Hallo zusammen,
Ende September steht bei mir ein weiterer Termin beim SMD an zur Feststellung der Dienstunfähigkeit. Meine Frage hierzu wäre, was geschieht mit dem verfügbaren Resturlaub bei Feststellung der Dienstunfähigkeit?
Bei Feststellung der DU ist man vom Dienst freigestellt oder wie ist dann das anschließende Verfahren?
Hat hier von euch evtl. Erfahrungen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
VG
J.
Resturlaub bei Dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
Re: Resturlaub bei Dienstunfähigkeit
Je nach BL wird der Urlaub dann rückwirkend für 12-18 Monate ausgezahlt. IdR sollte das nach Pensionierung automatisch gehen, ich rate jedoch dazu den DH oder die Besoldungsstelle schriftlich hierzu aufzufordern. Der Urlaub wird natürlich besteuert.
Nach Feststellung der DDU kommt es am Ende idR zur Pensionierung. Je nachdem, was Sie gegenhalten oder auch nicht, geht das schneller oder langsamer. Hier bekommen Sie dann die Urkunde per Post und ein Schreiben, ab wann Sie in den Ruhestand versetzt werden.
Nach Feststellung der DDU kommt es am Ende idR zur Pensionierung. Je nachdem, was Sie gegenhalten oder auch nicht, geht das schneller oder langsamer. Hier bekommen Sie dann die Urkunde per Post und ein Schreiben, ab wann Sie in den Ruhestand versetzt werden.
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Re: Resturlaub bei Dienstunfähigkeit
In der Forumsuche findest du mit dem Suchbegriff >> Unfallabgeltung << einige Informationen.
Diese erfolgt erst nach der Zurruhesetzung. M.W. gelten die Regelungen für Bund und alle Länder.
Wegen der Dienstunfähigkeit und drohender Zurruhesetzung berät dich der PR und bei vorhandenem GdB auch die Schwerbehindertenvertretung. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, könnte ein Antrag auf Anerkennung eines GdB hilfreich sein, sofern noch nicht vorhanden.
Diese erfolgt erst nach der Zurruhesetzung. M.W. gelten die Regelungen für Bund und alle Länder.
Wegen der Dienstunfähigkeit und drohender Zurruhesetzung berät dich der PR und bei vorhandenem GdB auch die Schwerbehindertenvertretung. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, könnte ein Antrag auf Anerkennung eines GdB hilfreich sein, sofern noch nicht vorhanden.
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Re: Resturlaub bei Dienstunfähigkeit
Hallo,
wenn du als arbeitsunfähig erklärt wirst, hängt es von deinem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Regelungen ab, was mit deinen Resturlaubstagen passiert. Meistens werden sie ausbezahlt.
Nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entscheidet der Arbeitgeber oder die Versicherung, wie es weitergeht – z. B. Versetzung, Rente oder Kündigung.
Hast du schon mit deinem Arbeitgeber darüber gesprochen?
wenn du als arbeitsunfähig erklärt wirst, hängt es von deinem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Regelungen ab, was mit deinen Resturlaubstagen passiert. Meistens werden sie ausbezahlt.
Nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entscheidet der Arbeitgeber oder die Versicherung, wie es weitergeht – z. B. Versetzung, Rente oder Kündigung.
Hast du schon mit deinem Arbeitgeber darüber gesprochen?
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Re: Resturlaub bei Dienstunfähigkeit
Das hängt allein von den gesetzlichen Regelungen ab.septimecroum hat geschrieben: 1. Sep 2025, 17:42 Hallo,
wenn du als arbeitsunfähig erklärt wirst, hängt es von deinem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Regelungen ab, was mit deinen Resturlaubstagen passiert. Meistens werden sie ausbezahlt.
Bei Beamten gelten die Vorgaben für Dienstunfähigkeit, bei der Entscheidung für eine Zurruhesetzung werden Beamte nicht gekündigt.septimecroum hat geschrieben: 1. Sep 2025, 17:42 Nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entscheidet der Arbeitgeber oder die Versicherung, wie es weitergeht – z. B. Versetzung, Rente oder Kündigung.
Hast du schon mit deinem Arbeitgeber darüber gesprochen?
Ich muss mich korrigieren:
Der Suchbegriff heißt nicht Unfallabgeltung, sondern >> Urlaubsabgeltung <<.Dienstunfall_L hat geschrieben: 31. Aug 2025, 19:10 In der Forumsuche findest du mit dem Suchbegriff >> Unfallabgeltung << einige Informationen.
Diese erfolgt erst nach der Zurruhesetzung. M.W. gelten die Regelungen für Bund und alle Länder.
Re: Resturlaub bei Dienstunfähigkeit
Der Resturlaub (Urlaubsabgeltung) wurde mir nur per Antrag ausbezahlt und zwar erst 3 Monate nach meiner Frühpensionierung und natürlich ohne Zinsen....(Bund)