Babsi1974 hat geschrieben: 12. Nov 2025, 21:24
Hallo, ich bin wg Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Nach Anzeige meiner Nebentätigkeit wurde mir bereits telefonisch mitgeteilt, dass ich, wenn überhaupt max 8 Std arbeiten dürfte. Ob ich eine Nebentätigkeit überhaupt aufnehmen dürfe, müsse mit der juristischen Abteilung geklärt werden (Aussage der Personalabteilung). Ich bin irritiert, es ging gar nicht darum, ob die Tätigkeit meinen bisherigen Dienstbereich tangiert, sondern darum, dass es individuell geklärt werden müsse, da ich aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig geworden bin und in 1-2 Jahren zur Nachuntersuchung müsse. Woher kommen außerdem diese 8 Std? Meines Wissens nach geht es um die monatlichen Einkünfte?
Vielleicht kann jmd mir ein paar Infos geben?
LG
Der Hinweis der mit den acht Stunden von der Personalabteilung erschließt sichmir nicht.
Was du tun kannst habe ich mal kurz nachstehend aufgelistet.
Schriftliche Klärung verlangen
Bitte um eine schriftliche Stellungnahme von Personal- und Rechtsabteilung zu:
Ob und welche Nebentätigkeiten erlaubt sind (Anzeige vs. Genehmigung, Auflagen).
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten und wie sie berechnet werden.
Welche Fristen bestehen und welche Nachweise erforderlich sind.
Wie sich deine individuelle gesundheitliche Situation auswirkt.
Detaillierte Beschreibung der geplanten Nebentätigkeit vorlegen
Art der Tätigkeit, wöchentliche/monatliche Arbeitszeit, Einsatzort, voraussichtliches Einkommen.
Ärztliche Einschätzung einholen
Prüfen lassen, ob die Nebentätigkeit deine Genesung beeinträchtigen könnte.
Rechtsmittel prüfen
Falls die Genehmigung verweigert oder eingeschränkt wird, kläre ob Widerspruchs- und ggf. gerichtliche Möglichkeiten gemäß bundesrechtlicher
Vorgaben möglich sind.