Das Witwengeld/Witwergeld beträgt 55 v.H. des Ruhegehaltes, das die/der Verstorbene erhalten hat. Abweichend hiervon beträgt das Witwengeld 60 v.H., wenn bei vor dem 01.01.2002 geschlossenen Ehen mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist.
Bezieht eine Witwe/ein Witwer neben dem Witwen-/Witwergeld ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, einen weiteren Versorgungsbezug, eine Rente oder eine Versorgung aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung, so unterliegt das Witwen-/Witwergeld den Ruhensvorschriften.
Meine Frau bekommt noch eine EU-Rente von ca. 800 Euro. Wird im Falle meines Todes diese dann mit der Witwenrente verrechnet oder wie läuft das?
Danke!
Witwengeld und EU-Rente - Verrechnung?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 03.06.2016 19:09
- Behörde: Bundeswehr