Hallo,
ich bin seit einigen Monaten im Ruhestand und habe noch 6 Tage Resturlaub. Es hieß, dass der mit Eintritt in den Ruhestand ausbezahlt wird. Bisher habe ich noch nichts bekommen. Weiß jemand an wen ich mich wenden kann?
Resturlaub - Pension
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ra287
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Mainstream1
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Re: Resturlaub - Pension
Wenn das der reguläre Ruhestand ist (also auf Antrag oder Erreichen der Altersgrenze) dann muss man den vorher nehmen, sofern man zum Schluss nicht erkrankt war. Nur im letzteren Fall würde der ausbezahlt.
Badis ist aber der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr. Mehr gibt's nicht, d. h. hast du 24 Tage genommen von 30, dann hättest du ja den Mindesturlaub. (Ruhestand zum 31.12.).
Innerhalb des Jahres kann man dann ja von beiden Welten den 12tel-Anteil berechnen.
Wird daher wohl nichts werden.
Die alte Personalstelle des Dienstherrn ist zuständig für Anfragen und Auszahlung.
Badis ist aber der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr. Mehr gibt's nicht, d. h. hast du 24 Tage genommen von 30, dann hättest du ja den Mindesturlaub. (Ruhestand zum 31.12.).
Innerhalb des Jahres kann man dann ja von beiden Welten den 12tel-Anteil berechnen.
Wird daher wohl nichts werden.
Die alte Personalstelle des Dienstherrn ist zuständig für Anfragen und Auszahlung.
MS
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ra287
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Re: Resturlaub - Pension
Bin in regulären Ruhestand 66+2 gegangen. Hatte Anspruch auf 20 Tage und habe 14 davon genommen. 6 Tag konnte ich aufgrund von Erkrankung nicht nehmen. Muss ich diese in den Wind schreiben?
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Mainstream1
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Re: Resturlaub - Pension
Ich rechne das so:
bei Anspruch auf 20 Tage von 30 müsste damit bis einschließlich August 2025 Dienstpflicht bestanden haben (30 Tage p.a. : 12 * 8 = 20 Tage Anspruch regulärer Urlaub.
Für die Auszahlung evtl. Resttage wird dann so gerechnet:
20 Tage Mindesturlaub p.a. : 12 * 8 = 13,33, somit hier abzurunden auf 13 Tage Mindesturlaubanspruch für 8 Monate.
14 Tage Urlaub konnten genommen werden. Somit wurde 1 Tag mehr als der Mindesturlaub genommen.
Ergebnis: Kein Anspruch auf Auszahlung von Resturlaub.
Es bleibt dir aber unbenommen , einen Antrag auf Auszahlung von Resturlaub zu stellen. Darüber muss dann ja entschieden werden,dann hast du das schriftlich.
bei Anspruch auf 20 Tage von 30 müsste damit bis einschließlich August 2025 Dienstpflicht bestanden haben (30 Tage p.a. : 12 * 8 = 20 Tage Anspruch regulärer Urlaub.
Für die Auszahlung evtl. Resttage wird dann so gerechnet:
20 Tage Mindesturlaub p.a. : 12 * 8 = 13,33, somit hier abzurunden auf 13 Tage Mindesturlaubanspruch für 8 Monate.
14 Tage Urlaub konnten genommen werden. Somit wurde 1 Tag mehr als der Mindesturlaub genommen.
Ergebnis: Kein Anspruch auf Auszahlung von Resturlaub.
Es bleibt dir aber unbenommen , einen Antrag auf Auszahlung von Resturlaub zu stellen. Darüber muss dann ja entschieden werden,dann hast du das schriftlich.
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ra287
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Re: Resturlaub - Pension
Vielen Dank für die Antwort
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Allium
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Re: Resturlaub - Pension
ich habe es nur per Antrag erhalten und zwar ist die alte Personalstelle dein Ansprechpartner.
Das Geld kam bei mir zudem erst 3 Monate nach der Pensionierung (DDU)...
Das Geld kam bei mir zudem erst 3 Monate nach der Pensionierung (DDU)...
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Hessen63
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Re: Resturlaub - Pension
Also wie ich in den Vorruhestand gegangen bin, hieß es, der Urlaub verfällt. Jahre später kam ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das der Urlaub nicht verfällt und ausbezahlt werden muß. Ein kleiner Geldregen kam dann unerwartet.
Gruß aus Hessen Heinz
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jemsor12
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Re: Resturlaub - Pension
War bei mir auch so.
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Alfons
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Re: Resturlaub - Pension
Es ist nicht so kompliziert. Es gibt einen Manteltarifvertrag der gilt auch für Beamte. Einfach da reinschauen.
