Tarifverhandlung 2025

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jemsor12
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von jemsor12 »

Die 17 verschiedenen Rechtskreise schaffen einen Flickenteppich.
Tequila
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von Tequila »

So sehe ich das auch. In der angespannten wirtschaftlichen Lage, wird es schwer umsetzbar sein.
Zudem ist es den anderen Berufstätigen kaum vermittelbar, wenn Friedrich Merz sagt: „ wir müssen alle mehr arbeiten und den Gürtel enger schnallen“
Und dann werden Milliarden für Nachzahlungen und Besoldungserhöhungen für massig Landes- und Bundesbeamte benötigt.

Da ist es wohl auch zweitrangig wer das Urteil gefällt hat.
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zeerookah
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von zeerookah »

Tequila hat geschrieben: 23. Nov 2025, 13:58 So sehe ich das auch. In der angespannten wirtschaftlichen Lage, wird es schwer umsetzbar sein.
Zudem ist es den anderen Berufstätigen kaum vermittelbar, wenn Friedrich Merz sagt: „ wir müssen alle mehr arbeiten und den Gürtel enger schnallen“
Und dann werden Milliarden für Nachzahlungen und Besoldungserhöhungen für massig Landes- und Bundesbeamte benötigt.

Da ist es wohl auch zweitrangig wer das Urteil gefällt hat.
Da hast Du aber eine merkwürdige Auffassung.
Urteil ist Urteil. Besonders wenn es von unseren höchsten Organ kommt.
Vermutlich hat das Gericht aber auch so seine Bedenken zur Umsetzung gehabt und daher gleich einen Zeitraum bis wann das geschehen müsse mit reingeschrieben.
jemsor12
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von jemsor12 »

zeerookah hat geschrieben: 23. Nov 2025, 14:56
Tequila hat geschrieben: 23. Nov 2025, 13:58 So sehe ich das auch. In der angespannten wirtschaftlichen Lage, wird es schwer umsetzbar sein.
Zudem ist es den anderen Berufstätigen kaum vermittelbar, wenn Friedrich Merz sagt: „ wir müssen alle mehr arbeiten und den Gürtel enger schnallen“
Und dann werden Milliarden für Nachzahlungen und Besoldungserhöhungen für massig Landes- und Bundesbeamte benötigt.

Da ist es wohl auch zweitrangig wer das Urteil gefällt hat.
Da hast Du aber eine merkwürdige Auffassung.
Urteil ist Urteil. Besonders wenn es von unseren höchsten Organ kommt.
Vermutlich hat das Gericht aber auch so seine Bedenken zur Umsetzung gehabt und daher gleich einen Zeitraum bis wann das geschehen müsse mit reingeschrieben.
Der Umsetzungstermin für das Land Berlin ist, wie angemerkt im Jahr 2027 vorgesehen. Das genaue Datum weiß ich jetzt nicht. Ob die Umsetzung zum gesetzten Termin erfolgen kann, ist für mich aufgrund klammer öffentlicher Kasse fraglich. Sollte das Volumen für Berlin nicht finanzierbar sein, dann ist eine andere Situation gegeben. Wie dann entschieden wird, ist fraglich. Letztlich stellt sich auch wie von mir schon angemerkt die Frage, wie diese Umsetzung dann der Öffentlichkeit vermittelbar ist. Diese Faktoren sind nicht außer Acht zu lassen.

Es bleibt auf jeden Fall spannend.
Tequila
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von Tequila »

Naja- mir ist halt nicht klar welche Mittel und vor allem welches Interesse das Gericht haben sollte die Umsetzung der Besoldungsreform wirklich zu überwachen und ggf. nochmals anzumahnen.

Meine Auffassung ist schon auch- Urteil ist Urteil. Nur Recht haben- und das Recht auch bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe- und diejenigen die jetzt in der Pflicht sind dieses Urteil umzusetzen sind eben nicht „normale Arbeitgeber“ die ggf. gegen einen Mindestlohn verstoßen haben, und diese Löhne jetzt nachzahlen müssen.
( Sorry, bin Betriebsprüfer)


Es handelt sich eben um Politiker, die nicht nur den Beamten als Dienstherr verpflichtet sind, sondern allen Menschen in diesem Land. Zudem möchten sie wieder gewählt werden- schwierige Situation.

Es wird schon nicht umsonst fünf Jahre und zwei drei Referentenentwürfe gedauert haben um sich bis heute nicht abschließend geeinigt haben zu können. Ich habe schon das leise Gefühl keine amtierende Bundesregierung möchte sich dieser Entscheidung und Umsetzung aussetzen. Also schiebt man es weiter- und ich verstehe es sogar. Außer uns als Beamten die wir seit Jahren auf eine Entscheidung und Umsetzung warten ist dieses Thema nicht gerade positiv in der Restgesellschaft verhaftet.

Ich frage mich wie lange man das so weiter machen kann, aber wer soll da intervenieren? Welche Mittel gibt es?
Da habe ich leider viel zu wenig Ahnung.

Nur, der Zeitraum der nachzuzahlenden Bezüge wird immer länger und die Summen der Nachzahlungen immer höher.

Das zu einem Zeitpunkt in der das Geld im Bund immer weniger wird.
Auf-ein-Wort
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von Auf-ein-Wort »

Ok. Das klingt alles `eher destruktiv. Natürlich - "alle" Betroffenen haben extreme Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Ich meine die - die ihren Dienst dennoch mit vollem Einsatz und gut geleistet haben. Insoweit - ja, es wird eine schnelle Entscheidung geben. Und zwar für alle die mit dabei geblieben sind und es auch weiterhin sein werden. Punkt. Alles Andere ist wirklich spekulativ.
Auf-ein-Wort
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von Auf-ein-Wort »

Und ob das nicht schon genug wäre ! ;) Also. Bleibt alle dabei. Und es wird... und "Niemand" geht leer aus :D Und das kommt pükktlich (na ja).
Und zwar "Alle" So. Es geht nicht "neu dazu gekommen" -und ja - ich habe mich vermehrt ="gib mir alles". Nein (!) Und jaj. Für alle ... denn wir sind "Alle" in der Bundesregierung "angestellt, verbeamtet what ever". So. Also. Füt alle (!) Keiner soll hinterher sagen müssen - "für mix nix". Dennoch - der eine oder andere mehr. Mancher weniger aber nicht gleich gegen Null. So können wir es aufschreiben, oder.
Zuletzt geändert von Auf-ein-Wort am 23. Nov 2025, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
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zeerookah
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von zeerookah »

Tequila hat geschrieben: 23. Nov 2025, 18:16 Ich frage mich wie lange man das so weiter machen kann, aber wer soll da intervenieren? Welche Mittel gibt es?
Nur, der Zeitraum der nachzuzahlenden Bezüge wird immer länger und die Summen der Nachzahlungen immer höher.
Das zu einem Zeitpunkt in der das Geld im Bund immer weniger wird.
Der Bund hat kein Einnahme Problem, sondern ein Ausgaben Problem (das sagen auch unsere Finanzminister)
Ich habe das schon mal erlebt in den 90er Jahren. Es ging um die Benachteiligung Kinderreicher Beamter. Ich glaube ich habe 5 Jahre auf die Nachzahlung gewartet.
Wenn nichts passiert müsste jemand eine Untätigkeits Klage anstossen (das ist aber jetzt sehr an den Haaren herbei gezogen)
Auf-ein-Wort
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von Auf-ein-Wort »

Egal. Bomben für "Pack" helfen auch nicht. Punkt.
jemsor12
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Re: Tarifverhandlung 2025

Beitrag von jemsor12 »

Habe mich nochmals mit der Frage beschäftigt, wenn Berlin zur Umsetzung des Urteils möglicherweise auf klamme Kassen verweisen sollte und was im Urteil dazu vermerkt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen von 2020 und am 19.11.2025 für das Land Berlin klargestellt, dass das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) den Dienstherrn verpflichtet, eine amtsangemessene Alimentation für Beamte unabhängig von der Finanzlage oder Kassenlage sicherzustellen. Das bedeutet, dass finanzielle Engpässe oder eine schlechte Haushaltslage das Recht auf amtsangemessene Besoldung nicht einschränken dürfen.

Wenn das Land Berlin nicht in der Lage ist, diese amtsangemessene Alimentation zu finanzieren, führt das nicht dazu, dass die Pflicht entfällt oder reduziert werden kann. Vielmehr sind diese Zahlungen verfassungsrechtlich garantiert, und die Beamtinnen und Beamten können eine rechtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer unzureichenden Besoldung erwirken. Hierbei handelt es sich um einen einklagbaren Anspruch, da das Bundesverfassungsgericht auch Fachgerichte ermächtigt hat, eine unzureichende Besoldung festzustellen und die Differenz zum verfassungsmäßigen Anspruch zu berechnen.

Die rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben sich unmittelbar aus dem Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG, der die lebenslange Gewährleistung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts für Beamte und deren Familien sicherstellt. Einschränkungen aufgrund der öffentlichen Haushaltslage oder von Sparmaßnahmen sind darin nicht vorgesehen und wurden vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgeschlossen.

Zusätzlich gibt es keine Ausnahmeregelungen, die das verfassungsmäßige Recht auf amtsangemessene Alimentation relativieren, selbst wenn Haushaltssanierungen oder Sparprogramme dies erfordern sollten. Im Ergebnis muss das Land Berlin entsprechende Mittel bereitstellen oder gegebenenfalls auf andere Weise für die Finanzierung sorgen, da das Recht amtsangemessener Besoldung verfassungsrechtlich durchsetzbar ist.

Dies basiert auf dem Grundsatz, dass die amtsangemessene Alimentation eine unverhandelbare Pflicht des Dienstherrn ist und der Beamte bei Verstößen hiergegen einen einklagbaren Anspruch hat.

An dieser Stelle der Hinweis welcher wichtig ist. Die von mir erfolgte Recherche erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeitund und bezieht sich auf den Rechtskreis Berlin.

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