Hallo, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bin momentan im Einstiegsamt bei einer großen Kommune beschäftigt und plane, demnächst in die Staatsverwaltung zu wechseln. Dabei höre ich immer öfter, dss dort die Beförderungen länger dauern, als bei den Kommunen.
Bei meinem jetzigen Dienstherren wird die gesetzliche Frist regelmäßig um ein Jahr verlängert. Gibt es beim bayerischen Staat eine ähnliche Regelung bzw. lässt sich so eine pauschale Aussage bei einem so großen Dienstherren überhaupt treffen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen würde. Vielen Dank schon im Voraus und viele Grüße.
der_Unterzeichnende
Beförderungszeiten gD im bayerischen Staatsdienst
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 9. Aug 2010, 22:15
- Behörde: