Mindestbeurteilungszeitraum fachpraktischer Studienabschnitt

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Stephan
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Mindestbeurteilungszeitraum fachpraktischer Studienabschnitt

Beitrag von Stephan »

Hallo,

ich bin Kreisinspektoranwärter in Nordrhein-Westfalen und derzeit in meinem letzten fachpraktischen Studienabschnitt bzw. meinem letzten Amt.

Mein Ausbilder im betreffenden Amt gilt unter den Auszubildenden des Hauses und auch bei einigen Mitarbeitern als sehr schwierig.

Da mir dies bereits vorher bekannt war, habe ich mir meinen kompletten Jahresurlaub für dieses letzte Amt aufgespart. Derzeit kann ich die Erfahrungen meiner Mitauszubildenden leider nur bestätigen und möchte daher auch meinen kompletten Jahresurlaub im betreffenden Amt nehmen.

Wenn ich die Überstunden die ich noch habe mit berücksichtige, käme ich auf insgesamt sechs Wochen Resturlaub. Kann ich den problemlos einreichen oder werde ich da auf Probleme stoßen, weil meine Leistung im betreffenden Amt als nicht mehr bewertbar angesehen werden könnte?

In der Ausbildungsverordnung für den gehobenen Dienst in NRW konnte ich hierzu leider nichts finden.

MfG
Stephan
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