Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

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PeausDo
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Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von PeausDo »

Seit 01.09.2024 beziehe ich aus einem früheren Arbeitsverhältnis eine gesetzliche Rente in Höhe von 324 €.
Bis zu diesem Zeitpunkt bekam ich im Vorruhestand nach §14(3) eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes auf 57,05 % A8).
Durch den Rentenanspruch falle ich auf ein erdientes Ruhegehalt von 53,22 % zurück, beziehungsweise erhalte die Mindestversorgung, jedoch mit Kürzung.
Nach Anwendung §14 Abs 5 wird mir von der Mindestversorgung nun der Betrag von 55€ abgezogen. Berechnung: Mindestversorgung minus erdientem Ruhegehalt ergibt den Kürzungsbetrag. Davon wiederum natürlich Steuer berechnet. (Und nein, ich überschreite nicht die Höchstgrenze)
Ich habe nun für mich errechnet: Würde man das erdiente Ruhegehalt zugrunde legen, sind weniger Steuern zu entrichten. Im erdienten Ruhegehalt sind Kinderzuschläge in Höhe von ca. 100 € enthalten, welche steuerfrei sind.
Bei dieser Berechnung hätte ich (wenn auch nur wenige Euro) ein höheres Nettogehalt, als durch die Anwendung der Berechnung Mindestversorgung abzüglich Kürzungsbetrag (Keine Kindererziehungszuschläge) mit Steuerabzug.
Angesprochen hatte ich diese Situation bei der Banst, jedoch die Antwort erhalten, der jeweilige Steuerabzug interessiere nicht.
Gibt es jemand mit ähnlicher Situation und konnte es gelöst werden?
Rorbert001
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von Rorbert001 »

Der Steuerabzug interessiert denke ich wirklich nicht, da der bei jedem individuell sein kann. Hattest du ER oder welcher Vorruhestand? DDU? Mit 63? Beim ER gibt es meines Wissens keine Erhöhung nach §14a
PeausDo
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von PeausDo »

Ich weiß nicht, was mit ER gemeint ist.
Wegen Krankheit bin ich vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden, deswegen bekam ich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Erhöhung nach $ 14. Nun musste ich die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente geltend machen. Somit fällt diese Erhöhung weg.
Es wurde nun neu berechnet, amtsunabhängige Mindestversorgung / erdientes Ruhegehalt. Der Unterschied zwischen diesen Berechnungen wird nun zum Abzug gebracht. Kindererziehungszeiten werden dabei dann nicht angerechnet.
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zeerookah
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von zeerookah »

Vereinfacht ausgedrückt, mit der Mindestversorgung stehst Du für die BAnst besser da.
Da es Dir aber um das Steuerliche Netto geht würde ich Dir den Vorschlag machen die Kinderzuschläge von 100€,
bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Denn das Finanzamt rechnet mit Dir einmal im Jahr ab und nicht monatlich.
PeausDo
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von PeausDo »

Bei der Mindestversorgung erhält man die die KEZ nach §50 a und b nicht, werden ersatzlos gestrichen. Man kann sie nirgends geltend machen beim Finanzamt - das ist anders als bei der gesetzlichen Rente. Leider, man wird in der Mindestversorgung so behandelt, als hätte man nie Kinder gehabt.
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zeerookah
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von zeerookah »

Hier noch mal etwas Gesetzes Text dazu:

"Bei einer Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze mindert sich das Ruhe-
gehalt um einen Versorgungsabschlag.
Wird in diesem Fall ein KEZ zum Ruhegehalt gezahlt, so wird auch der KEZ durch den Versorgungsabschlag
gemindert.
Der KEZ bleibt bei der Berechnung der Mindestversorgung außer Betracht. Er wird jedoch bei der Berechnung des
erdienten Ruhegehalts berücksichtigt.
Die Mindestversorgung wird nicht durch den KEZ erhöht.
Sofern das erdiente Ruhegehalt einschließlich des zu gewährenden KEZ die Mindestversorgung übersteigt, wird das
erhöhte Ruhegehalt gezahlt.
Erreicht das erdiente Ruhegehalt zuzüglich des KEZ nicht den Betrag der Mindestversorgung, so wird nur die Min-
destversorgung gezahlt; ein KEZ steht in diesem Fall nicht zu"

So wie ich das lese hat sich die BAnst an die gesetzlichen Spielregeln gehalten.
Die wirst Du wohl akzeptieren müssen.

Ich bekomme von meinen alten Arbeitgeber auch eine kleine VAP Versicherung die ich gar nicht haben will.
War aber dazu verpflichtet das zu beantragen da mir von der BAnst dieser Betrag als anrechenbare Rente abgezogen wird.

Tröste Dich mit dem Gedanken das es Dir immer noch besser geht mit der Mindestversorgung als ein gesetzlich Versicherter mit der Erwerbunfähigkeits Rente.

ich z.B. bekomme knapp 30 Jahre nach meiner Scheidung 10% Versorgungsausgleich jeden Monat abgezogen. Und das ganze ich auch noch dynamisch, sprich es erhöht sich jedes Jahr um die Bezügeerhöhung. Das empfinde ich als sehr nervig. Aber so sind hier halt die Gesetze.
Käptn iglo
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von Käptn iglo »

Bleibt alle cool, Geld ist nicht alles. Als Beamte/innen in Pension geht es uns im Vergleich zu den Rentern kaum jemanden wirklich schlecht. Und in z.B 10, 20 oder mit viel Glück 30 Jahren ineressiert das ansolut niemanden mehr.
Beste Grüße
Käpt'n iglo
Rorbert001
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von Rorbert001 »

zeerookah hat geschrieben: 04.09.2024 15:54
Sofern das erdiente Ruhegehalt einschließlich des zu gewährenden KEZ die Mindestversorgung übersteigt, wird das
erhöhte Ruhegehalt gezahlt.
Hättest du dazu mal den § des BeamtVG?
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zeerookah
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von zeerookah »

Rorbert001 hat geschrieben: 05.09.2024 14:40
zeerookah hat geschrieben: 04.09.2024 15:54
Sofern das erdiente Ruhegehalt einschließlich des zu gewährenden KEZ die Mindestversorgung übersteigt, wird das
erhöhte Ruhegehalt gezahlt.
Hättest du dazu mal den § des BeamtVG?
https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media ... 706-01.pdf
hatte ich hier raus
PeausDo
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Re: Kürzung durch Zusammentreffen Versorgung und Rente

Beitrag von PeausDo »

Danke für die vielen Beiträge!. Die gesetzlichen Regelungen kenne ich auch. Bei mir ist es grenzwertig. Mindestversorgung abzüglich des Anrechnungsbetrages für meine nun gezahlte kleine gesetzliche Rente ergibt im Bruttobetrag etwas mehr als das erdiente Ruhegehalt, jedoch im Nettobetrag ist das erdiente Nettogehalt günstiger für mich, das die KEZ Zuschläge steuerfrei sind. Besteuerung Mindestrente also höher als Besteuerung erdientes Ruhegehalt