Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Hallo zusammen,

ich bin seit 2012 wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Mindestversorgung im Ruhestand. Verheiratet bin ich seit 2002. Mein Mann hat sich vor 4 Jahren von mir getrennt und will sich nun scheiden lassen.

Wie der Versorgungsausgleich auf seiner Seite berechnet wird (DRV) ist relativ klar, aber auf meiner Seite kann niemand belastbare Aussagen machen.

Welche Bezüge werden bei der Berechnung zugrunde gelegt? Das Ruhegehalt? Die Mindestversorgung? Fließen Familienzuschlag und Kinderfreibetrag in die Berechnung ein (hoffentlich nicht, denn die fallen demnächst weg).
Ich bin mit den Nerven zu Fuß, weil weder meine Anwältin, noch die Versorgungsstelle mir etwas an die Hand geben können. So weiß ich definitiv nicht, wie meine finanzielle Situation sich nach der Scheidung gestaltet. Für mich ein unerträglicher Zustand.

Gibt es hier jemanden, der in ähnlicher Situation war und mir helfen kann? Oder zumindest jemanden benennen kann, der mir dazu verlässlich Auskunft geben kann?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 670
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

Gegenfrage: Wieviel hat denn Dein Mann in Eurer Ehe verdient? Mehr wie Du oder weniger?
Wenn er mehr verdient hat würde Dir etwas gutgeschrieben werden bei der DRV, wenn weniger müsstet Du etwas abtreten.
Wenn ihr ziemlich gleich lagt und noch miteinander reden könnt besteht auch die Möglichkeit des gegenseitigen Verzicht auf Versorgungsausgleich :idea:
Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Er hat immer deutlich mehr verdient als ich, sowohl in meiner aktiven Zeit als Beamtin, als auch in den 12 Jahren während meiner Mindestversorgung.

Leider ist es nicht so einfach, wie Du es darstellst🙈 Meine aktuelle Mindestversorgung (also der Nettobetrag inkl. FZ und Kinderfreibetrag), die ja einer gesetzlichen Rente gleichzusetzen ist, liegt höher, als seine Rente, wenn er heute die Regelaltersgrenze erreichen würde. Wenn man also wirklich von meinen aktuell ausgezahlten Bezügen ausginge, und diese mit seiner in 22 Jahren erwirtschafteten Rente verglichen würde, läge ich deutlich höher.

Ich warte seit Tagen auf einen Rückruf der Versorgungsstelle… Die Lage sei kompliziert, sagte man mir🙄
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 670
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

Es geht nicht um Deine aktuell ausgezahlten Bezüge sondern um das was jeder in den 22 Jahren erwirtschaftet hat.
Der Versorgungsausgleich muß vom Gericht durchgeführt werden.
Dabei werden Deine Altersansprüche auf Rentenniveau umgerechnet (unter Berücksichtigung das Beamte besser gestellt sind) da Nichtbeamte keine Beamtenrechtliche Ansprüche erwerben können.
Für Dich wird ein Konto bei der DRV angelegt (wenn Du nicht schon eines hast aus der Zeit vor Deiner Verbeamtung) und mit 67 kannst Du dann deine Rente beantragen.

Wenn ihr Euch nicht einigen könnt werden Dir seine in der Ehe erwirtschaften Ansprüche zur Überprüfung vorgelegt (das dauert aber sehr lange bis es soweit ist) Eine Scheidung findet nicht von heute auf morgen statt. Und solange Dein Mann nicht Selbstständig war ist das auch kein Hexenwerk. Da alle Daten bei den Zuständigen Stellen gespeichert sind.

Deine Versorgungsstelle kann Dir da jetzt gar nichts zu sagen. Die führen nur das aus was ihnen später im Versorgungsausgleich mitgeteilt wird.

Was ist mit einen Verzicht auf Versorgungsausgleich?
Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Danke für Deine Antwort!

Das heißt also konkret:

Auf der Seite meines Mannes werden aus seinen heutigen Rentenansprüchen 22 Jahre unserer Ehe herausgerechnet.

Auf meiner Seite die erwirtschafteten Anteile aus 10 Jahren aktivem Beamtenverhältnis und 12 Jahren Mindestversorgung?
Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Ach so, Verzicht kommt für ihn nicht in Frage
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 670
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

Dori hat geschrieben: 16. Mai 2024, 08:17 Danke für Deine Antwort!

Das heißt also konkret:

Auf der Seite meines Mannes werden aus seinen heutigen Rentenansprüchen 22 Jahre unserer Ehe herausgerechnet.

Auf meiner Seite die erwirtschafteten Anteile aus 10 Jahren aktivem Beamtenverhältnis und 12 Jahren Mindestversorgung?
So in etwa.
Es wird aus seinen 22 Ehejahren gerechnet, das selbe passiert auch auf deiner Seite (aktiv oder Mindestversorgung spielt da keine Rolle)
Es geht um den Altersanteil an sich. das wird für jeden aufsummiert und gegenübergestellt. Dann wird die Differenz angeschaut und die wird dann durch 2 geteilt.
Einfaches fiktives Beispiel:
Du hast in den 22 Jahren 1.000€ Altersanwartschaften erwirtschaftet.
Dein Mann hat in 22 Jahren 1.100€ Altersanwartschaften erwirtschaftet.
Ergibt eine Differenz von 100€
Die wird durch 2 geteilt (da jeder darauf Anspruch hat)
Macht in den Beispiel 50€ die Deinen Mann bei Renteneintritt abgezogen werden (da es bei uns Dynamisch ist kann sich der Betrag im Laufe der Jahre noch um ein paar Euro erhöhen)
Dir werden die 50€ sofort gutgeschrieben (bekommst sie aber auch nicht da Du ja nicht mehr als die Mindestversorgung haben darfst)

Also ich würde sagen bei Euch ist noch gar nicht raus wer wem von seinen Altersbezügen was abtreten muß. Da das mehr was Beamte normal bekommen im Scheidungsfall rechnerisch der Rente angepasst wird.
Der Normal Zustand ist das meistens die Männer was an ihre Frauen abtreten müssen da sie mehr und durchgehend gearbeitet haben.

Das wird noch ein langer Weg.
Wenn Dein Mann irgendwann kommt und er will jetzt doch auf den Versorgungsausgleich verzichten dann kannst Du Dir ausrechnen das er schon weiß das die Geschichte für ihn negativ ausgeht und er muß an Dich was abtreten.

Und wenn Dir 50€ abgezogen werden dann ist das halt der Preis.
Blöd wir es nur für Beide wenn der eine wegen der Kinder 15 Jahre zu hause war.
Selbe Beispiel:
Mann = 1.100€
Frau = 300€ (wegen der Kinder wenig gearbeitet)
Differenz = 800€ durch 2 geteilt macht 400€
Heißt Mann werden 400€ abgezogen, Er steht mit 700€ da
Frau bekommt 400€ dazu und steht auch mit 700€ da.

Reicht für beide nicht zum Leben und der Richter gibt den Rat sie sollten es lassen.
Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Das ist mal ne Aussage! Danke Dir ☺️

Da Du Dich auszukennen scheinst, darf ich gleich mal weiter fragen?!

Das Familiengericht rechnet also aus, wer ggf. von wem was bekommt? Zu welchem Zeitpunkt erfahre ich denn davon? Vor dem Scheidungstermin?

Und habe ich sowohl vorher als auch noch beim Urteil die Möglichkeit zu verzichten?

Wenn der Richter vorschlagen kann es zu lassen, dann hört sich das so an, als hätte man dann noch eine Wahl?

Übrigens: ich war ein paar Jahre während meiner Ehe in Teilzeit, dann drei Jahre Elternzeit und dann noch ein knappes Jahr Urlaub ohne Bezüge. Das wird ja alles eine Rolle spielen, oder?

Jedenfalls war ich schon erschrocken, wie „wenig“ Rente mein Mann bisher bei doch recht gutem Gehalt bekäme, wenn er heute in Rente ginge. Da sieht es bei den Beamten besser aus, wenn ich mich nicht täusche.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 670
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

Ich schreibe was dazu aber erst später
Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Sehr gerne, vielen lieben Dank ☺️
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 670
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

Normal erfährst Du es vor der Scheidung. Besser gesagt Dein Anwalt und der teilt Dir das mit.
Verzichten können nur beide einvernehmlich und das muß schriftlich dem Gericht vorliegen (einfach mal nach googeln)
Der Richter würde sowas nur vorschlagen wenn er der Meinung wäre ihr passt im Streit immer noch besser zusammen als das was andere eine gute Ehe bezeichnen.
Eine Wahl hast Du nicht sowas muß immer einvernehmlich von beiden Seiten bekundet werden.
Richter sind auch nur Menschen. Der spricht Scheidungen täglich im 30 Minuten Takt aus.
"Erschrocken über "wenig Rente" von meinen Mann"...nun 1.000 €uronen sollten sich da aber schon angesammelt haben in den 22 Jahren.
Wenn er eine Betriebsrente bekommt wird das auch mit eingerechnet.
Du hast ja geschrieben das Du auch reichlich Ausfallzeiten hattest wie Teilzeit, Elternzeit, Urlaub ohne Bezüge
Wenn da man nicht der Schuß nach hinten für deinen Mann los geht. Das muß er nämlich mit seinen Anteil alles ausgleichen.
Aber eins ist auch klar. Du alleine kannst die Scheidung und den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich nicht verhindern. Das passiert auch gegen deinen Willen.
Und die Anwälte freuen sich, denn die verdienen daran eine Menge Geld das ihr beide an sie bezahlen werdet :idea:
Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Liebe(r) Zeerookah,

lieben Dank für Deine ausführlichen Erklärungen, Du hast mir enorm weitergeholfen.

Ich komme um eine Scheidung nicht herum (was auch nicht meine Absicht ist. Wir sind nur bisher gut ohne klar gekommen. Dass es irgendwann ansteht, war immer klar).
Mein Mann hat es nicht so mit Anwälten, Behörden, Institutionen im Allgemeinen. Darum war er sehr dankbar, auch des lieben Geldes wegen, als ich vorschlug, dass ich mir einen Anwalt nehme und wir die Kosten teilen. Er verlässt sich da (wie immer) komplett auf mich. Ich bewerte das mal nicht, kannst Dir Deinen Teil ja denken. Für mich ist das zumindest aktuell ehr ein Vor- als ein Nachteil.

Mein nächster Anwaltstermin ist in ca. zwei Wochen, dann werde ich wohl die Scheidung einreichen und ab dann das Beste hoffen. Bis die Sache durch ist, können ja locker ein paar Monate vergehen 🙄

Nochmal ganz lieben Dank für Deine Mühe! So jemanden wie Dich hätte ich gerne immer in der Hinterhand

Liebe Grüße und einen schönen Abend

Dori
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 670
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

Das ist sogar ein sehr großer Vorteil für Dich.
Denn einen gemeinsamen Anwalt gibt es bei Scheidungen nicht. Da läuft es so vor Gericht der eine hat einen Anwalt (in diesen Fall Du) und der andere hat keinen Anwalt (sprich dein Mann) und der bezahlt Dir auch noch die Hälfte von Deinen Anwalt.
Warum willst Du denn jetzt die Scheidung einreichen? Las sich immer so als wollte Dein Mann das unbedingt jetzt (obwohl er das vermutlich ohne Anwalt auch gar nicht kann)
Vielleicht wäre es sinnvoller darüber Nachzudenken es nicht einfach in diesen Status Quo so weiter laufen zu lassen (außer Dein Noch-Mann will wieder heiraten)
Was sagen denn Eure Kinder dazu? Durch die dürft ihr Euch doch den Rest des Lebens immer mal wieder über den Weg laufen.
PS: Haus oder Wohneigentum alles geklärt?
Dori
Beiträge: 23
Registriert: 14. Mai 2024, 22:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von Dori »

Er will sich jetzt scheiden lassen, weil er im nächsten Jahr evt. In Altersteilzeit gehen will. Ich vermute aber auch, dass er jemand anderes hat (was ich ihm von Herzen gönne).

Es war mein Vorschlag, dass ich mir einen Anwalt nehme, eben weil er solche Probleme damit hat. Und auch, weil dann ja nix an ihn rausgeht, ohne dass ich es vorher sehe…
Sicher könnte ich sagen, dass ich die Scheidung nicht einreichen will. Dann zögert er vielleicht noch eine Weile, dann nimmt er sich seinerseits einen Anwalt und reicht selbst die Scheidung ein. Wären doppelte Kosten (denn ohne Anwalt gehe ich da nicht rein) und ich würde einen Großteil Kontrolle abgeben.

Unsere Tochter findet, dass es für sie keinen Unterschied macht, ob wir nur getrennt oder geschieden sind. Sie wird voraussichtlich eh dieses Jahr für‘s Studium weggehen und hat darüber hinaus nie eine besonders enge Bindung zu ihm gehabt.

Eigentum haben wir zum Glück nicht.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 670
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

Beitrag von zeerookah »

Dori hat geschrieben: 16. Mai 2024, 21:15 Es war mein Vorschlag, dass ich mir einen Anwalt nehme, eben weil er solche Probleme damit hat. Und auch, weil dann ja nix an ihn rausgeht, ohne dass ich es vorher sehe…
Sicher könnte ich sagen, dass ich die Scheidung nicht einreichen will. Dann zögert er vielleicht noch eine Weile, dann nimmt er sich seinerseits einen Anwalt und reicht selbst die Scheidung ein. Wären doppelte Kosten (denn ohne Anwalt gehe ich da nicht rein) und ich würde einen Großteil Kontrolle abgeben.
Kluge & richtige Entscheidung :idea:
Antworten