Es ist mit normalem Verstand nicht nachvollziehbar. Bei mir geht es ja um die Witwenpension. Mein verstorbener Mann begann die Ausbildung bereits 1964, also auch kein Sonderfall.Figobert hat geschrieben: 13. Nov 2025, 20:45 ich hab die Eingangsbestätigung zu meinem Antrag noch im Dez 2023 erhalten - und außer Vertröstungen noch kein Feedback. Nachdem ich meine Lehre zum Fernmeldehandwerker bereits 1979 abgeschlossen habe, sollte mein Fall (so wie ich ihn verstehe) auch nicht ultrakomplex sein. Dass das BAPT die Fälle nach Eingangsdatum bearbeitet, kann ich darum nicht so ganz glauben/nachvollziehen. Halte es aber auch (noch) mit dem Kaiser...bleibt mir wohl auch nix anderes übrig.
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Wenn ich das so lese bestätigt das meinen Verdacht 
Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und die anderen wo Geld fliessen müsste später
Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.
Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und die anderen wo Geld fliessen müsste später
Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
mroe2016 hat geschrieben: 14. Nov 2025, 07:09 Wenn ich das so lese bestätigt das meinen Verdacht
Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und anderen wo Geld fliessen müsste später
Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.
Hallo mroe,
Genau das kann meines Erachtens ja nicht sein,dass einige Anträge die Aberkennung der Ausbildungszeiten haben,andere wiederum nicht.
Mir ist das sogar in meinem Umkreis bekannt ,bei einem ehemaligen Kollegen gab es keine Aberkennung.
Nach welchen Kriterien wird das denn beurteilt?
Ich habe auch Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde eines Sachbearbeiters gemacht,mein Antrag hat nirgendwo vorgelegen..
Schau mal bei der Kanzlei Wiederhold ,da gab es ein Gerichtsurteil dazu.
Viele Grüße
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Annilu :Annilu hat geschrieben: 18. Nov 2025, 09:29mroe2016 hat geschrieben: 14. Nov 2025, 07:09 Wenn ich das so lese bestätigt das meinen Verdacht
Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und anderen wo Geld fliessen müsste später
Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.
Hallo mroe,
Genau das kann meines Erachtens ja nicht sein,dass einige Anträge die Aberkennung der Ausbildungszeiten haben,andere wiederum nicht.
Mir ist das sogar in meinem Umkreis bekannt ,bei einem ehemaligen Kollegen gab es keine Aberkennung.
Nach welchen Kriterien wird das denn beurteilt?
Ich habe auch Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde eines Sachbearbeiters gemacht,mein Antrag hat nirgendwo vorgelegen..
Schau mal bei der Kanzlei Wiederhold ,da gab es ein Gerichtsurteil dazu.
Viele Grüße
Das Kriterium bzgl der Aberkennung ist ...
Der Schulabschluss ( ab 1.1.80 Mittlere Reife für den mittleren Dienst, ich hab Hauptschule)
Wann war Ausbildungsbeginn bzw wichtiger wann war das Ende (bei mit 1.9.1978 - 31.8.1981) ,
hab also meine Ausbildung nicht VOR dem 1.1.1980 beendet, ging ja auch nicht
Die Änderung der Zugangsvorrausetzung kam ja mitten in der Azubi Zeit.
Als ich in den VR ging Ende 2016 wurde die Azubi Zeit ab 17.LJ anerkannt (lt. einem Urteil von 2014).
Dann wurden wir ja angeschrieben das die Zeit vorm 17.LJ nun auch anerkannt wird und wir (auch ich) haben
den Antrag gestellt , ging um 4 Monate lediglich bei mir.
Ca 10 Monate später kam dann die Ablehnung des Antrags UND die sofortige Aberkennung der gesamten Azubi Zeit
Jetzt also erst Zeiten ab 1.9.1981 anerkannt.
Daraufhin hab ich im Okt 2024 !!! Widerspruch mit Hilfe einer Anwaltskanzlei (aus der Nähe von Bonn die sich im Thema auskennt)
eingereicht, seit dem nur die Eingangsbestätigung bekommen und noch keinen endgültigen Bescheid von der BAnst-PT.
Wenn es bei einem deiner Kollegen keine Aberkennung gab hat er entweder Realschulabschluss oder hat seine Ausbildung VORM 1.1.80 beendet.
Betroffen sind somit die Lehrjahre mit Hauptschule 1977,1978 und 1979 .
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Eine neuerliche telefonische Anfrage meinerseits ergab jetzt, dass man die noch offenen Fälle im ersten Quartal 2026 abschließen möchte.
Wer es glaubt, ist Optimist.
Wer es glaubt, ist Optimist.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich habe mal eine Frage. Was sind denn die Kriterien für eine Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten?
Geboren 29.09.1958 Ausbildung vom 3.9.1973-24.11.1976. Durch Krankeit kam es zu einer Verlängerung der Ausbildung bis Nov.1976.
Wie stehen da die Chancen für einen positiven Bescheid? Antrag im Febr. 2024 eingereicht.
Vielen Dank für eine Info.
Geboren 29.09.1958 Ausbildung vom 3.9.1973-24.11.1976. Durch Krankeit kam es zu einer Verlängerung der Ausbildung bis Nov.1976.
Wie stehen da die Chancen für einen positiven Bescheid? Antrag im Febr. 2024 eingereicht.
Vielen Dank für eine Info.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Geboren am 29.09.1958. Am 29.09.1975 hast Du das siebzehnte Lebensjahr erreicht. Nach meinem Erkenntnisstand müsste die Zeit vom 03.09.1973 bis zum 29.09.1975 nachträglich als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden. Dies wären gut 24 Monate, eine stolze Zeit. Bei mir wären es 20 Monate.sunny47 hat geschrieben: 24. Nov 2025, 18:54 Ich habe mal eine Frage. Was sind denn die Kriterien für eine Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten?
Geboren 29.09.1958 Ausbildung vom 3.9.1973-24.11.1976. Durch Krankeit kam es zu einer Verlängerung der Ausbildung bis Nov.1976.
Wie stehen da die Chancen für einen positiven Bescheid? Antrag im Febr. 2024 eingereicht.
Vielen Dank für eine Info.
Die teuren Fälle kommen vielleicht zuletzt?
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,wbbs hat geschrieben: 24. Nov 2025, 23:27 Geboren am 29.09.1958. Am 29.09.1975 hast Du das siebzehnte Lebensjahr erreicht. Nach meinem Erkenntnisstand müsste die Zeit vom 03.09.1973 bis zum 29.09.1975 nachträglich als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden. Dies wären gut 24 Monate, eine stolze Zeit. Bei mir wären es 20 Monate.
Die teuren Fälle kommen vielleicht zuletzt?
ein "teurer Fall" wurde aber bereits im September 25 abgeschlossen (ist hier im Forum nachzulesen).
Der User "Eckes" berichtete davon, dass er 4,02 % mehr erhalten würde...
Er wurde von 64,54% auf 68,56% hochgestuft. Die zugrunde liegende Besoldungsstufe ist aber nicht bekannt.
Vielleicht erledigt die BanST die komplexeren Fälle zuletzt?
VG Friedel
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Sepp aus B
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Servus Zusammen,
habe nun nach dem ich ein Mail an das Versorgungszentrum bzgl. dem Stand meines Antrags gesandt habe, einen Bescheid erhalten (dachte schon es wird nichts mehr).
Das Positive zuerst, Meine gesamte Ausbildungszeit wurde anerkannt. Bei mir wurde seinerzeit die komplette Ausbildung nicht anerkannt, da ich die Zugangsvoraussetzung zum 1.1.80 (Tag meiner Verbeamtung) wegen Hauptschulabschluß nicht erfüllt hatte. (wird nun anderst gesehen)
Das Negative:
Anerkennung rückwirkend erst ab Mai 2023. Begründung verstehe ich als juristischer Laie leider nicht.
(Vermutlich muss ich mich rechtlich beraten lassen.) Es wurde u.a. eine Verjährungsfrist 3 Jahre als Begründung angegeben und unterstellt, das ich als ehem. Beamter meine Mitwirkungspflicht nicht wargenommen habe. D.h. ich hätte schon immer mal Einspruch gegen die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge einlegen müssen, was zur damaligen Zeit sinnlos gewesen wäre. Außerdem wäre der Bundeshaushalt über 10 Jahre mehr belastet, wenn ich das Geld über die mir nich anerkannte Zeit zugestanden bekommen würde.
(Weihnachten wird noch nix mit mehr Geld.
)
Na ja, Fazit ich werde mich mal rechtlich beraten lassen (Ver.di?), ob der Bescheid so bleiben kann/soll.
PS: Welchen Betrag in Euro ich erhalte wird erst im nächsten Jahr bei der Bezügemitteilung klar. (Berechnung unübersichtlich)
Grüße Sepp
habe nun nach dem ich ein Mail an das Versorgungszentrum bzgl. dem Stand meines Antrags gesandt habe, einen Bescheid erhalten (dachte schon es wird nichts mehr).
Das Positive zuerst, Meine gesamte Ausbildungszeit wurde anerkannt. Bei mir wurde seinerzeit die komplette Ausbildung nicht anerkannt, da ich die Zugangsvoraussetzung zum 1.1.80 (Tag meiner Verbeamtung) wegen Hauptschulabschluß nicht erfüllt hatte. (wird nun anderst gesehen)
Das Negative:
Anerkennung rückwirkend erst ab Mai 2023. Begründung verstehe ich als juristischer Laie leider nicht.
(Vermutlich muss ich mich rechtlich beraten lassen.) Es wurde u.a. eine Verjährungsfrist 3 Jahre als Begründung angegeben und unterstellt, das ich als ehem. Beamter meine Mitwirkungspflicht nicht wargenommen habe. D.h. ich hätte schon immer mal Einspruch gegen die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge einlegen müssen, was zur damaligen Zeit sinnlos gewesen wäre. Außerdem wäre der Bundeshaushalt über 10 Jahre mehr belastet, wenn ich das Geld über die mir nich anerkannte Zeit zugestanden bekommen würde.
(Weihnachten wird noch nix mit mehr Geld.
Na ja, Fazit ich werde mich mal rechtlich beraten lassen (Ver.di?), ob der Bescheid so bleiben kann/soll.
PS: Welchen Betrag in Euro ich erhalte wird erst im nächsten Jahr bei der Bezügemitteilung klar. (Berechnung unübersichtlich)
Grüße Sepp
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
So weit wir mir bekannt ist, bezieht sich das Datum auf ein Gerichtsurteil. Habe viele Gehaltsabrechnungen bekommenSepp aus B hat geschrieben: 26. Nov 2025, 17:13 Servus Zusammen,
habe nun nach dem ich ein Mail an das Versorgungszentrum bzgl. dem Stand meines Antrags gesandt habe, einen Bescheid erhalten (dachte schon es wird nichts mehr).
Das Positive zuerst, Meine gesamte Ausbildungszeit wurde anerkannt. Bei mir wurde seinerzeit die komplette Ausbildung nicht anerkannt, da ich die Zugangsvoraussetzung zum 1.1.80 (Tag meiner Verbeamtung) wegen Hauptschulabschluß nicht erfüllt hatte. (wird nun anderst gesehen)
Das Negative:
Anerkennung rückwirkend erst ab Mai 2023. Begründung verstehe ich als juristischer Laie leider nicht.
(Vermutlich muss ich mich rechtlich beraten lassen.) Es wurde u.a. eine Verjährungsfrist 3 Jahre als Begründung angegeben und unterstellt, das ich als ehem. Beamter meine Mitwirkungspflicht nicht wargenommen habe. D.h. ich hätte schon immer mal Einspruch gegen die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge einlegen müssen, was zur damaligen Zeit sinnlos gewesen wäre. Außerdem wäre der Bundeshaushalt über 10 Jahre mehr belastet, wenn ich das Geld über die mir nich anerkannte Zeit zugestanden bekommen würde.
(Weihnachten wird noch nix mit mehr Geld.)
Na ja, Fazit ich werde mich mal rechtlich beraten lassen (Ver.di?), ob der Bescheid so bleiben kann/soll.
PS: Welchen Betrag in Euro ich erhalte wird erst im nächsten Jahr bei der Bezügemitteilung klar. (Berechnung unübersichtlich)
Grüße Sepp
Gruß aus Hessen Heinz
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Das Datum rückwirkend zum Mai 2023 stand aber von Beginn an fest und wurde, wie zuvor beschrieben, am Datum des Gerichtsurteils festgemacht. Da wird auch eine Rechtsberatung nichts ändern.Sepp aus B hat geschrieben: 26. Nov 2025, 17:13 Servus Zusammen,
habe nun nach dem ich ein Mail an das Versorgungszentrum bzgl. dem Stand meines Antrags gesandt habe, einen Bescheid erhalten (dachte schon es wird nichts mehr).
Das Positive zuerst, Meine gesamte Ausbildungszeit wurde anerkannt. Bei mir wurde seinerzeit die komplette Ausbildung nicht anerkannt, da ich die Zugangsvoraussetzung zum 1.1.80 (Tag meiner Verbeamtung) wegen Hauptschulabschluß nicht erfüllt hatte. (wird nun anderst gesehen)
Das Negative:
Anerkennung rückwirkend erst ab Mai 2023. Begründung verstehe ich als juristischer Laie leider nicht.
(Vermutlich muss ich mich rechtlich beraten lassen.) Es wurde u.a. eine Verjährungsfrist 3 Jahre als Begründung angegeben und unterstellt, das ich als ehem. Beamter meine Mitwirkungspflicht nicht wargenommen habe. D.h. ich hätte schon immer mal Einspruch gegen die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge einlegen müssen, was zur damaligen Zeit sinnlos gewesen wäre. Außerdem wäre der Bundeshaushalt über 10 Jahre mehr belastet, wenn ich das Geld über die mir nich anerkannte Zeit zugestanden bekommen würde.
(Weihnachten wird noch nix mit mehr Geld.)
Na ja, Fazit ich werde mich mal rechtlich beraten lassen (Ver.di?), ob der Bescheid so bleiben kann/soll.
PS: Welchen Betrag in Euro ich erhalte wird erst im nächsten Jahr bei der Bezügemitteilung klar. (Berechnung unübersichtlich)
Grüße Sepp
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
stimmtMurmels Frauchen hat geschrieben: 26. Nov 2025, 18:28Das Datum rückwirkend zum Mai 2023 stand aber von Beginn an fest und wurde, wie zuvor beschrieben, am Datum des Gerichtsurteils festgemacht. Da wird auch eine Rechtsberatung nichts ändern.Sepp aus B hat geschrieben: 26. Nov 2025, 17:13 Servus Zusammen,
habe nun nach dem ich ein Mail an das Versorgungszentrum bzgl. dem Stand meines Antrags gesandt habe, einen Bescheid erhalten (dachte schon es wird nichts mehr).
Das Positive zuerst, Meine gesamte Ausbildungszeit wurde anerkannt. Bei mir wurde seinerzeit die komplette Ausbildung nicht anerkannt, da ich die Zugangsvoraussetzung zum 1.1.80 (Tag meiner Verbeamtung) wegen Hauptschulabschluß nicht erfüllt hatte. (wird nun anderst gesehen)
Das Negative:
Anerkennung rückwirkend erst ab Mai 2023. Begründung verstehe ich als juristischer Laie leider nicht.
(Vermutlich muss ich mich rechtlich beraten lassen.) Es wurde u.a. eine Verjährungsfrist 3 Jahre als Begründung angegeben und unterstellt, das ich als ehem. Beamter meine Mitwirkungspflicht nicht wargenommen habe. D.h. ich hätte schon immer mal Einspruch gegen die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge einlegen müssen, was zur damaligen Zeit sinnlos gewesen wäre. Außerdem wäre der Bundeshaushalt über 10 Jahre mehr belastet, wenn ich das Geld über die mir nich anerkannte Zeit zugestanden bekommen würde.
(Weihnachten wird noch nix mit mehr Geld.)
Na ja, Fazit ich werde mich mal rechtlich beraten lassen (Ver.di?), ob der Bescheid so bleiben kann/soll.
PS: Welchen Betrag in Euro ich erhalte wird erst im nächsten Jahr bei der Bezügemitteilung klar. (Berechnung unübersichtlich)
Grüße Sepp
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@sepp aus B
Hallo,
Wie wurde deine Ruhegehalt bisher berechnet? Ich vermute ab 18. ist das richtig?
Hallo,
Wie wurde deine Ruhegehalt bisher berechnet? Ich vermute ab 18. ist das richtig?
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Sehe gerade in deinen Beiträgen ab 18. Wir haben den gleichen Fall. Bei mir wurde auch ab 18 gerechnet.
Habe 2024 den neuen Bescheid bekommen. Habe also 12 Jahre zu wenig bekommen, 3 Jahre habe ich nachgezahlt bekommen (17-18). Rest verjährt. Mit der gleichen Begründung wie du. Und ab 05/23 dann 14-17 dazu. Nachzahlung fast 4000€. Habe jetzt meine Einkommenssteuer für 24 bekommen. Auf die 4000€ zahle ich 1000€ Steuern.
2011 war nicht die BANST für die Berechnung der Ruhezahlung zuständig sondern noch die Telekom.
Sehe gerade in deinen Beiträgen ab 18. Wir haben den gleichen Fall. Bei mir wurde auch ab 18 gerechnet.
Habe 2024 den neuen Bescheid bekommen. Habe also 12 Jahre zu wenig bekommen, 3 Jahre habe ich nachgezahlt bekommen (17-18). Rest verjährt. Mit der gleichen Begründung wie du. Und ab 05/23 dann 14-17 dazu. Nachzahlung fast 4000€. Habe jetzt meine Einkommenssteuer für 24 bekommen. Auf die 4000€ zahle ich 1000€ Steuern.
2011 war nicht die BANST für die Berechnung der Ruhezahlung zuständig sondern noch die Telekom.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@sepp aus B
Nur mal so zur Info. Die 3 Jahre werden ab neuem Bescheid Datum gerechnet.
Bescheid 10/25. Rückwirkend Ab 01/22 Zahlung ab 17 Jahre. 05/23 Zahlung ab Lehrbeginn. Je länger das bei der Banst bei diesen Fällen dauert um so billiger wird das für die Banst wegen der Verjährung.
Mich würde mal interessieren ob es noch mehr gibt die dieses Problem haben.
Nur mal so zur Info. Die 3 Jahre werden ab neuem Bescheid Datum gerechnet.
Bescheid 10/25. Rückwirkend Ab 01/22 Zahlung ab 17 Jahre. 05/23 Zahlung ab Lehrbeginn. Je länger das bei der Banst bei diesen Fällen dauert um so billiger wird das für die Banst wegen der Verjährung.
Mich würde mal interessieren ob es noch mehr gibt die dieses Problem haben.

