Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

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Günter
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Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Günter »

Verehrte Kollegen,
auch Ärger mit der Beihilfestelle des Bundes? Das Maß ist voll. Habe eine Beschwerde an die für die Aufsicht zuständige Präsidentin des BVA geschrieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken,
ergänzend zu meiner o.a Beschwerde vom 12.3.2025 und den Ergänzungen teile ich weitere Einzelfälle mit.
Beihilfebescheid 25/178/000291 -2293365 vom 27.6.25 [/u]
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/107/000567 übersandt und 119,41 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 94 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 3,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung ärztlicher Bescheinigungen insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung die bekannten Umstände der ärztlichen Verordnung berücksichtigt und die Bestimmungen nicht buchstabengemäß sondern sachgerecht ausgelegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Bescheid 25/237/000035 -2293365 vom 25.8.2025
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/171/002038 übersandt und 104,13 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 78 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 2,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung einer ärztlicher Bescheinigung insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung berücksichtigt, dass die angeforderte Bescheinigung dort bereits vorliegt, wären diese vermeidbar gewesen.

Ich bedauere, die Einzelfälle sukzessive vorzulegen. Die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle lassen mir aber keine Wahl. Es sind zur Zeit noch mehr gleichgelagerte Fälle in der Pipeline. Ich behalte mir vor, auch diese zur Veranschaulichung der Arbeitsweise der Beihilfestelle mitzuteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin werden Sie bitte aktiv. Das Verhalten der Ihrer Rechts- und Fachaufsicht unterliegenden Beihilfestelle ist nicht länger hinnehmbar. Die Zeit von Beschwichtigen und Vertrösten muss vorbei sein. Es ist Zeit, Organisation, Weisungen und Arbeitsabläufe grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu regeln.
Ich rege an, das Misstrauen gegenüber den Antragstellern durch eine risikoorientierte Prüfung von Beihilfeanträgen zu ersetzen. Der volkswirtschaftliche Schaden bei Antragstellern, Ärzten und Beihilfestelle durch Überregulierungen, kleinliche Prüfungen und überflüssiger Anforderung weiterer Unterlagen dürfte größer sein wie die erhofften Einsparungen. Ganz abgesehen davon, dass die bisherige Herangehensweise der Beihilfestelle die Antragsteller zu Bittstellern degradiert. Ganz allgemein mangelt es an Regelungen, die die Verwaltung verpflichtet, die berechtigten Ansprüche in angemessener Zeit zu erfüllen und bei unangemessenen Verzögerungen anfallende Mahngebühren und Zinsverluste zu ersetzen.
Eine Stellungnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner
Heinrich von Kleist Str. 54 64839 Münster

Auf Euer Feedback freue ich mich.
Günter Gellner
Pensionär (ehemals Bundesrechnunghof)
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Ruheständler
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Ruheständler »

...dem Sachverhalt deines Beitrages kann ich nur voll zustimmen, ich schätze aber mal das der Präsidentin in Bezug auf schnellere effektivere Bearbeitungsvorgänge die Hände gebunden sind, den jeweiligen Bearbeitern der Beihilfeanträge kann man im Prinzip keine Vorwürfe machen, es wäre sicherlich von Vorteil wenn die Anzahl der Bearbeiter steigen würden, nach meiner Einschätzung liegt die Problematik im hauseigenen Verwaltungs / Bearbeitungssystem.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Allium
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Allium »

Günter hat geschrieben: 2. Sep 2025, 16:55 Verehrte Kollegen,
auch Ärger mit der Beihilfestelle des Bundes? Das Maß ist voll. Habe eine Beschwerde an die für die Aufsicht zuständige Präsidentin des BVA geschrieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken,
ergänzend zu meiner o.a Beschwerde vom 12.3.2025 und den Ergänzungen teile ich weitere Einzelfälle mit.
Beihilfebescheid 25/178/000291 -2293365 vom 27.6.25 [/u]
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/107/000567 übersandt und 119,41 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 94 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 3,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung ärztlicher Bescheinigungen insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung die bekannten Umstände der ärztlichen Verordnung berücksichtigt und die Bestimmungen nicht buchstabengemäß sondern sachgerecht ausgelegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Bescheid 25/237/000035 -2293365 vom 25.8.2025
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/171/002038 übersandt und 104,13 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 78 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 2,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung einer ärztlicher Bescheinigung insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung berücksichtigt, dass die angeforderte Bescheinigung dort bereits vorliegt, wären diese vermeidbar gewesen.

Ich bedauere, die Einzelfälle sukzessive vorzulegen. Die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle lassen mir aber keine Wahl. Es sind zur Zeit noch mehr gleichgelagerte Fälle in der Pipeline. Ich behalte mir vor, auch diese zur Veranschaulichung der Arbeitsweise der Beihilfestelle mitzuteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin werden Sie bitte aktiv. Das Verhalten der Ihrer Rechts- und Fachaufsicht unterliegenden Beihilfestelle ist nicht länger hinnehmbar. Die Zeit von Beschwichtigen und Vertrösten muss vorbei sein. Es ist Zeit, Organisation, Weisungen und Arbeitsabläufe grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu regeln.
Ich rege an, das Misstrauen gegenüber den Antragstellern durch eine risikoorientierte Prüfung von Beihilfeanträgen zu ersetzen. Der volkswirtschaftliche Schaden bei Antragstellern, Ärzten und Beihilfestelle durch Überregulierungen, kleinliche Prüfungen und überflüssiger Anforderung weiterer Unterlagen dürfte größer sein wie die erhofften Einsparungen. Ganz abgesehen davon, dass die bisherige Herangehensweise der Beihilfestelle die Antragsteller zu Bittstellern degradiert. Ganz allgemein mangelt es an Regelungen, die die Verwaltung verpflichtet, die berechtigten Ansprüche in angemessener Zeit zu erfüllen und bei unangemessenen Verzögerungen anfallende Mahngebühren und Zinsverluste zu ersetzen.
Eine Stellungnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner
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Günter Gellner
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ich finde das Schreiben gut und man muss sich langsam mal beschweren bei den unglaublichen Fehlern, die da passieren. Mein Eindruck ist auch, dass Vorgänge gar nicht richtig eigesehen und auch offenbar nicht richtig gelesen werden, so dass die Festsetzung fehlerhaft erfolgt, keine Rücksprache mit dem Antragsteller erfolgt und dadurch unnötige Widersprüche geschrieben werden müssen. Natürlich darf man die Rechnung trotzdem erstmal zahlen und sein Konto überziehen.
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Ruheständler
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Ruheständler »

Ruheständler hat geschrieben: 3. Sep 2025, 10:48 ...dem Sachverhalt deines Beitrages kann ich nur voll zustimmen, ich schätze aber mal das der Präsidentin in Bezug auf schnellere effektivere Bearbeitungsvorgänge die Hände gebunden sind, den jeweiligen Bearbeitern der Beihilfeanträge kann man im Prinzip keine Vorwürfe machen, es wäre sicherlich von Vorteil wenn die Anzahl der Bearbeiter steigen würden, nach meiner Einschätzung liegt die Problematik im hauseigenen Verwaltungs / Bearbeitungssystem.
Gruß vom Ruheständler
aktueller Nachtrag: laut Internet Auskunft:
Das Anklicken der Option "über 2.500 €" bei einem Beihilfeantrag des Bundes signalisiert eine Vorrangbehandlung des Antrags. Anträge mit einer Gesamtsumme ab diesem Betrag werden mit dem Ziel der schnelleren Bearbeitung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang bearbeitet.
Mein letzter Antrag vom 15.08.2025 mit ca. 3900 € wartet immer noch auf Erstattung, vielleicht sollten sich die Verantwortlichen vom BVA mal das Formular genauer ansehen !
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Günter
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Günter »

Hallo Ruheständler,
Du bist kein Einzelfall. Auch ich warte auf eine am 18.8.2025 beantragte Abschlagszahlung von 10.400 € für Krankenhaus. Rege an, den Sachverhalt dem für die Fachaufsicht zuständigen BVA mitzuteilen.Ziel: Option streichen, weil nichts wert oder besser auf Erfüllung der mit der Option suggerierten Erwartung drängen.
Günter
connigra
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von connigra »

Meine Erfahrungen sind besser. Unsere Beihilfe wird bei der Post B mit dem Antrag zusammen bearbeitet und geht normalerweise wirklich razzfazz. Manchmal kommt es zu Ausreissern, aber mei wo gearbeitet wird fallen Späne.
Bei meinem Mann und bei weiteren Familienangehörigen, die zur Beihilfe Land Bayern gehören dauert es üblicherweise 4 Wochen. Aber wenn ich höhere Beträge habe,mache bringe ich den vom Ruheständler empfohlenen Vermerk an, das klappt eigentlich immer und wenn es mir unter den Nägel brennt rufe ich noch kurz an. Es klappte immer in all den zug Jahren. Wobei ich natürlich nicht erwarte, wenn ich einmal im Jahr einreiche, dass diese Anträge schneller bearbeitet werden. Logisch das die Bearbeiter denken, wenn die Gute ein Jahr mit der Einreichung wartet, dann kommt es auf ein paar weitere Wochen auch nicht an.
Ich kenne im Prinzip unsere Ärzte und weiß genau, ob die Leistungen erstattet werden - von daher kein Problem in Vorleistung zu gehen.
Bei Behandlungen, wo ich Bauchschmerzen mit einer Vorabüberweisung habe, möchte ich logischerweise auch vorher den Bescheid der Leistungsträger haben - Geld zurückholen ist immer schwierig.....!
Momentan allerdings ist die Bay. Länderbeihilfe ungewühnlich flott während die DBV plötzlich 4 und mehr Wochen braucht. Total ungewöhnlich ...

@Allium: 3 Monate nach einem Einspruch - o herrje, da bin ich abgebrüht..... das dauert halt.
@Günter: bei Krankenhausrechnungen sage ich bei der Aufnahme bitte Direktabrechnung und schon bin ich außen vor.
Dauerregengrüße aus Bayern - jammer, jammer, bei diesem Hundswetter, da muss die Heizung auf Hochtouren aktiviert werden.
Günter
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Re: Arbeitsweise Beihilfestelle Bund

Beitrag von Günter »

Direktabrechnung ist eine gute Alternative. Dann muss sich das Krankenhaus mit der Beihilfestelle auseinandersetzen. :) Leider sind nicht alle Krankenhäuser dem System beigetreten. :( Es gibt aber eine Liste. :)
Neuer Versuch Bewegung in die Sache zu bringen. Neuer Brief an Präsidentin BVA:
"Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken,
ergänzend zu meiner o.a. Beschwerde vom 12.3.2025 und der Ergänzungen vom 25.5. und 20.8.2025 teile ich einen weiteren Einzelfall mit. Sie zeigen erneut wie begründet meine Beschwerde hinsichtlich der nachlässigen, unnötige Kosten verursachenden, Bearbeitung von Beihilfeanträgen ist. Das gilt auch angesichts der nicht mehr hinnehmbaren Bearbeitungszeiten.
Beihilfebescheid 25/116/000166 – 2293365 vom 27.5.2025
Die Beihilfestelle hat mehrere Positionen einer Rechnung in Höhe von 1.802,41€ für wahlärztliche Leistungen nicht anerkannt (676,01 €), obwohl aus der Rechnung ersichtlich war, dass die erbrachten abgerechneten Leistungen der GOÄ entsprachen.
Meinen Widerspruch hat die Beihilfestelle auf meinen Wunsch zunächst ruhend gestellt. Zwischenzeitlich habe ich den Rechnungsaussteller (eine Abrechnungsstelle) gebeten zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen. Dieser wiederum hat den Leistungserbringer um eine Stellungnahme gebeten. Am 5.8.2025 hat die Abrechnungsstelle detailliert schriftlich dargelegt, dass die Abrechnung GOÄ konform erfolgt ist. Ich habe daraufhin das Schreiben am 14.8.2025 der Beihilfestelle zugeleitet und meinen Widerspruch begründet. Die Beihilfestelle hat daraufhin am 17.9.2025 ihren o.a. Bescheid vollumfänglich aufgehoben und, wie ursprünglich beantragt, Beihilfe gewährt (473,21 €).
Das ganze Verfahren hat 147 Tage gedauert, Gerechnet vom Antrag (Eingang Beihilfestelle 23.4.2025) bis zum Abhilfebescheid (17.9.25). Ich habe zwischenzeitlich auf eine mir zustehende Zahlung von 473,21 € gewartet. Die unnötige Beanstandung hat sowohl bei mir als auch beim Leistungserbringer u
nd Rechnungsaussteller Kosten verursacht, deren Höhe ich nicht beziffern kann, die aber erheblich sein dürften. Darüber hinaus sind auch Verwaltungskosten beim BVA entstanden und damit letztlich vom Steuerzahler getragen worden. Alles wegen maximal 473,21 € potentieller Einsparung.
Analysen des BMI haben ergeben, dass das Einsparpotential bei der Beihilfe eher gering ist im Verhältnis zum Aufwand also unverhältnismäßig. Beamte sind doch überwiegend ehrlich, jedenfalls meine Erfahrung. Vertrauen ist gut Kontrolle dennoch notwendig. Aber bitte im angemessenen Rahmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken können und wollen Sie die Arbeitsweise der Beihilfestellen in Ihrem Bereich weiterhin gut heißen und rechtfertigen?
Beenden Sie diesen Wahnsinn! Ihr BVA richtet volkswirtschaftlichen Schaden an. Nehmen Sie sich ein Beispiel an der Finanzverwaltung, Die ist auch über ihren Schatten gesprungen und hat risikoorientierte Prüfung in Praxis umgesetzt. Sie wollen das auch, wie der Gesetzesentwurf zu § 80a BBG zeigt. Doch das kann dauern. Ordnen Sie schon jetzt im Vorgriff auf die künftige Regelung risikoorientierte Prüfung der Beihilfeanträge an!
Ich könnte die Reihe der Beispiele beliebig fortsetzen, will es aber jetzt dabei bewenden lassen. Es ist genug begründet worden, Gehirnschmalz und Druckertinte verbraucht, Papier beschrieben (umweltschädlich gewonnen?) und Porto entstanden. Ganz absehen von entgangener Freizeit, die sinnvoller hätte verbracht werden können. Z.B. in einem Ehrenamt oder durch soziales Engagement, was ich tue (Lions Club).
Im Übrigen: Meine o.a. Beschwerde ist noch immer nicht beantwortet, jedenfalls ist das Schreiben von Ltd. RD Robert Becher vom BVA Berlin (Referatsgruppe PY I), mit seiner eigenwilligen Interpretation von „kurzfristig“, bei fünf Monaten Bearbeitungszeit (jetzt schon sechs), keine angemessene Antwort. Es ist sicherlich schwierig, eine solch komplexe Angelegenheit beschwichtigend in einem Schreiben zu beantworten, ohne sein eigenes Nest zu beschmutzen. Bitte nennen Sie wenigstens einen Zeithorizont. Auch meine Geduld ist endlich.
P.S. Ein Antrag auf Auslagenerstattung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ist in Arbeit. Kostet wieder Zeit bei mäßigen finanziellen Ergebnis und verursacht wiederum Kosten beim BVA. Ist aber notwendig, um zum Nachdenken anzuregen.
Hoch lebe die Bürokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner "
Gemeinsam sind wir stärker. Packen wir es an.
So jetzt ist der Kopf vorerst leer. Ihr seid dran.
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