ich bin DDU und habe einen Minijob, musste es nur der pensionszahlenden Behörde melden, das stand in einem Schreiben, was mir diese Behörde zukommen ließ und daran hab ich mich gehalten.
Solange es nur eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ist, wirst du garantiert keine Probleme bekommen. Warum auch?
Ich mache das seit 3 Jahren und es gab nie Nachfragen.
Meine Verdienstbescheinigung reiche ich wie angeordnet monatlich bei der pensionszahlenden Behörde ein, da diese ja meine Zuverdienstgrenze auch berechnen und dann überprüfen.
Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Moderator: Moderatoren
-
Babsi1974
- Beiträge: 2
- Registriert: 12. Nov 2025, 21:00
- Behörde: Schulaufsicht
- Tätigkeit: Vorruhestand
- Geschlecht:
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Hallo, vielen Dank für die Antworten!
Vielleicht solllte ich hinzufügen, dass ich Lehrerin in RLP bin und nicht bei der Telekom.
Auf jeden Fall sagte mein Anwalt im Vorfeld, dass es um die Tätigkeit an sich geht. Die Finanzdirektion selbst sieht keine Probleme beim Hinzuverdienst und hat bereits schriftlich zugeschickt, wie wiel es sein darf... . Ich warte jetzt ab, was die Schulaufsicht schriftlich aufsetzt und bespreche dies anwaltlich und hoffe, dass es mehr als 8 Std werden ... .
Vielleicht solllte ich hinzufügen, dass ich Lehrerin in RLP bin und nicht bei der Telekom.
Auf jeden Fall sagte mein Anwalt im Vorfeld, dass es um die Tätigkeit an sich geht. Die Finanzdirektion selbst sieht keine Probleme beim Hinzuverdienst und hat bereits schriftlich zugeschickt, wie wiel es sein darf... . Ich warte jetzt ab, was die Schulaufsicht schriftlich aufsetzt und bespreche dies anwaltlich und hoffe, dass es mehr als 8 Std werden ... .

