Beihilfebearbeitung Bund

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Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

Den Hinweis von Termini habe ich zu Anlass genommen den Innenausschuss zu informieren. Ich habe gebeten auf eine Übergangslösung bzw. eine Vorgriffsregelung hinzuwirken, Wir wollen ja nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf eine Besserung warten. Rege an es mir gleich zu tun. Gemeinsam sind wir stärker. Bezeichnet für den DBB ist, dass er keine Stellungnahme zum Referentenentwurf § 80a BBG abgab, jedenfalls habe ich keine gefunden. :(

Sehr geehrte Damen und Herren des Innenauschusses,

die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossen (BR Drucksache 370/25 vom 15.08.2025). U.a. soll ein neuer § 80a BBG Probleme hinsichtlich der Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen der Beamten lösen. Die Neuregelung ist vollumfänglich zu begrüßen, weil sie künftig eine fürsorgerechtskonforme Bearbeitung (hoffentlich) sicherstellt. Im Klartext: Die Beamten sollen die Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen schneller als bisher erhalten. Ich habe jedoch Sorge, dass die Verwaltung das Gesetz nicht kurzfristig umsetzen kann. Die Bundesregierung selbst geht von einem auf die nächsten Jahre ausgegelegten Migrationsprozess aus. Ich sehe dringenden Bedarf für eine im Gesetz verankerte Übergangslösung und rege an, dass der Innenausschuss auf eine solche hinwirkt.

Die Beratungen zum Gesetzesentwurf könnten sich, insbesondere wegen der im Artikelgesetz enthaltenen Regelungen zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz, hinziehen. Es ist somit nicht absehbar wann die Gesetzesänderung rechtskräftig wird. Aber auch ohne IT-gestützte Verfahren ist risikoorientiertes Prüfen der Beihilfeanträge möglich, wenn entsprechende Weisungen an die Sachbearbeitenden erfolgen Die überlangen Bearbeitungszeiten könnten so kurzfristig erheblich verkürzt werden. Hilfreich wäre deshalb die Verwaltung anzuweisen, bereits jetzt im Sinne der Neuregelung zu handeln (Vorgriff).
Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

Meine Eingabe hat das Sekretariat an die Obleute im Innenausschuss weiter geleitet. Nun ist Geduld gefragt. Nicht gerade meine Stärke.
Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

[i]Verehrte Kollegen,
die Präsididentin des BVA hat mir über einen leitenden Mitarbeiter geantwortet. Tenor: kein Anspruch auf zeitnahe Bearbeitung, kein Anspruch auf Erstattung von Überziehungszinsen und Mahnkosten. Die Beamten müssen dankbar sein, wenn der Dienstherr seinen gestzlichen Fürsorgepflichten irgendwann nachkommt. Obrigkeitsstaat läßt grüßen. Folgend meine Replik an den leitenden Mitarbeiter beim BVA:

"Sehr geehrter Herr Ltd. RD ,
danke für Ihr Schreiben. Jetzt ist der Standpunkt des BVA klar. Nach der (noch) geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf zeitnahe Bearbeitung der Beihilfeanträge, kein Anspruch auf Erstattung von Mahnkosten. Die Beamten müssen dankbar sein, dass ihr, auch vom BVA nicht bestrittener Anspruch auf Fürsorgeleistungen, irgendwann beschieden wird. Obrigkeitsstaat läßt grüßen. Das soll sich ja gottseidank ändern (Gesetzentwurf zu § 80a BBG). Dazu vom BVA kein Wort. Wie steht das BVA zu einer Übergangslösung/Vorgriff bis § 80a greift?
Ein vorerst letztes Wort von mir: Bei allem Verständnis, dass die Vielzahl von Anfragen und Eingaben nicht postwendend beantwortet werden können, ist bei bisher sechs Monaten Bearbeitungszeit meiner Beschwerde vom 12.3.2025 !!! die Wortwahl kurzfristig unangebracht. Wie de Herr, so`s Gescherr, wie die Hessen sagen (vgl. Offenbach Post vom 13.9.25 Seite 6 Hessisch für Anfänger von Holger Vonhof). Bitte übermitteln Sie der Präsidentin meinen Dank. Sie hat die Angelegenheit, unabhängig vom Einzelfall, offensichtlich in Ihre Agenda aufgenommen und ist gewillt, die Sache hoffentlich nicht auf die "Lange Bank" zu schieben. Ein wenig Druck auf den nachgeordneten Bereich könnte dabei hilfreich sein.
P.S. Ich bin seit 1979 beihilfeberechtigt. Das Abarbeiten von Beihilfeanträgen durch einzelne Beschäftigungsdienststellen war wesentlich besser und ging schneller, weil die Kommunikation zwischen Sachbearbeitenden und Antragstellenden auf kurzen Wegen möglich war. Briefe Schreiben war nicht nötig. Bei der Konzentration in "Kompetenzzentren" mangelt es an dieser Kommunikation. Ob es durch § 80a kurzfristig besser wird bezweifele ich. Die IT soll es richten !? Die Bundesregierung selbst geht von einem auf die nächsten Jahre ausgelegten "Migrationsprozess" aus. Warum haben die Verantwortlichen nicht schon früher gehandelt? Bei mehr Weitsichtigkeit wäre das derzeitige Desaster vermeidbar gewesen. Private Versicherungen sind da schon weiter und näher beim Anwender. U.a. statt App mit Fotografieren von Rechnungen sind Scans möglich. Ist für den Anwender wesentlich einfacher.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner"[/i]

Trost für alle. Auch bei anderen Beihilfestellen liegt einiges im Argen. Die Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist noch schlimmer. Die Erstattungspraxis ist undurchschaubar.
Mit kollegialen Grüßen
Günter Gellner

--
deerhunter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von deerhunter »

Ich habe einmal eine Untätigkeitsklage gegen das BVA angestrengt und gewonnen, seit dem bekomme ich meine Beihilfe innerhalb von 3 - 7 Tagen erstattet! Scheinbar geht bei meinem Namen eine rote Lampe an
Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

Siehe auch meine Beiträge unter Arbeitsweise Beihilfestellen
Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

Aktualisierung:
ZDF Redaktion "heute" prüft Berichterstattung über unser Problem mit den Beihilfestellen. Ergänzend habe ich dem ZDF mitgeteilt:
Im Jahr 2023 zählte der öffentliche Dienst in Deutschland insgesamt rund 5,27 Millionen Beschäftigte, darunter waren etwa 1,7 Millionen Beamte und Richter. Die genaue Zahl der Bundesbeamten ist nicht separat ausgewiesen, wird aber im Kontext der allgemeinen Beschäftigtenzahl des Bundes – die im Kernhaushalt 477.175 Beschäftigte hatte und in Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform 524.665 Personen – genannt. Eine aktuelle Zahl gibt es auf der Website des Bundesministeriums des Innern (BMI), die für das Jahr 2023 insgesamt 201.410 Bundesbeamte und Richter ausweist. Sie sind alle Betroffene. Der Kreis potenzieller Interessenten ist also groß.
Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

DBB und VBOB haben mir bisher nicht geantwortet, Die interessieren sich für unsere Probleme offensichtlich nicht. Anders kann ich das leider nicht bewerten. Schade eigentlich, dass unser Sprachrohr schweigt.
Rorbert001
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Rorbert001 »

Ich bin mir nicht sicher ob es euch was bringen würde, es gibt dafür auch eine passende App für Beihilfe vom Bund:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bun ... _node.html
Darüber veruchen und berichten ob es besser oder schneller geht.

Meine Private Krankenkasse macht die Beihilfebearbeitung direkt mit und es geht auch alles über eine App.
Die Bearbeitungszeiten liegen da bei ein paar Tagen.
Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

Hallo Robert,
mit App geht es auch nicht schneller. Antrag 25.3.2025 Bescheid 13.5.25. Das sind 49 Tage = 7 Wochen. Noch weit entfernt vom Ziel längstens 4 Wochen. APP soll es richten? Ich glaube nicht daran. So lange nicht eine Korrektur der kleinlichen Regelungen in Beihilfevorschriften erfolgt, einhergehend mit einer risikoorientierten Prüfung, wird sich nichts ändern. BMI und BVA sollten sich ein Beispiel an der Finanzverwaltung nehmen. Steuererklärung per Elster , risikoorientierte programmgesteuerte Prüfung, Steuerbescheid kommt kurzfristig. https://www.beamtentalk.de/posting.php? ... 27b668462e#
Günter
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Re: Beihilfebearbeitung Bund

Beitrag von Günter »

Die Meinung vom Vorsitzenden des Innenausschusses:
"Frage von Günter G. • 08.09.2025
Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge der Beamten im Krankheitsfall sind zu lang. BReg will das ändern . Kann dauern. Halten Sie eine Übergangslösung/Vorgriff für dringlich?

(BR Drucksache 370/25). Meine Eingabe vom 3.9.2025 hat das Sekretariat, Frau Sandy Richter, den Obleuten der Fraktionen im Innenausschuss weitergeleitet.
Portrait von Thomas Silberhorn
Antwort von Thomas Silberhorn
CSU • 25.09.2025

Sehr geehrter Herr G.,

weil das Belegvolumen von Beihilfeanträgen massiv angestiegen ist, hat sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängert. Um das Verfahren der Kostenerstattung zu beschleunigen, soll eine Fiktionsregelung in das Bundesbeamtengesetz aufgenommen werden. Danach gilt eine Aufwendung grundsätzlich als erstattungsfähig, wenn über den Beihilfeantrag nicht innerhalb von vier Wochen entschieden wurde. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.08.2025 liegt derzeit dem Bundesrat vor (BR-Drs. 370/25) und wird dort in nächster Zeit beraten. Eine Übergangsregelung halte ich daher nicht für notwendig."

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn


Also mal wieder auf die Lanke Bank geschoben.
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