Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
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Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
In den Printmedien ist zu lesen, dass Beamte Widerspurch bis zum 31.12.2025 einlegen sollen. Zum Beispiel stellt verdi auch in diesem Jahr wieder Musterschreiben bezüglich der Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für die niedersächsischen Beamten und Beamtinnen sowie den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zur Verfügung:
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und- ... 7c31cd5b53
Frage: Gilt das nur für Landesbeamte oder auch für uns Bundesbeamte (Post und Telekom) und hat schon jemand Widerspruch eingelegt ?
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und- ... 7c31cd5b53
Frage: Gilt das nur für Landesbeamte oder auch für uns Bundesbeamte (Post und Telekom) und hat schon jemand Widerspruch eingelegt ?
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Widerspruch kann für jeden Rechtskreis eingelegt werden. Dies betrifft die einzelnen Bundesländer und den Bund. Auf den Seiten der BANST ist ein Hinweis eingestellt. Ob Betroffene einen Widerspruch einlegen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Unabhängig von dieser Entscheidung, dürften im Netz Widersprüche für das laufende Haushaltsjahr zu finden sein.
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Danke für Deinen Hinweis !jemsor12 hat geschrieben: 4. Dez 2025, 18:49 Widerspruch kann für jeden Rechtskreis eingelegt werden. Dies betrifft die einzelnen Bundesländer und den Bund. Auf den Seiten der BANST ist ein Hinweis eingestellt. Ob Betroffene einen Widerspruch einlegen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Unabhängig von dieser Entscheidung, dürften im Netz Widersprüche für das laufende Haushaltsjahr zu finden sein.
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Telegrafenmast
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Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Vielen Dank für die Information.jemsor12 hat geschrieben: 4. Dez 2025, 18:49 Widerspruch kann für jeden Rechtskreis eingelegt werden. Dies betrifft die einzelnen Bundesländer und den Bund. Auf den Seiten der BANST ist ein Hinweis eingestellt. Ob Betroffene einen Widerspruch einlegen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Unabhängig von dieser Entscheidung, dürften im Netz Widersprüche für das laufende Haushaltsjahr zu finden sein.
Kann leider auf der BANST Homepage nichts dazu finden.
Könntest du bitte den Link hier Posten.
Vielen Dank.
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Hallo Telegrafenmast , ich glaube er meint diese Seite :Telegrafenmast hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:44Vielen Dank für die Information.jemsor12 hat geschrieben: 4. Dez 2025, 18:49 Widerspruch kann für jeden Rechtskreis eingelegt werden. Dies betrifft die einzelnen Bundesländer und den Bund. Auf den Seiten der BANST ist ein Hinweis eingestellt. Ob Betroffene einen Widerspruch einlegen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Unabhängig von dieser Entscheidung, dürften im Netz Widersprüche für das laufende Haushaltsjahr zu finden sein.
Kann leider auf der BANST Homepage nichts dazu finden.
Könntest du bitte den Link hier Posten.
Vielen Dank.
https://www.banst-pt.de/service-center/ ... gung#c2939
Dort steht ganz unten dieser kleine Hinweis dazu, mehr finde ich auch nicht.
Das Bundesministerium des Innern plant, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls in diesem Gesetz umzusetzen. Diese Änderungen sollen auch für Versorgungsempfangende des Bundes gelten.
Diese Änderungen sollen rückwirkend umgesetzt werden. Das heißt, es hat auf Ihren Anspruch keine Auswirkungen, wenn das Gesetz erst später beschlossen wird.
Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.
Derzeit liegen uns noch keine weiteren Informationen vor. Aktuelle Entwicklungen geben wir bekannt.
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Danke für das Einstellen. Genau die Seite meine ichmroe2016 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:50Hallo Telegrafenmast , ich glaube er meint diese Seite :Telegrafenmast hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:44Vielen Dank für die Information.jemsor12 hat geschrieben: 4. Dez 2025, 18:49 Widerspruch kann für jeden Rechtskreis eingelegt werden. Dies betrifft die einzelnen Bundesländer und den Bund. Auf den Seiten der BANST ist ein Hinweis eingestellt. Ob Betroffene einen Widerspruch einlegen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Unabhängig von dieser Entscheidung, dürften im Netz Widersprüche für das laufende Haushaltsjahr zu finden sein.
Kann leider auf der BANST Homepage nichts dazu finden.
Könntest du bitte den Link hier Posten.
Vielen Dank.
https://www.banst-pt.de/service-center/ ... gung#c2939
Dort steht ganz unten dieser kleine Hinweis dazu, mehr finde ich auch nicht.
Das Bundesministerium des Innern plant, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls in diesem Gesetz umzusetzen. Diese Änderungen sollen auch für Versorgungsempfangende des Bundes gelten.
Diese Änderungen sollen rückwirkend umgesetzt werden. Das heißt, es hat auf Ihren Anspruch keine Auswirkungen, wenn das Gesetz erst später beschlossen wird.
Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.
Derzeit liegen uns noch keine weiteren Informationen vor. Aktuelle Entwicklungen geben wir bekannt.
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Ja , ist nun keine wirklich hilfreiche Seite und das steht schon seit Wochen Monaten da ....jemsor12 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 10:19Danke für das Einstellen. Genau die Seite meine ichmroe2016 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:50Hallo Telegrafenmast , ich glaube er meint diese Seite :Telegrafenmast hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:44
Vielen Dank für die Information.
Kann leider auf der BANST Homepage nichts dazu finden.
Könntest du bitte den Link hier Posten.
Vielen Dank.
https://www.banst-pt.de/service-center/ ... gung#c2939
Dort steht ganz unten dieser kleine Hinweis dazu, mehr finde ich auch nicht.
Das Bundesministerium des Innern plant, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls in diesem Gesetz umzusetzen. Diese Änderungen sollen auch für Versorgungsempfangende des Bundes gelten.
Diese Änderungen sollen rückwirkend umgesetzt werden. Das heißt, es hat auf Ihren Anspruch keine Auswirkungen, wenn das Gesetz erst später beschlossen wird.
Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.
Derzeit liegen uns noch keine weiteren Informationen vor. Aktuelle Entwicklungen geben wir bekannt.
Aber auf anderen Seiten findet man manchmal Infos, nämlich das der Gesetzesentwurf dazu sich nun weiterhin verzögert
weil das BMI und BMF sich nicht auf einen Referentenentwurf einigen können. Ich denke das dauert noch lange bis da was passiert.
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Sowas z.B. von dieser Seite , etwas unübersichtlich und vermischt, aber man findet es :mroe2016 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 10:51Ja , ist nun keine wirklich hilfreiche Seite und das steht schon seit Wochen Monaten da ....jemsor12 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 10:19Danke für das Einstellen. Genau die Seite meine ichmroe2016 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:50
Hallo Telegrafenmast , ich glaube er meint diese Seite :
https://www.banst-pt.de/service-center/ ... gung#c2939
Dort steht ganz unten dieser kleine Hinweis dazu, mehr finde ich auch nicht.
Das Bundesministerium des Innern plant, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls in diesem Gesetz umzusetzen. Diese Änderungen sollen auch für Versorgungsempfangende des Bundes gelten.
Diese Änderungen sollen rückwirkend umgesetzt werden. Das heißt, es hat auf Ihren Anspruch keine Auswirkungen, wenn das Gesetz erst später beschlossen wird.
Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.
Derzeit liegen uns noch keine weiteren Informationen vor. Aktuelle Entwicklungen geben wir bekannt.
Aber auf anderen Seiten findet man manchmal Infos, nämlich das der Gesetzesentwurf dazu sich nun weiterhin verzögert
weil das BMI und BMF sich nicht auf einen Referentenentwurf einigen können. Ich denke das dauert noch lange bis da was passiert.
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oe ... ung-frist/
Öffentlicher Dienst im Dezember: Warten auf die Anpassung der Bundesbesoldung
Die Bundesbeamten, Richter und Soldaten warten weiterhin auf die seit fünf Jahren ausstehende Anpassung der Besoldung, die das Bundesverfassungsgericht 2020 festgelegt hat. Doch die Bundesregierung kommt mit dem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamtinnen und -beamte nicht voran. Der für November angekündigte Kabinettsentwurf liegt weiter nicht vor, weil das CSU-geführte Bundesinnenministerium und das SPD-geführte Bundesfinanzministerium sich in der Ressortabstimmung nicht auf die Ausgestaltung des Familienzuschlags für kinderreiche Beamte einigen können. Ein hoher Zuschlag würde das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gefährden, ein niedriger Zuschlag das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestniveau unterschreiten.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht neue Maßstäbe für die Prüfung der Amtsangemessenheit gesetzt und die Untergrenze der Besoldung deutlich angehoben. Dadurch wächst der Druck auf die Bundesregierung, die geplante Besoldungsreform anzupassen. Auch die Anpassung nach der TVöD-Tarifeinigung steht aus. Ob die Anpassungsgesetze im Dezember veröffentlicht werden, ist mehr als unklar. Immerhin hat die Auszahlung einer Abschlagsrate im November begonnen und ist laut Innenministerium auch gelaufen.
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Telegrafenmast
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Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Vielen Dank.mroe2016 hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:50Hallo Telegrafenmast , ich glaube er meint diese Seite :Telegrafenmast hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:44Vielen Dank für die Information.jemsor12 hat geschrieben: 4. Dez 2025, 18:49 Widerspruch kann für jeden Rechtskreis eingelegt werden. Dies betrifft die einzelnen Bundesländer und den Bund. Auf den Seiten der BANST ist ein Hinweis eingestellt. Ob Betroffene einen Widerspruch einlegen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Unabhängig von dieser Entscheidung, dürften im Netz Widersprüche für das laufende Haushaltsjahr zu finden sein.
Kann leider auf der BANST Homepage nichts dazu finden.
Könntest du bitte den Link hier Posten.
Vielen Dank.
https://www.banst-pt.de/service-center/ ... gung#c2939
Dort steht ganz unten dieser kleine Hinweis dazu, mehr finde ich auch nicht.
Das Bundesministerium des Innern plant, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls in diesem Gesetz umzusetzen. Diese Änderungen sollen auch für Versorgungsempfangende des Bundes gelten.
Diese Änderungen sollen rückwirkend umgesetzt werden. Das heißt, es hat auf Ihren Anspruch keine Auswirkungen, wenn das Gesetz erst später beschlossen wird.
Wichtig:
Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.
Derzeit liegen uns noch keine weiteren Informationen vor. Aktuelle Entwicklungen geben wir bekannt.
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
04. Dezember 2025
Amtsangemessene Alimentation
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktu ... -notwenig/
Amtsangemessene Alimentation
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktu ... -notwenig/
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Danke für den Link. Es tut sich also was im Hintergrund.Herm hat geschrieben: 6. Dez 2025, 13:54 04. Dezember 2025
Amtsangemessene Alimentation
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktu ... -notwenig/
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Mal schauen, was, wann, wie, wo verkündet wird.
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Ich frage mich gerade nach dem Sinn und Zweck eines solchen Widerspruchs.Rügen hat geschrieben: 4. Dez 2025, 18:22 In den Printmedien ist zu lesen, dass Beamte Widerspurch bis zum 31.12.2025 einlegen sollen.
Wenn das beschlossen wird, gilt es sowieso für alle.
Gruß
blink182
blink182
Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
Mit einem Widerspruch hat man im betreffenden Haushaltsjahr die vom Bundesverfassungsgericht gerügten Teile einer nicht amtsangemessenen Allimentation, Abstandsgebot usw.geltend gemacht.
Jüngst ist eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht für den Stadtstaat Berlin ergangenen.
Nach jetzigem Kenntnisstand werden wohl Familien mit Kindern mögliche Nachzahlungen erhalten. Wer letztlich zum Kreis der Begünstigten im Bund gehört, die eine Nachzahlung erhalten , ist derzeit noch nicht abschließend geklärt
Jüngst ist eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht für den Stadtstaat Berlin ergangenen.
Nach jetzigem Kenntnisstand werden wohl Familien mit Kindern mögliche Nachzahlungen erhalten. Wer letztlich zum Kreis der Begünstigten im Bund gehört, die eine Nachzahlung erhalten , ist derzeit noch nicht abschließend geklärt
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stuntmanmike
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Re: Amtsangemessene Alimentation Widerspruch
also in hessen wird mir immer gesagt, dass wenn man einmal widerspruch eingelegt hat man das nicht jedes jahr erneut machen muss. aber ich weiss nicht wie es in den anderen bundeslaendern ist
