Hallo !
Ich habe vor inzwischen 5 (!) Jahren einen Beihilfeantrag gestellt.
Erst jetzt habe ich einen Bescheid erhalten.
Kann der überhaupt noch gültig sein ? Gibt es Richtlinien für die Bearbeitungsdauern von Anträgen oder Fristen ?
Habe bisher im Internet nichts gefunden.
Über Hinweise wäre ich natürlich dankbar.
Beihilfeantrag nicht bearbeitet
Moderator: Moderatoren
Re: Beihilfeantrag nicht bearbeitet
Warum hast du nicht schon längst vorher mal nachgefragt, was mit Deinem Antrag ist ????sinnita hat geschrieben:
Ich habe vor inzwischen 5 (!) Jahren einen Beihilfeantrag gestellt.
Erst jetzt habe ich einen Bescheid erhalten.
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Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Das habe ich doch unentwegt und immer wieder neue Ausflüchte erhalten. Es müssten erst Gespräche mit diesen und jenen nachrangigen Kostenträgern geführt werden usw.
Erst durch wiederholte Einschaltung der Aufsichtsbehörde ist es jetzt überhaupt zu einem Bescheid gekommen.
Die Begründung in dem -ablehnenden- Bescheid ist aber dermaßen aberwitzig, dass ich ihn nicht akzeptieren kann.
Deswegen meine Frage, ob bereits aus formalen Gründen der Bescheid keinen Bestand hat.
Erst durch wiederholte Einschaltung der Aufsichtsbehörde ist es jetzt überhaupt zu einem Bescheid gekommen.
Die Begründung in dem -ablehnenden- Bescheid ist aber dermaßen aberwitzig, dass ich ihn nicht akzeptieren kann.
Deswegen meine Frage, ob bereits aus formalen Gründen der Bescheid keinen Bestand hat.
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Es gibt keine Regelung, dass der Bescheid wegen langer Antragsbearbeitung nicht wirksam sei. Wenn Sie ihn nicht akzeptieren wollen, dann müssen Sie das beachten, was unter dem Wort "Rechtsbehelfsbelehrung" steht.sinnita hat geschrieben:... Die Begründung in dem -ablehnenden- Bescheid ist aber dermaßen aberwitzig, dass ich ihn nicht akzeptieren kann.
Deswegen meine Frage, ob bereits aus formalen Gründen der Bescheid keinen Bestand hat.
Wäre der Bescheid aus formalen Gründen nicht wirksam, dann wären Sie ja wieder in exakt der Situation, die in den letzten fünf Jahren bestand: Ein offener Antrag und kein Bescheid. Damit wäre Ihnen nicht wirklich geholfen.
Viele Grüße
Gerda