Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ja dann ganz viel Glück für Dich und alle Anderen, wird schon klappen, haben ja lange genug darauf gewartet . LG. Eckes

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du aufgrund der Höhe Deines Ruhegehaltes mehrere Jahre als Zurechnungsjahre zugeschlagen bekommen hast?Eckes hat geschrieben: 19. Sep 2025, 10:07 Hallo zusammen, ich wollte mich nur kurz melden.Ich habe meinen Antrag im März 24 gestellt, habe jetzt Bescheid bekommen, es wurde alles anerkannt, die Nachzahlung soll im Oktober kommen.Hatte 64,54% Ruhegehalt, habe jetzt 68,56% neu berechnet bekommen. LG. und Euch viel Glück auf einen positiven Bescheid. Eckes![]()
Wurde ein Teil von diesen Jahren mit der Neuberechnung abgezogen? Mein Faktor liegt bei 69,44 %, beinhaltet aber auch acht Zurechnungsjahre.
Ich habe noch kein abschließendes Schreiben bekommen.
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Mainstream1
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Zeiten am kurzen Ende (also die vor dem 17. Lebensjahr) können nicht zu einer Reduzierung der Hinzurechnungszeit führen, da es sich dabei um Zeiten ab Eintritt in den Ruhestand wegen DDU bis zum 60. Lebensjahr handelt, also am "langen Ende". Rein logisch, aber auch versorgungsrechtlich.
Das passiert nur bei einer Reaktivierung, wobei bei einer anschließenden erneuten DDU man nicht schlechter gestellt werden darf, als vorher. Z.B, wenn man mit 60 reaktiviert wurde und man mit 62 wieder DDU ist...dann gäbe es ja nur 2 Jahre zusätzliche Dienstzeiten und vorher hatte man z.B. mehr als 2 Jahre Hinzurechnungszeiten, z.B.wrul man mit 54 raus war (= 2/3 von 6 = 4 Jahre Hinzurechnungszeiten)
Das passiert nur bei einer Reaktivierung, wobei bei einer anschließenden erneuten DDU man nicht schlechter gestellt werden darf, als vorher. Z.B, wenn man mit 60 reaktiviert wurde und man mit 62 wieder DDU ist...dann gäbe es ja nur 2 Jahre zusätzliche Dienstzeiten und vorher hatte man z.B. mehr als 2 Jahre Hinzurechnungszeiten, z.B.wrul man mit 54 raus war (= 2/3 von 6 = 4 Jahre Hinzurechnungszeiten)
MS
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Vielen Dank für die umfangreiche und erfreuliche Nachricht. Nach meinem Rechenbeispiel darf ich mich dann auf etwa zwanzig zusätzliche Monate Ruhegehalt einstellen. Mein Antrag wurde im Mai 2024 registriert, vergleiche ich zeitlich ähnlich gelagerte Fälle, sollte vielleicht noch in diesem Jahr der Bescheid zugestellt werden.Mainstream1 hat geschrieben: 20. Sep 2025, 12:44 Zeiten am kurzen Ende (also die vor dem 17. Lebensjahr) können nicht zu einer Reduzierung der Hinzurechnungszeit führen, da es sich dabei um Zeiten ab Eintritt in den Ruhestand wegen DDU bis zum 60. Lebensjahr handelt, also am "langen Ende". Rein logisch, aber auch versorgungsrechtlich.
Das passiert nur bei einer Reaktivierung, wobei bei einer anschließenden erneuten DDU man nicht schlechter gestellt werden darf, als vorher. Z.B, wenn man mit 60 reaktiviert wurde und man mit 62 wieder DDU ist...dann gäbe es ja nur 2 Jahre zusätzliche Dienstzeiten und vorher hatte man z.B. mehr als 2 Jahre Hinzurechnungszeiten, z.B.wrul man mit 54 raus war (= 2/3 von 6 = 4 Jahre Hinzurechnungszeiten)
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Kurze Info, die ich gerade telefonisch erhalten habe:
Der erste Schwung Anträge sei wohl mittlerweile abgearbeitet. Für alle anderen, die wie ich erst im Februar 2024 angeschrieben wurden, ist wohl das Jahresende 2025 das angestrebte Ziel der endgültigen Fertigstellung.
Der erste Schwung Anträge sei wohl mittlerweile abgearbeitet. Für alle anderen, die wie ich erst im Februar 2024 angeschrieben wurden, ist wohl das Jahresende 2025 das angestrebte Ziel der endgültigen Fertigstellung.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
ich habe am 3.10.25 bei der BanSt fmdl. den Bearbeitungsstand meines Auftrages abgefragt, weil die mich vor rd. einem halben Jahr auf September dieses Jahres "vertröstet" haben.
Die Dame dort meinte nach Aufruf meiner persönlichen Daten, dass die Januareinreicher 2024 eigentlich schon abgearbeitet sein sollten, sah dann aber, daß mein Auftrag noch in der Bearbeitung sei. Man würde mich in Kürze informieren.
Am 7.10.2025 erhielt ich dann eine Email von Versorgung:
Beginn Email/
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Erledigung der bei uns eingegangenen Aufträge. Aufgrund der Vielzahl von Aufträgen zur Berechnung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr wird die Bearbeitung Ihres Vorgangs leider noch einige Zeit dauern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
//Ende Email
Warum die annehmen, dass ich für die lange Bearbeitungsszeit noch Verständnis aufbringen soll, ist nicht nachvollziehbar
Aber ich muss es wohl so hinnehmen...
MfG Friedel
ich habe am 3.10.25 bei der BanSt fmdl. den Bearbeitungsstand meines Auftrages abgefragt, weil die mich vor rd. einem halben Jahr auf September dieses Jahres "vertröstet" haben.
Die Dame dort meinte nach Aufruf meiner persönlichen Daten, dass die Januareinreicher 2024 eigentlich schon abgearbeitet sein sollten, sah dann aber, daß mein Auftrag noch in der Bearbeitung sei. Man würde mich in Kürze informieren.
Am 7.10.2025 erhielt ich dann eine Email von Versorgung:
Beginn Email/
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Erledigung der bei uns eingegangenen Aufträge. Aufgrund der Vielzahl von Aufträgen zur Berechnung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr wird die Bearbeitung Ihres Vorgangs leider noch einige Zeit dauern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
//Ende Email
Warum die annehmen, dass ich für die lange Bearbeitungsszeit noch Verständnis aufbringen soll, ist nicht nachvollziehbar
Aber ich muss es wohl so hinnehmen...
MfG Friedel
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Das gleiche Schreiben kam auch hier an. Ich vermute, die Nachfragen nahmen Überlauf und man hat einfach mal be großzügige Mitteilung per Knopfdruck rausgeschickt.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Meine Amtwort (die Ablehnung) meines Antrags hat von Nov.2023 bis Sept.2024 gedauert, dann Widerspruch im Okt.2024 (also vor einem Jahr!) , dann Eingangsbestätigung von der BAnst-PT - seit dem NICHTS mehr gehört.
Ihr wartet ja noch auf den ersten Bescheid überhaupt - das ist heftig
Ihr wartet ja noch auf den ersten Bescheid überhaupt - das ist heftig
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Habe mir auch mal den Spass gemacht und das BANST über ihre Internetseite angeschrieben. Eingereicht habe ich den Antrag 02/2024. Eingang wurde 04/24 bestätigt. Nach fünf Tagen kam dann eine Mail, es wird noch dauern...da wird auch Ende 2025 nichts kommen, wie manche denken.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Dies ist mittlerweile eine bodenlose Frechheit. Es ist zu befürchten, dass mittlerweile etliche anspruchsberechtigte Kollegen verstorben sind.sunny47 hat geschrieben: 4. Nov 2025, 19:22 Habe mir auch mal den Spass gemacht und das BANST über ihre Internetseite angeschrieben. Eingereicht habe ich den Antrag 02/2024. Eingang wurde 04/24 bestätigt. Nach fünf Tagen kam dann eine Mail, es wird noch dauern...da wird auch Ende 2025 nichts kommen, wie manche denken.
Mich würde einmal die personelle Besetzung dieser Prüfinstanz interessieren, viele Personen können in Anbetracht der Wartezeit nicht involviert sein.
Der Gerichtsentscheid, datiert vom April 2023, mit Wirkung zum 01.05.2023, liegt im Vollzug jetzt in etlichen Fällen über 20! Monate unbearbeitet auf einem Stapel. Vielleicht könnten sich einige Kollegen hier mit Angabe ihrer Daten bezüglich ihrer Wartezeit einmal äußern?
Ich selbst: Zustellung per Einschreiben im März 24, Empfangsbestätigung Mai 2024.
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hier liegt es ähnlich:
Anschreiben kam im Februar 2024. Ich habe sofort geantwortet. Dieses Einschreiben kam - aus welchen Gründen auch immer - nicht an. Dies wurde erst auf Nachfrage bestätigt.
Erneutes Einsenden im März, Bestätigung auch im März 2024.
Seither herrscht Grabesstille.
Anschreiben kam im Februar 2024. Ich habe sofort geantwortet. Dieses Einschreiben kam - aus welchen Gründen auch immer - nicht an. Dies wurde erst auf Nachfrage bestätigt.
Erneutes Einsenden im März, Bestätigung auch im März 2024.
Seither herrscht Grabesstille.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Eingereicht habe ich den Antrag 02/2024. Eingang wurde direkt 02/2024 bestätigt.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört…
Seitdem habe ich nichts mehr gehört…
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,wbbs hat geschrieben: 5. Nov 2025, 18:01Dies ist mittlerweile eine bodenlose Frechheit. Es ist zu befürchten, dass mittlerweile etliche anspruchsberechtigte Kollegen verstorben sind.sunny47 hat geschrieben: 4. Nov 2025, 19:22 Habe mir auch mal den Spass gemacht und das BANST über ihre Internetseite angeschrieben. Eingereicht habe ich den Antrag 02/2024. Eingang wurde 04/24 bestätigt. Nach fünf Tagen kam dann eine Mail, es wird noch dauern...da wird auch Ende 2025 nichts kommen, wie manche denken.
Mich würde einmal die personelle Besetzung dieser Prüfinstanz interessieren, viele Personen können in Anbetracht der Wartezeit nicht involviert sein.
Der Gerichtsentscheid, datiert vom April 2023, mit Wirkung zum 01.05.2023, liegt im Vollzug jetzt in etlichen Fällen über 20! Monate unbearbeitet auf einem Stapel. Vielleicht könnten sich einige Kollegen hier mit Angabe ihrer Daten bezüglich ihrer Wartezeit einmal äußern?
Ich selbst: Zustellung per Einschreiben im März 24, Empfangsbestätigung Mai 2024.
ich habe am 30.12.23 eingereicht und die Eingangsbestätigung im Jan 2024 erhalten. Habe mehrere Nachfragen gestartet, die meistens mit "haben viele Aufträge" beantwortet wurden. Einmal wurde mir fmdl. mitgeteilt, dass die Aufträge mit niedriger Priorität abgearbeitet würden, weil für die meisten Einreicher nur geringe Beträge erwartet würden.
Dann gibt es noch ca. 1500 Fälle, die erst beim BMI/BMF entschieden wurden -Thema: Laufbahnvorausetzung-. Hierzu hat es vor einigen Wochen einen Erlass vom BMF gegeben, über den diese Fälle abgearbeitet werden können. Merkwürdigerweise gehöre ich auch zu diesen 1500, obwohl ich von 1970 bis 1973 in der Lehre war. Es ist wohl was anderes bei mir gewesen? Der Inhalt des Erlasses ist mir leider nicht bekannt.
Meine letzte Nachfrage liegt jetzt 4 Wochen zurück, und wurde erneut allgemein mit "haben viele Aufträge" begründet. Was mich am meisten ärgert, ist, dass es keine Antwort zum individuellen Stand der Bearbeitung gibt und kein grob geschätzter Termin genannt wird.
MfG
Friedel

