Schön Guten Tag,
ich hab ein kleines Problem. Ab 1. Sept beginne ich mit einer Ausbildung beim Bundeszentralamt für Steuern. Ich wohne in Berlin und soll am 30. Aug. nach Bonn um meine Ernennungsurkunde entgegenzunehmen. Die Fahrtkosten auf dieser Strecke sind ja nicht unerheblich und auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es nicht möglich sei mir diese zu erstatten, da ich erst am 1. Sept angestellt bin. Zu den ganzen Auswahlverfahren habe ich aber auch die vollen Fahrtkosten bekommen. Wieso jetzt nicht? Wie war es bei euch? Was wäre, wenn ich zu dieser Zeit noch im Urlaub bin, denn das geht ja erst im September los!?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Fahrtkosten zur Entgegennahme der Ernennungsurkunde
Moderator: Moderatoren
Noch keinen Tag im Amt aber schon die typische Beamten-Einstellung (der gemeine Beamte kennt nämlich gerne seine Rechte, weniger gern aber seine Pflichten)
Nun aber zum sachlichen:
Gem. § 11 Abs. 3 Bundesreisekostengesetz (BRKG) kann ferner Reisekostenvergütung gewährt werden zu
1.) Einstellungsreisen vor dem Wirksamwerden der Ernennung zum Beamten
2.) (...)
Es handelt sich jedoch um eine Kann-Bestimmung, d. h. es liegt im Einzelfall im Ermessen des Dienstherren ob aus diesem Grunde Reisekostenvergütung erstattet wird. In diesem Falle richtet sich der Erstattungsanspruch analog zu dem der aktiven Beamten (z.B. 20 ct pro Kilometer bei Benutzung Privat-Kfz...)
Nun aber zum sachlichen:
Gem. § 11 Abs. 3 Bundesreisekostengesetz (BRKG) kann ferner Reisekostenvergütung gewährt werden zu
1.) Einstellungsreisen vor dem Wirksamwerden der Ernennung zum Beamten
2.) (...)
Es handelt sich jedoch um eine Kann-Bestimmung, d. h. es liegt im Einzelfall im Ermessen des Dienstherren ob aus diesem Grunde Reisekostenvergütung erstattet wird. In diesem Falle richtet sich der Erstattungsanspruch analog zu dem der aktiven Beamten (z.B. 20 ct pro Kilometer bei Benutzung Privat-Kfz...)

