Hallo liebe Community,
ich bin Beamter auf Lebenszeit in Niedersachsen (Verwaltung) und aufgrund meiner gesundheitlichen Situation (Psyche) seid kurzem nach amtsärztlicher Untersuchung und Empfehlung durch meinen Dienstherrn teildienstfähig (befristet) beschieden. Ich erbringe meinen Dienst daher derzeit mit reduzierter Wochenstundenzahl.
Durch eine schwere Phase kam es leider zu Jahresbeginn zu einigen Wochen mit gehäuften und wiederkehrenden Ausfallzeiten (ca 1-3 Tage pro Woche, fast überwiegend mit ärztlichen Attest belegt). Mein Dienstherr hat mir daher mündlich angekündigt, dass man mich erneut zum Amtsarzt schicken und eine Überprüfung der zuletzt getroffenen Einschätzung (Teildienstfähigkeit mit reduzierter Wochenstundenzahl (jedoch noch über 20 Stunden) beauftragen wird.
Die Einladung dazu habe ich bis heute nicht erhalten - lange Wartezeiten auf einen Amtsarzttermin sind in meiner Gegend (nach Aussage der Amtsärzte) nichts ungewöhnliches.
Nach Abklingen der Phase habe ich meinen Dienst wieder normal aufgenommen und bin bis auf eine zweiwöchige AU Zeit (Haushaltsunfall mit verletzten Bein) nicht mehr ausgefallen.
Nun habe ich mit Verweis auf Paragraph 34 BeamtStG eine schriftliche Aufforderung meines Dienstherrn bekommen, Behandlungsnachweise zur Wiederherstellung meiner vollständigen Dienstfähigkeit vorzulegen.
Ich bin darüber etwas verwundert und habe neben einem Verweis auf die zuletzt dem Amtsarzt vorgelegten Unterlagen (sind im Gutachten aufgeführt und beschrieben und in die Entscheidung mit eingeflossen) angeboten, diese mit zum mir mündlich angekündigten nächsten Amtsarzttermin zu nehmen. Dies wurde von der Personalabteilung abgelehnt. Es wird daher weiter von mir eine Vorlage eines "Nachweis Ihrer Behandlung zur Wiederherstellung Ihrer vollständigen Dienstfähigkeit gemäß Paragraph 34 BeamtStG...." gefordert. Der Dienstherr möchte nur neue Nachweise meiner Behandlung mit dem Ziel der vollständigen Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit.
Meine Frage ist: muss ich dem Dienstherrn wirklich meine gesundheitlichen Unterlagen vorlegen? Aus Diagnoseberichten/Rechnungen lässt sich doch ohne ärztlichen Sachverstand nicht beurteilen, ob damit das Ziel erreicht werden kann. Ich mache mir Sorgen darüber, ob ich mir damit nicht selbst schaden würde (weil z.B. die Personalabteilung meint: die Bemühungen reichen nicht und dann ein Disziplinarverfahren einleitet etc.). Das der Dienstherr mir Maßnahmen anordnen kann, ist mir bewusst. Doch diese kenne ich eher als Umsetzung einer im amtsärztlichen Gutachten genannten Maßnahme.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt (vielleicht ja auch aus eigener Erfahrung, gerne auch per PN).
Vielen lieben Dank und einen schönen Feiertag noch,
Euer Grillmeister
(NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
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Re: (NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
Sie sind doch sicherlich weiterhin in Behandlung? Warum bitten Sie Ihre Ärzte nicht einfach um eine ärztliche Stellungnahme/Gutachten und fertig. Ich lasse mir diese - unabhängig von Terminen beim AA - tatsächlich all 6 Monate ausstellen, um den Behandlungsverlauf zu dokumentieren. Gleichfalls erteilt man doch auch dem AA die Freigaben die Unterlagen an den DH weiterzuleiten...bei mir ist das auf jeden Fall so?
Das Problem ist bei Ihnen ggf. so, dass Sie zwar teildienstfähig sind, aber weiterhin krank. Der DH erwartet bei der Teildienstfähigkeit mehr oder minder, dass Sie eben diese Stundenzahl ohne Krankheitstage bewältigen. Tun Sie das nicht, zeigt dies, dass auch die TDF zu viel ist und somit wird die DU überprüft.
Das Problem ist bei Ihnen ggf. so, dass Sie zwar teildienstfähig sind, aber weiterhin krank. Der DH erwartet bei der Teildienstfähigkeit mehr oder minder, dass Sie eben diese Stundenzahl ohne Krankheitstage bewältigen. Tun Sie das nicht, zeigt dies, dass auch die TDF zu viel ist und somit wird die DU überprüft.
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Re: (NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
Nach meinen letzten probatorischen Therapiesitzungen lautete die Empfehlung des Therapeuten, es bestehe kein Therapiebedarf sondern es wird ein Wechsel des Dienstherrn geraten. Dieses hat er mir jedoch nur mündlich mitgeteilt, schriftlich habe ich dieses nicht.
Daraufhin habe ich mich um einen anderen Dienstherrn bemüht und hatte auch eine vorläufige Stellenzusage für eine mich auch privat sehr interessierendes Sachgebiet. Dann wurde jedoch die Personalakte inklusive Fehlzeitenübersicht der letzten Jahre angefordert und die Einstellungszusage zurückgenommen. Da letztendlich jeder Dienstherr bei Beamten die Personalakte und Fehlzeitenübersicht anfordern wird, bin ich daher bei meinem derzeitigen Dienstherrn gefangen.
Da der Therapeut inzwischen in den Ruhestand gegangen ist, habe ich mich bei ihm mit der neuen Situation nicht mehr gemeldet. Ich habe daher versucht das beste daraus zu machen und nun ist die Situation so, wie sie ist. In der Zwischenzeit habe ich regelmäßig "niedrigschwellige" Angebote zum Thema psychische Gesundheit wahrgenommen.
In "erneuter" psychotherapeutischer Behandlung habe ich mich noch nicht begeben. Ich werde dies aber wohl kurzfristig anfragen, um entsprechende Bemühungen nachweisen zu können. Bin mal gespannt auf das nächste halbe Jahr Wartezeit....
Daraufhin habe ich mich um einen anderen Dienstherrn bemüht und hatte auch eine vorläufige Stellenzusage für eine mich auch privat sehr interessierendes Sachgebiet. Dann wurde jedoch die Personalakte inklusive Fehlzeitenübersicht der letzten Jahre angefordert und die Einstellungszusage zurückgenommen. Da letztendlich jeder Dienstherr bei Beamten die Personalakte und Fehlzeitenübersicht anfordern wird, bin ich daher bei meinem derzeitigen Dienstherrn gefangen.
Da der Therapeut inzwischen in den Ruhestand gegangen ist, habe ich mich bei ihm mit der neuen Situation nicht mehr gemeldet. Ich habe daher versucht das beste daraus zu machen und nun ist die Situation so, wie sie ist. In der Zwischenzeit habe ich regelmäßig "niedrigschwellige" Angebote zum Thema psychische Gesundheit wahrgenommen.
In "erneuter" psychotherapeutischer Behandlung habe ich mich noch nicht begeben. Ich werde dies aber wohl kurzfristig anfragen, um entsprechende Bemühungen nachweisen zu können. Bin mal gespannt auf das nächste halbe Jahr Wartezeit....
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Re: (NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
Mit einer Bescheinigung, dass die probatischen Sitzungen im Ergebnis zu der Empfehlung eines Dienstherrnwechsels geführt haben und evtl. eine Therapie daher nicht angeraten wäre, würde ich auch nicht dem Personaler kommen. Dann ist man ja direkt wieder beim Amtsarzt und endgültig raus (Ruhestand).
Allerdings würde eine solche Bescheinigung erklären, warum man keine Therapie begonnen hat.
Eine verzwickte Situation.
Allerdings würde eine solche Bescheinigung erklären, warum man keine Therapie begonnen hat.
Eine verzwickte Situation.
MS
Re: (NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
Ich würde wirklich dringend raten - und sei es nur pro Forma - sich weiterhin in ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu geben. Die Sitzungen/Termine können ja gestreckt werden - der DH sieht nicht, wie oft Sie dorthin gehen, aber Sie sind in Behandlung. Ggf. können Sie das Ganze auch per Videokonferenz durchführen. Ich habe öfters meine Termine per Zoom - einmal, da die Ärztin nun 200km entfernt praktiziert und weiterhin, da die Therapeutin auch Zoom-Termine anbietet und das häufig unkomplizierter ist bzw. auch in Phasen möglich ist, in denen ich das Haus nicht verlassen kann. Im Netz finden Sie solche Angebote, die auch von PKV + Beihilfe übernommen werden, recht häufig - gerade als Privatpatient.
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Re: (NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
lavinia21 hat geschrieben: ↑21. Jun 2025, 09:06 Ich würde wirklich dringend raten - und sei es nur pro Forma - sich weiterhin in ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu geben. Die Sitzungen/Termine können ja gestreckt werden - der DH sieht nicht, wie oft Sie dorthin gehen, aber Sie sind in Behandlung. Ggf. können Sie das Ganze auch per Videokonferenz durchführen. Ich habe öfters meine Termine per Zoom - einmal, da die Ärztin nun 200km entfernt praktiziert und weiterhin, da die Therapeutin auch Zoom-Termine anbietet und das häufig unkomplizierter ist bzw. auch in Phasen möglich ist, in denen ich das Haus nicht verlassen kann. Im Netz finden Sie solche Angebote, die auch von PKV + Beihilfe übernommen werden, recht häufig - gerade als Privatpatient.
Hallo Lavinia21,
worauf bezieht sich dein dringender Rat? Weil ich ohne Behandlungsnachweis leichter in die Dienstunfähigkeit geschickt werden kann oder dann ggf. auch ein Disziplinarverfahren angestrengt werden kann (wegen fehlender Bemühungen)? Generell wird bei uns eher "mit der Peitsche" vorgegangen, wenn die Beschäftigten nicht so möchten, wie der Dienstherr/Arbeitgeber.
Frage mich auch, was der "Worst-Case" für mich sein könnte. Die Versetzung in den Ruhestand oder gar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis über ein Disziplinarverfahren? Vielleicht sollte ich mir einfach nicht so viele Gedanken machen

Ich lasse mir heute von meiner Hausärztin die ihre Praxis betreffenden Behandlungsnachweise (von ihrer Seite, Medikation und im Bedarfsfall psychosoziale Intervention) ausstellen. Eine ambulante Psychotherapie habe ich angefragt und meine Daten telefonisch hinterlassen. Der Beschäftigte teilte mir mit, dass er meine Anfrage mit dem Team besprechen wird und ich in 2-3 Wochen eine Rückmeldung zu einem Terminvorschlag für eine Sprechstunde (= noch keine Therapie, dient der Erfassung des Therapiebedarfs, ein Therapiebeginn innerhalb der nächsten sechs Monate ist unwahrscheinlich) erhalte. Dass dieses also somit "in Gang" ist, werde ich an meinem Anschreiben an meinen Dienstherrn formulieren.
Letztendlich werde ich dann den Nachweis meiner Hausärztin zusammen mit der Therapieanfrage an den Dienstherrn weitergeben und schauen, ob von dort aus weitere Schritte folgen. Den Termin beim Amtsarzt habe ich mittlerweile bekommen und dieser wird in einigen Wochen stattfinden. Ich bin mal gespannt und halte euch auf dem Laufenden.
Re: (NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
Hallo,
warum sollte ein Disziplinarverfahren kommen? Der Worst-Case ist die DDU. Wie gesagt, einfach Behandlungsnachweise vorlegen und gut ist.
VG
warum sollte ein Disziplinarverfahren kommen? Der Worst-Case ist die DDU. Wie gesagt, einfach Behandlungsnachweise vorlegen und gut ist.
VG