Moin,
nach derzeitiger Gesetzeslage kann m.E. eine abschlagsfreie Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen erfolgen, sobald das 63. Lebensjahr erreicht ist und mindestens 60 Kalendermonate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde (Wartezeit). Gem. § 14a Beamtenverfsorgungsgesetz kann in diesem Fall eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes beantragt werden. Kann jemand sagen wo dieser Antrag eingereicht werden muss?
Danke
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
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Re: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Da das im Beamtenversorgungsgesetz steht, nehme ich, dass der Antrag bei der Stelle eingereicht werden muss, die deine Versorgungsbezüge berechnet (hat).
MS
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Re: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Schließe mich mainstream an. Mir wurde die Frage nach erfüllter Renten-Wartezeit seitens meiner Bezügestelle gestellt (Land, nicht Bund).
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Re: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Ich bedanke mich für die Infos. Da ist es im Land und im Bund wohl genauso. Eigentlich war es mir auch klar aber irgendwo habe ich gehört, dass auch die BfA den Antrag bekommen soll. Da war ich etwas verunsichert. Aber eigentlich wäre das ja unlogisch.