Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

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T802003
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Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von T802003 »

Als Kommunalbeamter kann ich mit Geburtsdatum 1966 mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen.
Da ich mit 65 Jahren bereits 45 Dienstjahre erfüllt habe kann ich auch schon mit 65 Jahren (71,75%) in den Ruhestand gehen.

Jetzt möchte ich schon mit 63 Jahren auf Antrag (keine Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit o.ä) in den Ruhestand gehen.

Meine Frage ist, wie hoch die Versorgungsabschläge wären ?
=> 2 Jahre (65-63 Jahre) = 24 Monate x 0,3% = 7,2 % Versorgungsabschlag (71,75% - 7,2% = 64,55 %)
=> 4 Jahre (67-63 Jahre) = 48 Monate x 0,3% = 7,2 % Versorgungsabschlag (71,75% - 14,4% = 57,35 %)
Dienstunfall_L
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Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Abzüge werden nicht beim Ruhegehaltsatz vorgenommen, sondern beim Ruhegehalt.
Pipapo
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Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von Pipapo »

Es sind 4 Jahre.
Mainstream1
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Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von Mainstream1 »

So ist es. Unabhängig davon, ob du bereits die 45 Jahre hast, witd6der Abschlag bis zur Regelaltergrenze, 67, berechnet. Ungerecht, aber wahr und gerichtlich bestätigt.
Also einfach noch 2 Jahre länger machen.
Das ganze erledigt sich wahrscheinlich sowieso im Zuge der künftigen Sparmaßnahmen. Dann gibt es weder die 63, noch die 65 und du kannst bis 67 arbeiten. Außer DDU und Schwerbehinderung. Nur mal so eine Vorahnung von mir.
MS
Pipapo
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Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von Pipapo »

Mit 63 Jahren kannst du abschlagsfrei gehen, wenn du wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst.
Mainstream1
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Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von Mainstream1 »

Danach wurde doch ausdrücklich nicht gefragt.
MS
T802003
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Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von T802003 »

Folgende Variante:
kommunalbeamter in Nordrhein-Westfalen, geboren 1966, 40 dienstjahren mit 60 Jahren,Schwerbehinderung GdB 50.
Wann kann ich in Frühpensionierung mit Schwerbehinderung GdB 50 gehen ?
A) ohne Abschläge
B) mit Abschlâge
LG
Alea
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Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Beitrag von Alea »

Versetzung in den Ruhestand auf (eigenen) Antrag wegen Schwerbehinderung:

a) nach Vollendung des 63. LJ - ohne Versorgungsabschläge beim Ruhegehalt
b) nach Vollendung des 60. LJ, aber vor Vollendung des 63. LJ - für jedes Jahr vor Vollendung des 63. LJ 3,6 % pro Jahr (0,3 % pro Monat) Versorgungsabschlag vom Ruhegehalt, höchstens jedoch 10,8 %
(§ 16 Abs. 2 Nr. 1 LBeamtVG NRW i. V. m. § 33 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 LBG NRW)
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