Umzugskostenvergütung - auch nach eigener Bewerbung?
Moderator: Moderatoren
Umzugskostenvergütung - auch nach eigener Bewerbung?
Hallo,
im Falle einer "Versetzung aus dienstlichen Gründen" sagt das BUKG eine Umzugskostenvergütung zu.
Ist ein solcher "dienstlicher Grund" auch dann gegeben, wenn die Versetzung erfolgt, nachdem man sich selbst auf die - zuvor ausgeschriebene - Stelle beworben hat?
griffel
im Falle einer "Versetzung aus dienstlichen Gründen" sagt das BUKG eine Umzugskostenvergütung zu.
Ist ein solcher "dienstlicher Grund" auch dann gegeben, wenn die Versetzung erfolgt, nachdem man sich selbst auf die - zuvor ausgeschriebene - Stelle beworben hat?
griffel
Ich möchte mich dieser Frage anschließen, um ein weiteres Theme mit gleichem Inhalt zu vermeiden.
Bei mir sieht es so aus.
Ich wurde zentral von der OFD eingestellt und an ein Finanzamt x zur Ausbildung geschickt. Danach wurde ich an das FA y in der Pampa versetzt, wo ich jetzt zwei Jahre insg. bin.
Im März habe ich einen Versetzungsantrag an das größte FA Z in der Nähe meiner Heimat gestellt. So wie es aussieht, werde ich dieses Jahr Mitte November dort hin versetzt. Den Bescheid habe ich natürlich noch nicht.
Frage:
Ist man Umzugskostenberechtigt? Also ist diese Versetzung eine aus dienstlichen Gründen. Ich meine Ja, weil es im jetzigen Finanzamt gar keine berufliche Perspektive gibt und ich von einem großen Finanzamt mit allen Möglichkeiten aufs Land (wo niemand hin möchte) versetzt wurde.
Das macht natürlich sehr viel aus und ist auch entscheidend für eine Wohnungssuche. Bis ich von der OFD einen Bescheid erhalte, könnte es noch bis August/September dauern. Wenn ich Umzugskostenerstattungsberechtigt bin, ist das nicht das Problem. Wenn nicht, ist es jedoch ein sehr großes.
Bei mir sieht es so aus.
Ich wurde zentral von der OFD eingestellt und an ein Finanzamt x zur Ausbildung geschickt. Danach wurde ich an das FA y in der Pampa versetzt, wo ich jetzt zwei Jahre insg. bin.
Im März habe ich einen Versetzungsantrag an das größte FA Z in der Nähe meiner Heimat gestellt. So wie es aussieht, werde ich dieses Jahr Mitte November dort hin versetzt. Den Bescheid habe ich natürlich noch nicht.
Frage:
Ist man Umzugskostenberechtigt? Also ist diese Versetzung eine aus dienstlichen Gründen. Ich meine Ja, weil es im jetzigen Finanzamt gar keine berufliche Perspektive gibt und ich von einem großen Finanzamt mit allen Möglichkeiten aufs Land (wo niemand hin möchte) versetzt wurde.
Das macht natürlich sehr viel aus und ist auch entscheidend für eine Wohnungssuche. Bis ich von der OFD einen Bescheid erhalte, könnte es noch bis August/September dauern. Wenn ich Umzugskostenerstattungsberechtigt bin, ist das nicht das Problem. Wenn nicht, ist es jedoch ein sehr großes.
Ich glaube, mephistos und meine Frage selbst beantworten zu können:
Im Bundesbeamtengesetz (BBG) heißt es nämlich:
Kleiner side kick: "umzugskostenberechtigt" ist mephisto natürlich schon ...
griffel
Im Bundesbeamtengesetz (BBG) heißt es nämlich:
Also: Sobald die Versetzung auf eigenen Antrag hin erfolgt, liegen keine dienstlichen Gründe mehr vor und kann man damit auch keine Umzugskostenvergütung mehr erhalten.§ 28 Versetzung
...
(2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig ...

Kleiner side kick: "umzugskostenberechtigt" ist mephisto natürlich schon ...

griffel
Dagegen spricht jedoch, dass mein Kollege es auch bekommen hat.
Bei ihm war der Sachverhalt jedoch ein wenig anders:
Im Rahmen der Verteilung ist er auch an ein Pampaamt gekommen und hat sich gleich mit der Mittelbehörde in Verbindung gesetzt. Er hat dann auch jemanden gefunden, der an sein Amt mochte und an seinem Wunschamt ist.
Es wurde als Versetzungsantrag gewertet. Er war berechtigt. Fraglich ist nur, wie sehr die Bearbeiterin das bewußt oder unbewußt getan hat.
Aber dann lass ich mich einfach mal überraschen.
Bei ihm war der Sachverhalt jedoch ein wenig anders:
Im Rahmen der Verteilung ist er auch an ein Pampaamt gekommen und hat sich gleich mit der Mittelbehörde in Verbindung gesetzt. Er hat dann auch jemanden gefunden, der an sein Amt mochte und an seinem Wunschamt ist.
Es wurde als Versetzungsantrag gewertet. Er war berechtigt. Fraglich ist nur, wie sehr die Bearbeiterin das bewußt oder unbewußt getan hat.
Aber dann lass ich mich einfach mal überraschen.
- Mikesch
- Beiträge: 1981
- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Mag ja sein, dass ich falsch liege, jedenfalls wurde mir noch nie die Erstattung der Umzugskosten bei eigener Bewerbung verweigert...
Meinung:
Wird ein Dienstposten/Stelle ausgeschrieben, besteht demnach eine dienstliche Notwendigkeit zur Besetzung. Bewerbe ich mich auf diesen Posten und bekomme den Zuschlag, besteht IMHO eben jene dienstliche Notwendigkeit.
Anders mag es sich bei "Postenhuddeleien" verhalten
CU,
Mikesch
Meinung:
Wird ein Dienstposten/Stelle ausgeschrieben, besteht demnach eine dienstliche Notwendigkeit zur Besetzung. Bewerbe ich mich auf diesen Posten und bekomme den Zuschlag, besteht IMHO eben jene dienstliche Notwendigkeit.
Anders mag es sich bei "Postenhuddeleien" verhalten

CU,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
- leonsucher
- Beiträge: 489
- Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
- Behörde:
Was nicht passt, wird passend gemacht........................ 8)Mikesch hat geschrieben: "Postenhuddeleien"
Wenn die Stelle dann halt ausgeschrieben werden muss ( meinetwegen auch um Umzugskostenvergütung zu erhalten ) und beide Parteien ( abgebende und aufnehmende Dienststelle ) sich mit dem einen geeigneten/ bevorzugten Bewerber einig sind, werden die merkwürdigsten Anforderungsprofile erfunden.
Überspitzt ausgedrückt wird dem Bewerber empfohlen, seinen Hund grün zu streichen.
Im Anforderungsprofil steht dann " nur Bewerber mit grünem Hund "
Und schon ist man aus dienstlichen Gründen der geeignete Kandidat.....

Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........