Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

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Heinz A.
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Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Heinz A. »

Hallo zusammen,

ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.

Ich leide an starker Athrose an beiden Knien, welches durch einen Facharzt und diverse Atteste und MRTs bescheinigt wurde.
( Dienstherr ist darüber nicht in Kenntnis gesetzt )
Auf meiner Dienststelle " kämpfe " ich mich seit langem immer weiter durch, da ich nicht frühzeitig in den Ruhestand geschickt werden möchte.
Jetzt droht die Abordnung ( noch nicht ausgesprochen ) aus Mangel an Arbeit auf der Behörde auf andere Dienstellen im ganzen Land verteilt, welches ich ungern auf mich in meinem Gesundheitszustand aufnehmen möchte.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob die Feststellung einer Schwerbehinderung beim zustöndigen Landesant sinnvoll wäre, oder ob dies eher negativ für mich wäre ? Ganz nach dem Mottio " jetzt kann er erst recht durchs Land reisen.........."
Ich bin aktuell sehr verunsichert, was ich denn jetzt genau machen soll.


Danke vorab für eure Einschätzungen !
lavinia21
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von lavinia21 »

Sie brauchen idR GdB 50 oder GdB 30/40 mit Gleichstellung. Bekommen Sie diesen denn mit Ihrer Erkrankung? Zudem dauert es gerne mal mehrere Monate oder auch ein Jahr bis die Unterlagen gesichtet und ein Bescheid zugestellt wird - mit ungewissem Ausgang. Außerdem geht es ja um die Einschränkungen im Alltag und nicht um die Erkrankung an sich. Natürlich öffnet man ggf. dann Türen, wenn der DH sagt, dass Sie die Aufgaben aufgrund der Erkrankung gar nicht mehr ausführen können - dann erfolgt ggf. die DDU. Ein GdB schützt Sie idR nicht vor einer Abordnung, denn ob Sie nach A fahren oder nach B ist egal und ja, dann müssen Sie ggf. umziehen, denn ansonsten geben Sie dem DH eben auch Futter.
Ich hatte einen GdB mit Gleichstellung und mir wurde nicht einmal ein BEM-Gespräch angeboten.
Dienstunfall_L
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Bearbeitung eines Antrags dauert. Stelle ihn, dann wirst du sehen, ob / in welcher Höhe ein GdB vorliegt. Über den Antrag und über das Ergebnis muss der Dienstherr nicht informiert werden, das kannst du überlegen, wenn das Ergebnis vorliegt.
Heinz A.
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Heinz A. »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 17. Feb 2025, 09:51 Die Bearbeitung eines Antrags dauert. Stelle ihn, dann wirst du sehen, ob / in welcher Höhe ein GdB vorliegt. Über den Antrag und über das Ergebnis muss der Dienstherr nicht informiert werden, das kannst du überlegen, wenn das Ergebnis vorliegt.
Wird denn der DH nicht über die Antragsstellung automatisch informiert ?
Heinz A.
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Heinz A. »

Dann würde ja auch eine Feststellung eines GdB nicht vor einer Abordnung an eine andere Dienstelle schützen, oder ???

Welche Vorteile würde dann überhaupt die Festellung einer GdB auf meiner Dienstelle mir bringen ???
lavinia21
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von lavinia21 »

Der DH bekommt vom Antrag oder auch später, falls Sie einen GdB bekommen, nichts mit, es sei denn, Sie informieren diesen. Ansonsten besteht zwischen Versorgungsamt und DH ja keine Verbindung.

Ein GdB schützt ab 30 UND GLEICHSTELLUNG (diese müssen Sie gesondert beantragen und dann liegt es an der Agentur für Arbeit diese zu gewähren, was bei Beamten schwer ist) lediglich vor Kündigung, was aber beim Beamten aber eben gar nicht so wichtig ist, aber mehr auch nicht. Eine Abordnung aus dienstlichen Gründen erschwert oder behebt er nicht, sondern es kann mitunter sein, dass man Ihnen sagt, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr verrichten können und die DDU droht....es geht bei solchen Dingen immer in beide Richtungen. Sie haben immer nur Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz lt. Integrationsfachdienst, aber nicht auf eine bestimmte Stelle oder einen bestimmten Ort oder gar eine bestimmte Tätigkeit. Sie haben das Recht auf eine amtsangemessene Bezahlung...mehr nicht.


GdB unter 50 bringt nahezu nichts. Ab 50 eben mehr Urlaub, abschlagsfreier, früherer Renteneintritt. Dann gibt es ab 20 noch einen Freibetrag bei der Steuer.

Aber stellen Sie erstmal den Antrag. Es ist oft wie ein Lotteriespiel, ob und wie viel man bekommt.
Thg
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Thg »

“Ich hatte einen GdB mit Gleichstellung und mir wurde nicht einmal ein BEM-Gespräch angeboten.”

Das BEM kann man aber verlangen, wenn es -evtl. wegen Überlastung- nicht aktiv angeboten wird.
Thg
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Thg »

Ich denke, der Antrag ist in jedem Falle sinnvoll. Der Dienstherr bekommt davon gar nichts mit. Selbst wenn es erst einmal nur GDB 20, 30 oder 40 sein sollte, bringt es einen kleinen Steuervorteil. Die Gleichstellung (läuft über Arbeitsagentur ) ist auch für Beamte möglich, es bedarf dabei aber guter Argumentation.

Beim GDB geht es um die Teilhabe, also bei der Beantragung auf die Einschränkungen im Leben allgemein abheben, dazu gehört natürlich auch das Berufsleben, aber eben nicht nur.

GDB 50 bringt natürlich viel, zunächst einmal 5 zusätzliche Urlaubstage bei Vollzeit oder Pflichtstundenermäßigung bei Lehrkräften. Zudem noch die Möglichkeit, früher ohne oder mit geringeren Abschlägen in Pension zu gehen.

Zu bedenken ist, dass die Bearbeitungszeiten sehr lang sind, aber man kann gar nichts verlieren. Man ist auch bei Feststellung eines GdB nicht verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dies wäre natürlich unklug, da man dann die Nachteilsausgleiche nicht erhält.

Wichtig ist, dass die Schwerbehindertenvertretung dann einbezogen wird und man sich genau überlegt, was weshalb nicht geht (Einsatz in anderen Dienststellen, Pausenaufsicht usw.).

Bedenken, dass man eventuell ungewollt dienstunfähig erklärt wird, sind nicht angebracht. Denn hierfür sind die Hürden bei Schwerbehinderten höher. Schließlich muss man wissen, dass auch Arbeitgeber von Schwerbehinderten insofern profitieren, dass sie ihre Quote erfüllen können, wohl auch schon bei GDB 40.

Mir hat die Sozialberatung bei einem Klinikaufenthalt sehr geholfen. Letztlich musst du alles zusammentragen, was dich einschränkt. Noch ein Tipp aus langjähriger Beobachtung: körperliche Beschwerden reichen sehr häufig alleine nicht. Psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen und Angstzustände wiegen oft mehr. Und so wie ich den Beitrag lese, versuchst du ja deinen Zustand zu verbergen.
Thg
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Thg »

Zwei Fragen noch: um welches Bundesland geht es bei dir und wie alt bist du?
Andrea55
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Andrea55 »

Es kommt bei Arthrose in den Knien auf den Schweregrad an, wie viel Gdb man erhält.
Es gibt die "Versorgungsmedizin Verordnung". Da steht welchen Gdb es bei einzelnen Einschränkungen gibt. Mehrere geben keine Summe, sondern es wird aus den Einschränkungen ein Gesamt- Gdb gebildet.
Die o.g. Verordnung gibt es im Netz.
Genau nachdenken, wann du dem Dienstherrn den Gdb bekannt gibst.
Ein Umzug mit Knie - Arthrose... ob das immer so zumutbar ist?
lavinia21
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von lavinia21 »

Thg hat geschrieben: 18. Feb 2025, 09:11 “Ich hatte einen GdB mit Gleichstellung und mir wurde nicht einmal ein BEM-Gespräch angeboten.”

Das BEM kann man aber verlangen, wenn es -evtl. wegen Überlastung- nicht aktiv angeboten wird.
Da wurde nichts wegen Überlastung abgelehnt. Da wurde ALLES abgelehnt und selbst der Amtsarzt und mein erster Anwalt bekamen keine Antwort - niente. Es gibt Fälle, die möchte man nicht mehr im Umfeld haben. Dazu gehöre wohl ich. Ich werde finanziell vergleichsweise gut entschädigt, aber machen wir uns nichts vor...der DH sitzt idR immer am längeren Hebel und wenn der nicht will, macht man gar nichts. Man kann sich durch sämtliche Instanzen durchklagen, aber der DH wird immer Gründe finden, warum wieso weshalb. Daher sollte man für sich selbst auch abschätzen, welchen Weg man zu gehen bereit ist und wie viele Nerven man verlieren möchte.
lavinia21
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von lavinia21 »

Thg hat geschrieben: 18. Feb 2025, 09:35 Ich denke, der Antrag ist in jedem Falle sinnvoll. Der Dienstherr bekommt davon gar nichts mit. Selbst wenn es erst einmal nur GDB 20, 30 oder 40 sein sollte, bringt es einen kleinen Steuervorteil. Die Gleichstellung (läuft über Arbeitsagentur ) ist auch für Beamte möglich, es bedarf dabei aber guter Argumentation.

Beim GDB geht es um die Teilhabe, also bei der Beantragung auf die Einschränkungen im Leben allgemein abheben, dazu gehört natürlich auch das Berufsleben, aber eben nicht nur.

GDB 50 bringt natürlich viel, zunächst einmal 5 zusätzliche Urlaubstage bei Vollzeit oder Pflichtstundenermäßigung bei Lehrkräften. Zudem noch die Möglichkeit, früher ohne oder mit geringeren Abschlägen in Pension zu gehen.

Zu bedenken ist, dass die Bearbeitungszeiten sehr lang sind, aber man kann gar nichts verlieren. Man ist auch bei Feststellung eines GdB nicht verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dies wäre natürlich unklug, da man dann die Nachteilsausgleiche nicht erhält.

Wichtig ist, dass die Schwerbehindertenvertretung dann einbezogen wird und man sich genau überlegt, was weshalb nicht geht (Einsatz in anderen Dienststellen, Pausenaufsicht usw.).

Bedenken, dass man eventuell ungewollt dienstunfähig erklärt wird, sind nicht angebracht. Denn hierfür sind die Hürden bei Schwerbehinderten höher. Schließlich muss man wissen, dass auch Arbeitgeber von Schwerbehinderten insofern profitieren, dass sie ihre Quote erfüllen können, wohl auch schon bei GDB 40.

Mir hat die Sozialberatung bei einem Klinikaufenthalt sehr geholfen. Letztlich musst du alles zusammentragen, was dich einschränkt. Noch ein Tipp aus langjähriger Beobachtung: körperliche Beschwerden reichen sehr häufig alleine nicht. Psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen und Angstzustände wiegen oft mehr. Und so wie ich den Beitrag lese, versuchst du ja deinen Zustand zu verbergen.

Psychische Erkrankungen zählen eben nicht so arg. Das ist das Problem. Da bist du nahezu nicht mehr außerhalb des Zuhauses lebensfähig und wirst mit GdB 20 oder wie bei mir 30 abgespeist. Damit ist dann eine besondere Schwere und Chronifizierung abgegolten. Wenn man höher eingestuft werden möchte, dann sind das Erkrankungen, welche einen auch wirklich nicht mehr arbeiten lassen bzw. kann man dann auch zu Hause kein normales Leben mehr führen...da geht es dann um Psychosen, Schizophrenie usw...selbst Major Depressionen, PTBS oder Manische Depressionen alleine werden nicht höher eingestuft. Zudem sind gerade psychische Erkrankungen dann ein Grund für DDU, v.a. wenn man Kontakt zu Menschen hat. Da bitte vorsichtig sein.
Thg
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Thg »

“Psychische Erkrankungen zählen eben nicht so arg. Das ist das Problem. Da bist du nahezu nicht mehr außerhalb des Zuhauses lebensfähig und wirst mit GdB 20 oder wie bei mir 30 abgespeist. Damit ist dann eine besondere Schwere und Chronifizierung abgegolten. Wenn man höher eingestuft werden möchte, dann sind das Erkrankungen, welche einen auch wirklich nicht mehr arbeiten lassen bzw. kann man dann auch zu Hause kein normales Leben mehr führen...da geht es dann um Psychosen, Schizophrenie usw...selbst Major Depressionen, PTBS oder Manische Depressionen alleine werden nicht höher eingestuft. Zudem sind gerade psychische Erkrankungen dann ein Grund für DDU, v.a. wenn man Kontakt zu Menschen hat. Da bitte vorsichtig sein.”


Das kann ich nicht bestätigen. Wie schon zuvor erwähnt, ist es die Gesamteinschränkung, die zählt. Und in ausnahmslos allen Fällen, die ich kenne, spielten Depressionen zu den körperlichen Erkrankungen DIE wesentliche Rolle für GdB 50.
Beamte dienstunfähig zu erklären wird durch den GdB erschwert. Der Arbeitgeber erfährt nicht, weshalb man den GdB hat.genauso wenig wird etwas inhaltlich von amtsärztlicher Seite bei Empfehlungen zu Nachteilsausgleichen mitgeteilt. Es werden lediglich Art und Umfang empfohlen. Es ist natürlich klar, wenn man ein barrierefreies Büro benötigt, dass dass dan thematisiert werden muss.

Wenn man jemanden weghaben will, wird die Situation durch eine Schwerbehinderung auf keinen Fall verschlechtert.
Heinz A.
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Heinz A. »

Thg hat geschrieben: 18. Feb 2025, 09:36 Zwei Fragen noch: um welches Bundesland geht es bei dir und wie alt bist du?
Bundesland ist RLP und ich bin 48 Jahre alt.
Zuletzt geändert von Heinz A. am 19. Feb 2025, 23:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Ruheständler
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Re: Schwerbehinderung Antrag stellen sinnvoll

Beitrag von Ruheständler »

... wenn nicht schon bekannt hier eine kompakte Zusammenstellung der GdB abhängigen Nachteilsausgleiche

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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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