlenden Beitrag zur privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung.

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2025 grundsätzlich 3,6 % des Bruttoeinkommens.
Der Abzug für Pflegeleistungen § 50f errechnet sich aus dem hälftigen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
3,6 : 2 = 1,80 Prozent

Steigt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ..steigt auch § 50f.

Und da die gesetzlichen Pflegeversicherung total pleite ist und nur von "Darlehen" lebt...
wird sich der Abzug demnächst erhöhen.
Herm
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Herm »

Ich habe meine Daten mal bei Elster abgefragt:
(Grösser beim draufklicken)
Elster Abfrage 26.JPG
Die Beiträge für 2026 werden angezeigt..identisch mit den "Papierbescheiden".

Aber es gibt Probleme mit dem Abruf :

Technische Probleme beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führen zu einer fehlerhaften Lohnsteuerberechnung
in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026.

Die Bundesanstalt Post / Telekom hat noch garnichts abgerufen...

Könnte erstmal ein Minus Geschäft werden..viele Bezügestellen melden:

Die ab 01.01.2026 gültigen Beitragswerte für die private Kranken- und Pflegeversicherung (zur
Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren) konnten für die
Abrechnung ab Januar 2026 noch nicht berücksichtigt werden. Ursächlich dafür sind technische
Übermittlungs- und Bereitstellungsprobleme. Sollten Sie hiervon betroffen sein, bitten wir von einer
Rückfrage abzusehen. Sobald uns die betreffenden Daten zur Verfügung stehen, wird die
Bezügeabrechnung automatisch korrigiert und eine entstandene steuerliche Mehrbelastung rückwirkend
ausgeglichen
Selbstflieger
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Selbstflieger »

@Herm - Vielen Dank für die interessanten Infos, die Du hier immer mit uns teilst. Das hat mir schon mehrmals eigene Recherchen erspart.
Schöne Feiertage!
Herm
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Herm »

@Selbstflieger
Danke für die Blumen :mrgreen:

Falls der Abruf nicht klappt:
Im BMF Lohn- und Einkommensteuerrechner für 2026 unter "monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken-
und Pflege-Pflichtversicherung " 0 Euro eintragen..dann sieht man die Auswirkungen beim Netto.
Es werden dann ja überhaupt keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
(Die Mindestvorsorgepauschale von 1.900 € bzw. 3.000 € in der Steuerklasse 3 gibt es ja nicht mehr)

Aber hoffen wir das beste..das es klappt.
Selbstflieger
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Re: Vitamin ELStAM-Beitragsmeldung Ihres PKV-Beitrags

Beitrag von Selbstflieger »

Habe jetzt mal beide Varianten berechnet.
In der Vergangenheit hatte ich ohnehin meistens erst mit den Februar-Bezügen
die ersten korrekten Abzüge für das neue Steuerjahr.
Wir bekommen ja das Januargehalt schon am 31.12.2025, also noch im alten Steuerjahr, ausbezahlt.
Im ungünstigsten Fall gibt es ja eine Nachberechnung und Erstattung.
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