Nicht bestanden wegen mangelnder Übungsmöglichkeit aufgrund des Spirtverbots.
Das ist richtig. Ich hatte 5 Monate, in denen ich genesen gewesen bin, die aber leider für mich nicht gereicht haben zumal ich währenddessen auch noch Vollzeit auf meiner Dienststelle als Anwärterin arbeiten musste. Ich bin mehrmals die Woche trainieren gegangen aber wie erwähnt, hat es bedauerlicherweise nicht gereicht.
Ich verstehe allerdings nicht, warum man da nicht einfach die Anwärterzeit verlängert hat, um diesen Test dann zu bestehen oder man den Test aus der Prüfung genommen hat und in der Probezeit Ernennung zur Kommissarin diesen Test nachverlangert als Auflage zum Bestehen der Probezeit.
Absolut unflexibel und unangemessen, gerade wenn jemand diesen Beruf so gerne ergreift und auch noch PersonalmAngel herrscht.
Ich verstehe es auch nicht

ich bin auf Anraten von vielen Kollegen vor das Verwaltungsgericht gezogen und letztendlich hieß es, das läge im Ermessen der Polizei, ob man meine Anwärterzeit verlängert.
Das Argument, dass Nachwuchskräfte gebraucht werden und die Polizei einen gewissen Ermessensspielraum hat, hat der Vorsitzende Richter auch eingebracht aber die anwesende Vorsitzende des Prüfungsausschuss blieb stur.
Die fünf Monate waren letztendlich aber dem Gericht nach ausreichend. Ich habe noch die Möglichkeit einen Antrag auf Berufung zu stellen, jedoch wurden mir hier von meinem Anwalt keine große Hoffnung auf Erfolg gemacht. Naja, wie auch immer.
Daher meine Frage, kann ich mich nach nicht bestandener Laufbahn, beim Bund bewerben? Dass ich den sportlichen Teil dann absolvieren muss, ist mir bewusst.