Aus der Krankheit in den Urlaub
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Aus der Krankheit in den Urlaub
Hallo
ich, die Neue hier hab--wie viele andere auch-- einige persönliche Probleme in meiner Dienststelle......mein Problem u.a. jetzt,ist, das ich demnächst ins Krankenhaus muß-wahrscheinlich bin ich bis zu meinem langgebuchten Urlaub /Ausland krank...kann ich dann direkt in den Urlaub gehen oder muß ich vorher einen Tag zurück ins Büro???
Kann mir das jem.sagen??????
ich, die Neue hier hab--wie viele andere auch-- einige persönliche Probleme in meiner Dienststelle......mein Problem u.a. jetzt,ist, das ich demnächst ins Krankenhaus muß-wahrscheinlich bin ich bis zu meinem langgebuchten Urlaub /Ausland krank...kann ich dann direkt in den Urlaub gehen oder muß ich vorher einen Tag zurück ins Büro???
Kann mir das jem.sagen??????
Mela
- Mikesch
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So einfach ist das nicht...
Vom Grundsatz her besteht nach längerer Krankheit kein Anspruch auf Urlaub, selbst wenn dieser in einer Urlaubsliste eingetragen oder gar genehmigt worden ist.
Einfach von der Krankheit in den Urlaub is nich...
...dazu wurden schon Gerichte bemüht, zum Nachteil der Arbeitnehmer.
Da Du nicht schreibst, welcher Fakultät Du angehörst, ob Dein Urlaub auch schriftlich genehmigt worden ist, wie das Prozedere bei Krankheit abläuft etc. sind jegliche Tipps hier reines Lesen aus dem Kaffesatz.
Überhaupt, was spricht dagegen, sich mit seiner Dienststelle gedanklcih auszutauschen?
cu,
Mikesch
Vom Grundsatz her besteht nach längerer Krankheit kein Anspruch auf Urlaub, selbst wenn dieser in einer Urlaubsliste eingetragen oder gar genehmigt worden ist.
Einfach von der Krankheit in den Urlaub is nich...
...dazu wurden schon Gerichte bemüht, zum Nachteil der Arbeitnehmer.
Da Du nicht schreibst, welcher Fakultät Du angehörst, ob Dein Urlaub auch schriftlich genehmigt worden ist, wie das Prozedere bei Krankheit abläuft etc. sind jegliche Tipps hier reines Lesen aus dem Kaffesatz.
Überhaupt, was spricht dagegen, sich mit seiner Dienststelle gedanklcih auszutauschen?
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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In Berlin gab es früher einmal eine sog. "Bankstunde". Da durfte jeder einmal im Monat eine Stunde früher gehen, um sein Gehalt von der Bank abzuholen. Das war zur Zeit der Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Also schon sehr lange her.
Was hat das mit dem Thema zu tun? Nun, es gibt heute immer noch Kollegen, die sich ihre "Bankstunde" nehmen wollen, obwohl es diese gar nicht mehr gibt. So halten sich alte Gewohnheiten und Gerüchte werden zur angenommenen Wahrheit.
Tatsächlich gab es einmal eine Zeit, in der man nicht nur krankgeschrieben werden musste, sondern auch gesundgeschrieben. Der Arzt musste ausdrücklich bestätigen, dass man wieder dienstfähig ist. Das gibt es nicht mehr.
Und tatsächlich gab es einmal eine Zeit, da musste man nach Krankheit mindestens einen Tag Dienst tun, um in den Urlaub gehen zu dürfen. Auch das machte überhaupt keinen Sinn und deshalb gibt es das heute auch nicht mehr.
Also, nach überstandener Krankheit telefonisch gesund melden und ab in den Urlaub.
Was hat das mit dem Thema zu tun? Nun, es gibt heute immer noch Kollegen, die sich ihre "Bankstunde" nehmen wollen, obwohl es diese gar nicht mehr gibt. So halten sich alte Gewohnheiten und Gerüchte werden zur angenommenen Wahrheit.
Tatsächlich gab es einmal eine Zeit, in der man nicht nur krankgeschrieben werden musste, sondern auch gesundgeschrieben. Der Arzt musste ausdrücklich bestätigen, dass man wieder dienstfähig ist. Das gibt es nicht mehr.
Und tatsächlich gab es einmal eine Zeit, da musste man nach Krankheit mindestens einen Tag Dienst tun, um in den Urlaub gehen zu dürfen. Auch das machte überhaupt keinen Sinn und deshalb gibt es das heute auch nicht mehr.
Also, nach überstandener Krankheit telefonisch gesund melden und ab in den Urlaub.
Genau, anders kenne ich das auch nicht. Es mag vielleicht "spezielle" Behörden geben, bei denen Urlaube mal "spontan" anders gelegt werden müssen als anfangs eingetragen.
Oder dass es Probleme geben kann, wenn man spontan Urlaub nehmen will.
Aber bei eingetragenem Urlaub und ggf. vorallem genehmigten Urlaub sehe ich da auch kein großes Problem.
Ggf. noch nichts vom Krankenhausaufenthalt sagen, Urlaub einreichen, behandeln lassen und dann erholen.
Oder dass es Probleme geben kann, wenn man spontan Urlaub nehmen will.
Aber bei eingetragenem Urlaub und ggf. vorallem genehmigten Urlaub sehe ich da auch kein großes Problem.
Ggf. noch nichts vom Krankenhausaufenthalt sagen, Urlaub einreichen, behandeln lassen und dann erholen.
- leonsucher
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Re: Aus der Krankheit in den Urlaub
Wenn der Jahresurlaub als offizielle Urlaubsliste zu einer Frist Ende des Vorjahres eingereicht wurde und keine Rückmeldung kam, gilt der Urlaub als genehmigt.Mela hat geschrieben: .......... das ich demnächst ins Krankenhaus muß-wahrscheinlich bin ich bis zu meinem langgebuchten Urlaub /Ausland krank..
Das hat zur Folge, wenn dieser gebuchte Urlaub auf dem Antrag dann aus dienstlichen Gründen nicht gewährt kann oder soll, muß der Arbeitgeber die Stornokosten für die Buchung tragen.
Z.B. bei Seereisen u.ä. gelten schon Wochen vor Reiseantritt bis zu 100 % Stornokosten, was bei Reisepreisen von mehreren Tausend Euro nicht ganz billig für den Arbeitgeber wird, nur muß man ihm das vorher mal verdeutlichen....................

Und ansonsten stehen Urlaub und Krankheit in keinem direkten Abhängigkeitsverhältnis.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
Re: Aus der Krankheit in den Urlaub
Zum Glück trifft das für uns (sprich mittlerer Dienst) nicht zu.leonsucher hat geschrieben:
Z.B. bei Seereisen u.ä. gelten schon Wochen vor Reiseantritt bis zu 100 % Stornokosten, was bei Reisepreisen von mehreren Tausend Euros.
Wir können uns nur Türkei leisten 1Woche all incl. für 299 € und dann noch Glückshotel, loool.

Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
- Mikesch
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@Lisa und Klaus
Ich mag mich mit meiner Meinung nicht so weit aus dem Fenster lehnen, zu schnelllebig ist die Zeit geworden.
Ich kann meine Meinung auch nicht immer belegen, ich lese, nehme etwas zur Kenntnis und gut. Meine Einlassungen sind als Anregungen zu verstehen, sich selber richtig schlau zu machen. Dieses Forum ist wirklich nicht der richtige Ort, verbindliche Auskünfte zu erhalten. Tipps wie ich würde, es ist... sind nicht wirklich hilfreich, denn da kann man sich schnell in die Nesseln setzen.
Zum Sachverhalt...
Mir ist durchaus bewußt, dass die Urlaubsliste eine bedingte Verbindlichkeit beinhaltet, dass man sich nicht mehr Gesund schreiben lassen muss...
Trotzdem ist, zumindest bei uns beim Zoll, noch ein Urlaubsantrag abzugeben. Hier hat der Dienstherr noch die Möglichkeit, dem Antrag zu widersprechen. Durch die bedingte Genehmigung der Urlaubsliste besteht natürlich auch eine Rechtssicherheit, d.h., dass bei einer Nichtgenehmigung des Urlaubs Schadensersatzansprüche gegenüber des Dienstherrn geltend gemacht werden können.
Worauf begründet der Poster seinen Urlaubsanspruch? Auf eine Urlaubsliste oder einer definitiven Zusage des Urlaubs?
Hat er während der Krankheit einen Urlaubsantrag gestellt und ist dieser genehmigt worden? Beruht sein Antrag lediglich auf eine Urlaubsliste?
Das meinte ich mit Kaffeesatzleserei...
Durch die längere Krankheit des Bediensteten kann sich die Situation der Dienstelle völlig geändert haben und eine vorherige Urlaubsgenehmigung laut einer Liste hinfällig sein. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber des Dienstherrn bleiben hier völlig unberührt.
Ich kann es nicht belegen, dafür ist mir auch die Zeit zu schade es zu Ergoogeln...
Meiner Meinung nach kann man eben nicht nach längerer Krankheit so einfach auf Grund einer Liste in den Urlaub gehen und dazu gibt es ausreichend Urteile. Google ist Dein Freund...
ICH würde jedenfalls nicht einfach so in den Urlaub verschwinden und mir KOMPETENTEN Rat einholenm jedenfalls nicht hier...
cu,
Mikesch
Ich mag mich mit meiner Meinung nicht so weit aus dem Fenster lehnen, zu schnelllebig ist die Zeit geworden.
Ich kann meine Meinung auch nicht immer belegen, ich lese, nehme etwas zur Kenntnis und gut. Meine Einlassungen sind als Anregungen zu verstehen, sich selber richtig schlau zu machen. Dieses Forum ist wirklich nicht der richtige Ort, verbindliche Auskünfte zu erhalten. Tipps wie ich würde, es ist... sind nicht wirklich hilfreich, denn da kann man sich schnell in die Nesseln setzen.
Zum Sachverhalt...
Mir ist durchaus bewußt, dass die Urlaubsliste eine bedingte Verbindlichkeit beinhaltet, dass man sich nicht mehr Gesund schreiben lassen muss...
Trotzdem ist, zumindest bei uns beim Zoll, noch ein Urlaubsantrag abzugeben. Hier hat der Dienstherr noch die Möglichkeit, dem Antrag zu widersprechen. Durch die bedingte Genehmigung der Urlaubsliste besteht natürlich auch eine Rechtssicherheit, d.h., dass bei einer Nichtgenehmigung des Urlaubs Schadensersatzansprüche gegenüber des Dienstherrn geltend gemacht werden können.
Worauf begründet der Poster seinen Urlaubsanspruch? Auf eine Urlaubsliste oder einer definitiven Zusage des Urlaubs?
Hat er während der Krankheit einen Urlaubsantrag gestellt und ist dieser genehmigt worden? Beruht sein Antrag lediglich auf eine Urlaubsliste?
Das meinte ich mit Kaffeesatzleserei...
Durch die längere Krankheit des Bediensteten kann sich die Situation der Dienstelle völlig geändert haben und eine vorherige Urlaubsgenehmigung laut einer Liste hinfällig sein. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber des Dienstherrn bleiben hier völlig unberührt.
Ich kann es nicht belegen, dafür ist mir auch die Zeit zu schade es zu Ergoogeln...
Meiner Meinung nach kann man eben nicht nach längerer Krankheit so einfach auf Grund einer Liste in den Urlaub gehen und dazu gibt es ausreichend Urteile. Google ist Dein Freund...
ICH würde jedenfalls nicht einfach so in den Urlaub verschwinden und mir KOMPETENTEN Rat einholenm jedenfalls nicht hier...
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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@Mikesch
Ich denke fast alle wissen hier, dass man keine verbindlichen Auskünfte geben kann.
Aber ich denke - und ich spreche da mal aus meiner Sicht - die meisten benötigen einfach ein paar Erfahrungswerte und Hilfestellungen und keiner wird seine Entscheidung zu seinem Problem aufgrund eines einzelnen Beitrages aus einem Forum treffen (zumal die Antworten auch entsprechend unverbindlich formuliert sind).
Nicht immer helfen Gesetze, Urteile oder rein rechtliche Hinweise.
Ich erzähle dir sicher nicht neues, aber zu meinem "Problem" kenne ich die Gesetzestexte inzwischen auswendig, aber mir fehlten Erfahrungswerte. Es mag gute Personalbteilungen und Personalräte geben, leider gehört meine Behörde nicht dazu.
Und ich erzähle dir auch nicht neues, wenn ich dir sage, dass es für Arbeitslose, Studenten, "werdende Rentner" , etc. ein solche Fülle an Foren gibt, dass man vor Informationen fast erschlagen wird - aber für Beamte???
So, genug geschwafelt.
Ich denke fast alle wissen hier, dass man keine verbindlichen Auskünfte geben kann.
Aber ich denke - und ich spreche da mal aus meiner Sicht - die meisten benötigen einfach ein paar Erfahrungswerte und Hilfestellungen und keiner wird seine Entscheidung zu seinem Problem aufgrund eines einzelnen Beitrages aus einem Forum treffen (zumal die Antworten auch entsprechend unverbindlich formuliert sind).
Nicht immer helfen Gesetze, Urteile oder rein rechtliche Hinweise.
Ich erzähle dir sicher nicht neues, aber zu meinem "Problem" kenne ich die Gesetzestexte inzwischen auswendig, aber mir fehlten Erfahrungswerte. Es mag gute Personalbteilungen und Personalräte geben, leider gehört meine Behörde nicht dazu.
Und ich erzähle dir auch nicht neues, wenn ich dir sage, dass es für Arbeitslose, Studenten, "werdende Rentner" , etc. ein solche Fülle an Foren gibt, dass man vor Informationen fast erschlagen wird - aber für Beamte???
So, genug geschwafelt.
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- Beiträge: 4
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- Behörde:
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- Wohnort: bei Hamburg
Re: Aus der Krankheit in den Urlaub

Hallo vielen Dank für Eure Beiträge...
bin jetzt allerdings verunsichert und nicht wirklich schlauer; werde dann mal bei meiner Perso. (Amtsgericht Hamburg) nachfragen und Euch mitteilen was dabei raus gekommen ist...
....Euch einen schönen Tanz in den Mai
bis demnächst
Mela
Mela
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- Beiträge: 4
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Krankheit/Urlaub
Hallo
hab Rücksprache mit der Perso.gehalten. Es genügt ein Anruf bei der Perso. das man wieder gesund ist und kann dann direkt in den Urlaub gehen.....so bei uns im Amtsgericht
lg Mela
hab Rücksprache mit der Perso.gehalten. Es genügt ein Anruf bei der Perso. das man wieder gesund ist und kann dann direkt in den Urlaub gehen.....so bei uns im Amtsgericht
lg Mela
Mela
- Früchtchen
- Beiträge: 97
- Registriert: 3. Okt 2008, 13:29
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Nur so zur Info weils zum Thema paßt:
war selbst (sehr plötzlich) eine Woche im Krankenhaus und bin dann direkt - also ohne zwischendurch einen Tag zu arbeiten - in den geplanten Urlaub (gebuchte Reise ins Ausland) gestartet. Gab keine Probleme von Seiten des Dienstherrn (Zoll BFD Mitte).
LG Früchtchen
war selbst (sehr plötzlich) eine Woche im Krankenhaus und bin dann direkt - also ohne zwischendurch einen Tag zu arbeiten - in den geplanten Urlaub (gebuchte Reise ins Ausland) gestartet. Gab keine Probleme von Seiten des Dienstherrn (Zoll BFD Mitte).
LG Früchtchen