Guten Tag zusammen,
weiß jemand wie die rechtliche Regelung ist, falls ein Wochenend- oder Feiertagsdienst neu zu besetzen ist?
Klar alle Bediensteten des AVD werden grundsätzlich gleichmäßig zum Wochenenddienst und zum Dienst an Feiertagen herangezogen.
ABER wie wird berechnet wer wie viele Wochenenden geleistet hat?
Dürfen oder müssen Krankzeiten herangezogen gezogen werden (etwa: du hast zwei Wochenenden nicht wahrgenommen, da du krank warst deswegen ist da ein Minus und du bist an der Reihe)? Laut Fachanwältin geht das nicht, da krank wie gearbeitet gilt und ja keine Erholung da war.
Kann mir da jemand die einschlägige Verfügung oder das Gesetz nennen? Ich finden nichts.
Danke schon mal.
Neubesetzung bei Wochenenden
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Re: Neubesetzung bei Wochenenden
Die sollte dir doch die Fachanwältin nennen können?