Der Staat macht das wohl frei nach dem Motto: den Bürgerinnen und Bürgern das Geld in die rechte Hosentasche einfach hinein gesteckt und aus der linken Hosentasche mehrfach herausgezogen.
Ja..nicht nur die...auch die Kfz -/ Wohngebäude Versicherung ect.
Und dann noch die neue Grundsteuer...2025 wird ein Abzock-Jahr.
Und die Steuerentlastung 2025 ist gering.
Alles wie immer...nur noch höhere Abgaben und Gebühren .
Und das wird in Zukunft auch so bleiben.
Aber postiv denken..mit der kleinen Entlastung kann man sich ja im
Dezember etwas gönnen
Update, Freitag (22. November 2024), Der Bundesrat hat am Freitag (22. November) das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet. Es sieht vor, den Grundfreibetrag um 180 Euro auf insgesamt 11.784 Euro anzuheben.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft – im Dezember soll entsprechend mehr Nettolohn ausgezahlt werden.
Ob die Erstattung Ende November von den Besoldungsstellen für Dezember ausbezahlt wird ?
Könnte auch später werden....
Im Januar wird der Abzug von § 50f ( Abzug für Pflegeleistungen) steigen..von 1,7 auf 1,80 Prozent
Grund:
Das Kabinett hat die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 beschlossen.
Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.
Davon bezahlen wir ja als Versorgungsempfänger die Hälfte.
Mit den Dezemberbezügen wird es keine Erstattung auf Grund des erhöhten Grundfreibetrages geben. In der Bezügemitteilung für Dezember ist nichts ersichtlich.
orinoco hat geschrieben: ↑23.11.2024 10:35
Mit den Dezemberbezügen wird es keine Erstattung auf Grund des erhöhten Grundfreibetrages geben. In der Bezügemitteilung für Dezember ist nichts ersichtlich.
Klar. Das kann ja technisch gar nicht zeitlich funktionieren.
Die geplante Anhebung des Grundfreibetrages um 180 Euro noch für 2024 ( plus x für 2025) ist, wenn ich den zusammengefassten Text des Artikelgesetzes richtig gelesen habe, nicht enthalten. Das würde auch dem Stand der politischen Diskussion im BT entsprechen.
Der Beschluss ist gestern verabschiedet worden
Drucksache 531/24 (Beschluss)
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Der Bundesrat hat in seiner 1049. Sitzung am 22. November 2024 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2024 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
orinoco hat geschrieben: ↑23.11.2024 10:35
Mit den Dezemberbezügen wird es keine Erstattung auf Grund des erhöhten Grundfreibetrages geben. In der Bezügemitteilung für Dezember ist nichts ersichtlich.
Habe auch auf der Abrechnung nichts erkennen können. Ist auch zeitlich kaum machbar, wenn am 22.11. erst der Bundesrat durchgewunken hat.
Wird bei den nächsten Bezügen dabei sein.