Hallo Iltisschnurri,Iltisschnurri hat geschrieben: 4. Okt 2025, 23:31 Servus,
hätte mal eine Verständnisfrage: Die Bundestagsabgeordneten haben
sich doch ab Juli die Bezüge um 5,4% erhöht.
Dann wurde doch die Besoldung ab April um 3,0% erhöht.
Lt. vorgehendem Bericht haben sich dann die Bundestagsabgeordneten
die Bezüge ab Juli um ca. 8,4% erhöht.
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß
Iltisschnurri
ich glaube, dass der Bundespräsident bzw. Bundeskanzler und die Minister nicht wie Abgeordnete gelten. Abgeordnete werden gewählt. Präsident, Kanzler und Minister müssen nicht unbedingt als Bundestagsabgeordnete im Bundestag sitzen. Die Bundestagsabgeordneten erhalten dann ihre Diäten und der Präsident einen Ehrensold, Bundesminister eineindrittel des Gehaltes nach der Beamtenbesoldung B11, der Kanzler einzweidrittel von B11.
Für mich stellt sich das so dar:
Bundestagsabgeordnete = Diätenempfänger (also automatische Anpassung um 5,4% ab Juli)
Kanzler und Minister = Gehalt auf Basis der B-Besoldung (also Anpassung durch Übernahme der Tarifverhandlungen ins Besoldungsgesetz um 3% bzw. 2,8%)
Bundespräsident = Ehrensold (Errechnung auf Basis des Kanzlergehaltes)
Gruß Paracelsus
