Pensionierung wann endgültig?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
newME24
Beiträge: 8
Registriert: 15. Apr 2024, 14:39
Behörde:
Geschlecht:

Pensionierung wann endgültig?

Beitrag von newME24 »

Hallo zusammen,

ich bin jetzt knapp zwei Jahre früh pensioniert und erwarte, dass ich bald wieder zum AA eingeladen werde. Da ich zwar viel stabiler aber noch weit von “könnte mir vorstellen, es nochmal in der Schule zu versuchen” entfernt bin, habe ich eine Frage:

Ich erinnere mich daran, dass der Schwerbehinderten Beauftragte meinte, ich solle unbedingt schauen, dass ich vor Ablauf von fünf Jahren nach Eingang der pensionierungsurkunde wieder fit genug wäre, da ich sonst nicht zurück könnte. Hier habe ich aber ja schon mehrfach gelesen, dass man erstens ohnehin bis zum Pensionsalter immer wieder beim AA überprüft wird und zweitens es sowas wie eine “vorläufige Pensionierung” nicht gibt.

Was genau, wenn überhaupt, ändert sich denn dann nach Ablauf dieses Zeitraums? Kann ich theoretisch auch dann noch zurück in den Schuldienst, wenn meine Gesundheit das zulässt?
Roderick
Beiträge: 22
Registriert: 15. Okt 2024, 19:45
Behörde:
Geschlecht:

Re: Pensionierung wann endgültig?

Beitrag von Roderick »

Welches Bundesland bist du denn? Das Bundesrecht bzw. die Anordnung vom BMI lautet, jeden 10 Jahre lang zu prüfen. D.h. innerhalb dieser Frist wird man dann alle 2 Jahre, somit 5 mal, geprüft. Danach wird man in Ruhe gelassen, unabhängig vom Alter, kann aber auch selbständig nicht wieder zurückkommen, da die 10 Jahresfrist abgelaufen ist. Eine Reaktivierung ist möglich (beiderseits), aber schwierig. Je nach Bundesland ist das übernommen worden oder aber abgewandelt.
Pipapo
Beiträge: 855
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Pensionierung wann endgültig?

Beitrag von Pipapo »

newME24 hat geschrieben: 8. Dez 2025, 17:54 Hallo zusammen,

Hier habe ich aber ja schon mehrfach gelesen, dass man erstens ohnehin bis zum Pensionsalter immer wieder beim AA überprüft wird und zweitens es sowas wie eine “vorläufige Pensionierung” nicht
So ist es, zumindest für Bindesbemtw Ob es bei Landesbeamten adere Regelungen zu den Rwaktivierungsprüfungen gibt, weiß ch nicht.

@Roderick, wo hast du denn das mit den 10 Jahren her?
Roderick
Beiträge: 22
Registriert: 15. Okt 2024, 19:45
Behörde:
Geschlecht:

Re: Pensionierung wann endgültig?

Beitrag von Roderick »

Habe es eben nochmal nachgelesen. Man selber hat nach 10 Jahren keinen Anspruch mehr auf Reaktivierung, der Dienstherr kann einen allerdings dennoch wieder reaktivieren.
Die Stelle, an der dies im deutschen Beamtenrecht definitiv festgelegt wird, bezieht sich auf die Ausschlussfrist für den Rechtsanspruch des Beamten auf Reaktivierung.

Der entsprechende Passus findet sich im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Die maßgebliche gesetzliche Regelung

Die Frist, die den Anspruch des Beamten begrenzt, ist in § 29 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) festgelegt:

§ 29 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

(1) [...] Der Antrag kann bis höchstens zehn Jahre nach der Versetzung in den Ruhestand gestellt werden.
Pipapo
Beiträge: 855
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Pensionierung wann endgültig?

Beitrag von Pipapo »

@Roderick, Danke schön.
newME24
Beiträge: 8
Registriert: 15. Apr 2024, 14:39
Behörde:
Geschlecht:

Re: Pensionierung wann endgültig?

Beitrag von newME24 »

Vielen Dank für eure Antworten und die Mühe beim recherchieren.

Ich bin in BW und schätze, dann ist das mit den ging fünf Jahren so.

Hat mich gestern irgendwie erst richtig erreicht, dass es mit den Belastungen, die ich inzwischen habe, dann wohl sowieso nicht wirklich einen Weg zurück gibt.
Bin ich die einzige, die das krass findet, so jung “auf dem Abstellgleis” zu landen und im Grunde zu wissen: okay, jetzt kommen wir als Familie so ganz gut zurecht, aber wer weiß, wie das später wird und irgendwie so zu spüren, was du kannst, brauchen wir einfach nie wieder?

Ich bin ne wirklich gute Lehrerin und wäre, mit allem, was ich über mich und die Schüler*innen seit dem Zusammenbruch gelernt habe, noch um Längen besser, aber schultere schon so viel als Mutter in einem maroden betreuungsnetz plus Erkrankungen, die einfach nie ganz weggehen werden - und das System versucht es nicht mal, mich in irgendeiner Form “weiterzuverwenden” (als wäre man ein Objekt!)

Also kann ich im Grunde nur, wenn ich es Kräfte- und zeittechnisch schaffe, einen Mini Job machen, ganz viel ehrenamtlich tun und für eine halbwegs okaye Altersvorsorge alles, was man sparen kann, in ETFs anlegen?
Antworten