Hallo zusammen,
ich stehe aktuell vor einer ziemlich großen beruflichen Entscheidung und hoffe, dass vielleicht jemand von euch Erfahrungen oder Einschätzungen beitragen kann.
Ich bin seit rund 10 Jahren bei der Polizei – zuerst bei der Bundespolizei, später dann in der Landespolizei. Dort bin ich jetzt seit etwa einem Jahr, fühle mich aber schon länger nicht mehr wohl. Ehrlich gesagt hat mir der Polizeidienst in all den unterschiedlichen Bereichen, in denen ich gearbeitet habe, nie wirklich Spaß gemacht.
Jetzt habe ich ein Jobangebot in einem Sportberuf bekommen, einem Bereich, in dem ich schon immer gerne arbeiten wollte. Es wäre im Grunde mein absoluter Traumjob. Was mich jedoch verunsichert: Das Gehalt dort ist deutlich niedriger, und natürlich ist mir auch bewusst, was es bedeutet, die Verbeamtung und die spätere Pension aufzugeben. Ich habe einfach Angst, dass ich es irgendwann bereue – gerade wegen der finanziellen Aspekte.
Mich beschäftigen deshalb zwei Fragen:
Rückkehr zur Polizei:
Hat jemand Erfahrung damit, den Polizeidienst zu verlassen und nach ein oder zwei Jahren wieder zurückzukehren? Ist das grundsätzlich möglich, oder wird es mit zunehmender Zeit schwierig bzw. unrealistisch?
Kündigungsfrist / Entlassung aus dem Beamtenverhältnis:
Weiß jemand, wie lange die Behörde einen maximal noch behalten kann? Ich habe mal gehört, bis zu drei Monate nach Antrag auf Entlassung. Ich würde aber gern möglichst zum 1. Februar in den neuen Job starten – ist das in der Praxis realistisch?
Ich freue mich über jeden Hinweis, Erfahrungsbericht oder Einschätzung.
Vielen Dank schon mal!
Entlassung
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Grillmeister
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Re: Entlassung
Hallo PatrickP,
mir geht es im Bereich der Verwaltung ähnlich, was den Zwist zwischen "Aufgabe der Sicherheit" und einem Job als Angestellter außerhalb des öD angeht.
Zur Polizei kann ich leider nichts beitragen, doch zu dem Punkt:
Kündigungsfrist / Entlassung aus dem Beamtenverhältnis:
Weiß jemand, wie lange die Behörde einen maximal noch behalten kann? Ich habe mal gehört, bis zu drei Monate nach Antrag auf Entlassung. Ich würde aber gern möglichst zum 1. Februar in den neuen Job starten – ist das in der Praxis realistisch?
-> Grundsätzlich kannst du maximal drei Monate festgehalten werden, in den Beamtengesetzen steht dann sinngemäß so etwas wie "die Entlassung kann aufgeschoben werden, bis die Dienstgeschäfte ordentlich übergeben wurden, maximal drei Monate."
LG Grillmeister
mir geht es im Bereich der Verwaltung ähnlich, was den Zwist zwischen "Aufgabe der Sicherheit" und einem Job als Angestellter außerhalb des öD angeht.
Zur Polizei kann ich leider nichts beitragen, doch zu dem Punkt:
Kündigungsfrist / Entlassung aus dem Beamtenverhältnis:
Weiß jemand, wie lange die Behörde einen maximal noch behalten kann? Ich habe mal gehört, bis zu drei Monate nach Antrag auf Entlassung. Ich würde aber gern möglichst zum 1. Februar in den neuen Job starten – ist das in der Praxis realistisch?
-> Grundsätzlich kannst du maximal drei Monate festgehalten werden, in den Beamtengesetzen steht dann sinngemäß so etwas wie "die Entlassung kann aufgeschoben werden, bis die Dienstgeschäfte ordentlich übergeben wurden, maximal drei Monate."
LG Grillmeister

