ferl hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 14:31Guten Tagfriedel hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 13:52Hallo ferl,ferl hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 13:22 (...)
Am 31.03.25, 13:11 schrieb Versorgung <versorgung@banst-pt.de>:
Sehr geehrter
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Erledigung der bei uns eingegangenen Aufträge. Aufgrund der Vielzahl von Aufträgen zur Berechnung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr wird die Bearbeitung Ihres Vorgangs leider noch einige Zeit dauern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
während meiner fmdl. Anfragen bei der BAnst habe ich auch auf das Alter der Antragsteller hingewiesen und
die Frage aufgeworfen, wer sich ggf. nach dem Ableben eines Antragstellers um dessen Belange - besonders falls es
um einen Widerspruch gehen sollte- kümmert, bzw. ob die BAnst dann die Angelegenheit "im Sande verlaufen" läßt?
Eine wirklich befriedigende Antwort dazu gab es nicht.
In einer weiteren fmdl. Anfrage sagte man mir wörtlich, dass diese Art von Aufträgen nachrangig bearbeitet werden,
weshalb ich die Formulierung in dem Antworschreiben der BAnst "arbeiten mit Hochdruck" für stark übertrieben halte.
Gruß
Friedel
Ich habe nächste Woche ein Treffen mit einem Anwalt.
Der Anwalt wird mir etwas dazu sagen können.
Ich habe vor, nach verstreichen der Frist, tätig zu werden, bis hin zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Gruß Reiner
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo liebe Kollegen,hat jemand in den letzten Wochen einen Bescheid bezüglich Neuberechnung erhalten - da scheint sich ja gar nichts zu tun?Ich warte nunmehr ein Jahr seit Bestätigung des Eingangs meines Antrags und überlege,ob ich mich mal telefonisch bei der BAnst zum Stand der Bearbeitung melden soll. MfG
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,Leo hat geschrieben: ↑29. Apr 2025, 09:12 Hallo liebe Kollegen,hat jemand in den letzten Wochen einen Bescheid bezüglich Neuberechnung erhalten - da scheint sich ja gar nichts zu tun?Ich warte nunmehr ein Jahr seit Bestätigung des Eingangs meines Antrags und überlege,ob ich mich mal telefonisch bei der BAnst zum Stand der Bearbeitung melden soll. MfG
nein, es geht anscheinend nicht voran. Deshalb ist es sicherlich gut, wenn jemand zwischenzeitlich nachfragt.
VG
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich hatte vor etwa vier Wochen angerufen, weil auch ich seit über einem Jahr warte.
Man hat mir mitgeteilt, das der Antrag noch nicht mal angesehen wurde und ich noch einige Geduld aufbringen müsste.
Man hat mir mitgeteilt, das der Antrag noch nicht mal angesehen wurde und ich noch einige Geduld aufbringen müsste.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Und du meinst, es geht schneller, wenn da jetzt zig Leute nach dem Bearbeitungsstand fragen?
Gruß
blink182
blink182
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
ja, das meine ich. Ich selbst habe mittlerweile bereits 3-4 mal dort angefragt. Aufgrund der Hinweise von dort,
dass diese Aufträge nachrangig bearbeitet werden, sollten die Antragsteller etwas Druck erzeugen, damit die
BAnst aufmerkt und sich an uns erinnert.

VG
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Also ich habe insgesamt dreimal angerufen und nicht den Eindruck, dass es dort irgendjemanden imprägniert hat.friedel hat geschrieben: ↑30. Apr 2025, 22:56Hallo,
ja, das meine ich. Ich selbst habe mittlerweile bereits 3-4 mal dort angefragt. Aufgrund der Hinweise von dort,
dass diese Aufträge nachrangig bearbeitet werden, sollten die Antragsteller etwas Druck erzeugen, damit die
BAnst aufmerkt und sich an uns erinnert.![]()
VG
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Guten Abend
Ich habe einen Bescheid bekommen.
Für 30 Monate habe ich 1,48% bekommen.
Wo kann ich das Schreiben unabhängig prüfen lassen.
Gruß
Ich habe einen Bescheid bekommen.
Für 30 Monate habe ich 1,48% bekommen.
Wo kann ich das Schreiben unabhängig prüfen lassen.
Gruß
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo ferl,
bekommst du zusammen mit den 1,48% jetzt den Höchstsatz von 71,75% oder
liegst du weiterhin noch darunter?
VG Friedel
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Moin , ich denke das es sich doch um die Zeiten VOR vollendung des 17 Lj. handelt , darum geht es ja eigentlich ?
Und 30 Monate würde heißen das die Ausbildung mit 14 1/2 Jahren begonnen wurde, das klingt etwas unwarscheinlich !?
Ohne weitere Infos kann man da kaum was zu sagen. Ich glaube auch das wohl die Obergrenze von 71,75% erreicht ist,
wie auch immer die 1,48% entstanden sind.
Und 30 Monate würde heißen das die Ausbildung mit 14 1/2 Jahren begonnen wurde, das klingt etwas unwarscheinlich !?
Ohne weitere Infos kann man da kaum was zu sagen. Ich glaube auch das wohl die Obergrenze von 71,75% erreicht ist,
wie auch immer die 1,48% entstanden sind.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Gebe ich Dir Recht.mroe2016 hat geschrieben: ↑16. Mai 2025, 08:50 Moin , ich denke das es sich doch um die Zeiten VOR vollendung des 17 Lj. handelt , darum geht es ja eigentlich ?
Und 30 Monate würde heißen das die Ausbildung mit 14 1/2 Jahren begonnen wurde, das klingt etwas unwarscheinlich !?
Ohne weitere Infos kann man da kaum was zu sagen. Ich glaube auch das wohl die Obergrenze von 71,75% erreicht ist,
wie auch immer die 1,48% entstanden sind.
Von einen Beamten erwarte ich etwas exaktere Angaben, statt diese unklaren Aussagen

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo in die Runde. Vor ca 3 Wochen wurde ich von der Banst angerufen und mir mitgeteilt dass explizit mein Antrag an das BMF zwecks Klärung übergeben wurde. Jetzt hatte ich vor ein paar Tagen bei der Banst angerufen um zu erfragen wann genau mein Antrag an das BMF übergeben wurde.
Jetzt bekam ich die Antwort dass nichts an das BMF übergeben wurde. Ich stellte dann noch eine weiter Frage und dann hat die Dame sich im Ton vergriffen und einfach aufgelegt. Unfassbar was man sich da bieten lassen muss.
Leider habe ich den Namen nicht notiert.
Jetzt bekam ich die Antwort dass nichts an das BMF übergeben wurde. Ich stellte dann noch eine weiter Frage und dann hat die Dame sich im Ton vergriffen und einfach aufgelegt. Unfassbar was man sich da bieten lassen muss.
Leider habe ich den Namen nicht notiert.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Das ist keineswegs unwahrscheinlich. Mein Mann hat ebenfalls mit gerade 14 Jahren die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker begonnen.mroe2016 hat geschrieben: ↑16. Mai 2025, 08:50 Moin , ich denke das es sich doch um die Zeiten VOR vollendung des 17 Lj. handelt , darum geht es ja eigentlich ?
Und 30 Monate würde heißen das die Ausbildung mit 14 1/2 Jahren begonnen wurde, das klingt etwas unwarscheinlich !?
Ohne weitere Infos kann man da kaum was zu sagen. Ich glaube auch das wohl die Obergrenze von 71,75% erreicht ist,
wie auch immer die 1,48% entstanden sind.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Guten Abend
Ich habe mit genau 14 Jahren 1966 die Ausbildung angefangen.
Das heißt, nach 30 Monaten war die Ausbildung beendet.
Danach wurde die Beamtenzeit angerechnet.
1998 wurde ich in den Ruhestand geschickt.
Damit ich auch wirklich gehe, wurden mir noch 4 Jahre geschenkt.
Mit der Drohung, als Bundesbeamter wären in Berlin, Hamburg oder München Fenster frei.
Den Rest erspare ich euch.
Mir geht es darum, ich möchte den Bescheid unabhängig prüfen lassen, auch wenn es Geld kostet.
Ich bekomme nicht den Höchstsatz, sondern 68,63%
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Ich habe mit genau 14 Jahren 1966 die Ausbildung angefangen.
Das heißt, nach 30 Monaten war die Ausbildung beendet.
Danach wurde die Beamtenzeit angerechnet.
1998 wurde ich in den Ruhestand geschickt.
Damit ich auch wirklich gehe, wurden mir noch 4 Jahre geschenkt.
Mit der Drohung, als Bundesbeamter wären in Berlin, Hamburg oder München Fenster frei.
Den Rest erspare ich euch.
Mir geht es darum, ich möchte den Bescheid unabhängig prüfen lassen, auch wenn es Geld kostet.
Ich bekomme nicht den Höchstsatz, sondern 68,63%
Vielen Dank und einen schönen Abend.