Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Moderator: Moderatoren
-
FG-Freak
- Beiträge: 10
- Registriert: 2. Okt 2025, 15:03
- Behörde: Deutsche Telekom AG
- Tätigkeit: Im technischen Service (TKS) der Deutschen Telekom AG
- Geschlecht:
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Das Gesetzt wurde doch am 13.11.2025 Verabschiedet, bloß die Verkündung fehlt nur noch. Hatte auf ne vorzeitige Verkündung am 21.11.2025 gehofft, wird wohl aber dann am 19.12.2025 al Weihnachtgeschenk für uns verkündet werden.
Gruß FG-Freak
Gruß FG-Freak
-
FG-Freak
- Beiträge: 10
- Registriert: 2. Okt 2025, 15:03
- Behörde: Deutsche Telekom AG
- Tätigkeit: Im technischen Service (TKS) der Deutschen Telekom AG
- Geschlecht:
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Folgendes gerade per Mail von HR bekommen:
Hallo,
du hast einen Antrag auf Engagierten Ruhestand (ER) gestellt und wurdest bereits darüber informiert, dass diesem entsprochen werden kann, sobald die gesetzliche Grundlage dafür in Kraft getreten ist. Die finale und rechtsverbindliche Bewilligung Deines Antrags erfolgt anschließend mit der Zustellung des Bewilligungsbescheids.
Deine Zurruhesetzung ist derzeit mit Ablauf des 30.12.2025 vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens?
Der nächste Schritt ist inzwischen erfolgt: Am 13.11.2025 hat der Bundestag der gesetzlichen Regelung zugestimmt. Nun ist noch die Befassung im Bundesrat nötig, die voraussichtlich am 19.12.2025 stattfindet. Unmittelbar im Anschluss ist die Zustimmung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten geplant. Erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz dann in Kraft – also nicht vor dem 22.12.2025.
Welche Auswirkungen hat das für deine Zurruhesetzung?
Auf Grund dieses zeitlichen Ablaufs wirst du deinenBewilligungsbescheid erst sehr kurzfristig zum Jahresende erhalten. Wir rechnen derzeit mit einer Zustellung zwischen dem 23. und 30.12.2025.
Informiere dich gerne weiterhin im YAM-United und im Employee Portal über den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens.
Bitte denke außerdem daran, falls du eine Verabschiedung wünschst, diese jetzt schon mit deiner Führungskraft abzustimmen. Möglicherweise bietet es sich an, die Verabschiedung ins neue Jahr zu legen. Auch die Rückgabe von Arbeitsmitteln kann nach der Zurruhesetzung im neuen Jahr erfolgen.
Vergiss auch nicht, bestehende Urlaubskontingente sowie Zeitguthaben aus Arbeitszeit- oder Langzeitkonten rechtzeitig zu nehmen. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir dich umgehend informieren.
Viele Grüße
Dein HR-Team der DTSE
Hallo,
du hast einen Antrag auf Engagierten Ruhestand (ER) gestellt und wurdest bereits darüber informiert, dass diesem entsprochen werden kann, sobald die gesetzliche Grundlage dafür in Kraft getreten ist. Die finale und rechtsverbindliche Bewilligung Deines Antrags erfolgt anschließend mit der Zustellung des Bewilligungsbescheids.
Deine Zurruhesetzung ist derzeit mit Ablauf des 30.12.2025 vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens?
Der nächste Schritt ist inzwischen erfolgt: Am 13.11.2025 hat der Bundestag der gesetzlichen Regelung zugestimmt. Nun ist noch die Befassung im Bundesrat nötig, die voraussichtlich am 19.12.2025 stattfindet. Unmittelbar im Anschluss ist die Zustimmung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten geplant. Erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz dann in Kraft – also nicht vor dem 22.12.2025.
Welche Auswirkungen hat das für deine Zurruhesetzung?
Auf Grund dieses zeitlichen Ablaufs wirst du deinenBewilligungsbescheid erst sehr kurzfristig zum Jahresende erhalten. Wir rechnen derzeit mit einer Zustellung zwischen dem 23. und 30.12.2025.
Informiere dich gerne weiterhin im YAM-United und im Employee Portal über den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens.
Bitte denke außerdem daran, falls du eine Verabschiedung wünschst, diese jetzt schon mit deiner Führungskraft abzustimmen. Möglicherweise bietet es sich an, die Verabschiedung ins neue Jahr zu legen. Auch die Rückgabe von Arbeitsmitteln kann nach der Zurruhesetzung im neuen Jahr erfolgen.
Vergiss auch nicht, bestehende Urlaubskontingente sowie Zeitguthaben aus Arbeitszeit- oder Langzeitkonten rechtzeitig zu nehmen. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir dich umgehend informieren.
Viele Grüße
Dein HR-Team der DTSE
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Hier ist das Video bei Welt TV (Bild) zu finden:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... ngert.html
https://www.welt.de/politik/deutschland ... ngert.html
-
fernmelder
- Beiträge: 30
- Registriert: 18. Apr 2012, 08:30
- Behörde:
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Nur zur Info: Gleitzeitguthaben und Urlaubstage, werden ausbezahlt.FG-Freak hat geschrieben: 25. Nov 2025, 16:01
Vergiss auch nicht, bestehende Urlaubskontingente sowie Zeitguthaben aus Arbeitszeit- oder Langzeitkonten rechtzeitig zu nehmen. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir dich umgehend informieren.
-
ER_optimist
- Beiträge: 2
- Registriert: 26. Sep 2025, 14:21
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
19.12. TOP 7 
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Ich lese überall, das der ER verlängert worden ist.
Auch in dem Beitrag (Video) vom Sender Welt.
Habe ich etwas verpasst
Auch in dem Beitrag (Video) vom Sender Welt.
Habe ich etwas verpasst
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
1060. Sitzung des Bundesrates
19.12.2025, Beginn: 9:30
TOPs in chronologischer Reihenfolge, Stand: 02.12.2025
Hier der Link:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... Nr=7#top-7
19.12.2025, Beginn: 9:30
TOPs in chronologischer Reihenfolge, Stand: 02.12.2025
Hier der Link:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... Nr=7#top-7
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Normal sollte es da ja keine Probleme mehr geben, da der BR ja im ersten Durchgang ja schon den Beschluss gefasst hat, keine Einwände zu erheben.
Aber warten wir mal ab, ob da was Schönes unterm Weihnachtsbaum liegt
Aber warten wir mal ab, ob da was Schönes unterm Weihnachtsbaum liegt
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Bei der BT-Sitzung konnte man ja live dabei sein. Wie ist das bei der BR-Seite? Wie bekommt man den aktuellen Stand mit?dsabwien hat geschrieben: 2. Dez 2025, 20:45 1060. Sitzung des Bundesrates
19.12.2025, Beginn: 9:30
TOPs in chronologischer Reihenfolge, Stand: 02.12.2025
Hier der Link:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... Nr=7#top-7
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Same. Auf der Startseite des Bundesrates am Tag des Plenum Termins gibts Livetv. Alles sehr gut gemacht inc. Redebeiträge und Top Highlighting.AnneB hat geschrieben: 3. Dez 2025, 12:56Bei der BT-Sitzung konnte man ja live dabei sein. Wie ist das bei der BR-Seite? Wie bekommt man den aktuellen Stand mit?dsabwien hat geschrieben: 2. Dez 2025, 20:45 1060. Sitzung des Bundesrates
19.12.2025, Beginn: 9:30
TOPs in chronologischer Reihenfolge, Stand: 02.12.2025
Hier der Link:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... Nr=7#top-7
Gruß 611erMan
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Bundesratsdrucksache 693/25 wird am 19.12.2025 ab 09:30 Uhr
als Top 9 - behandelt:
Tagesordung ist Stand 18.12.2025.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... Nr=9#top-9
als Top 9 - behandelt:
Tagesordung ist Stand 18.12.2025.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... Nr=9#top-9

