Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine konkrete Frage zu den ganzen Familienzuschlägen. Und zwar bin ich Lehrer im Land NRW. Habe nun schon das Internet durchforstet und beim LBV angerufen und dort widersprüchliche Informationen bekommen. Deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen. Folgende Familiensituation besteht bei mir:
Ich bin ledig und war noch nie verheiratet. Seit 3 Jahren wohnt meine Freundin mit ihrer kleinen Tochter bei mir.
Seit zwei Wochen haben wir ein gemeinsames Kind dazubekommen.
Welche Familienzuschläge darf ich denn nun beantragen? Meine Schulleitung meinte, ich könnte obwohl ich unverheiratet bin die Stufe 1 ebenfalls beantragen.
Andere meinten, für das alleinige Kind meiner Freundin kann ich auch etwas beantragen, da ich dieses in meine Wohnung aufgenommen habe?
Gruß
Welche Familienzuschläge?
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Re: Welche Familienzuschläge?
VH_Zuschlag keinesfalls, mindestens 1 Kind. Ggf das aufgenommene Kind, es kommt darauf, ob es von dir unterhalten wird, weiß ich aber nicht genau.
Einfach die Erklärung zum Familienzuschlag komplett ausfüllen und die Kinder eintragen mit Angaben dazu.
Dann bekommst du ja einen Bescheid.
Einfach die Erklärung zum Familienzuschlag komplett ausfüllen und die Kinder eintragen mit Angaben dazu.
Dann bekommst du ja einen Bescheid.
MS
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Re: Welche Familienzuschläge?
Hallo.
Ich denke wg Deimen Kind im gleichen Haushalt FZ1 §43.1.4
und FZ2 wg Kindergeld $ 43.2
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=646488
Ich denke wg Deimen Kind im gleichen Haushalt FZ1 §43.1.4
und FZ2 wg Kindergeld $ 43.2
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