Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
Bei Reaktivierung gibt es keine Wiedereingliederung. Das ist absolut ausgeschlossen. Dann wäre man ja noch dienstunfahig.
Da gibt es auch mehre Seiten Dienstvorschriften seitens des BMI dazu, da ist das ausdrücklich auch nochmals so erwähnt.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... eiben.html
Da gibt es auch mehre Seiten Dienstvorschriften seitens des BMI dazu, da ist das ausdrücklich auch nochmals so erwähnt.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... eiben.html
MS
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
kannst du mir sagen wo das da steht?Mainstream1 hat geschrieben: ↑23.02.2024 22:30 Bei Reaktivierung gibt es keine Wiedereingliederung. Das ist absolut ausgeschlossen. Dann wäre man ja noch dienstunfahig.
Da gibt es auch mehre Seiten Dienstvorschriften seitens des BMI dazu, da ist das ausdrücklich auch nochmals so erwähnt.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... eiben.html
ja klar ist man dann dienstunfähig, aber eben nicht auf dauer, sondern lediglich krankgeschrieben:
"Während des Hamburger Modells ist die Beamtin oder der Beamte vorübergehend dienstun-
fähig („krankgeschrieben“). "
gut es macht schon sinn, weil die dienstfaehigkeit ja wieder voll hergestellt sein muss. aber naja, ob das in der praxis denn so sinnvoll ist die leute von 0 auf 100 wieder starten zu lassen ist eine andere frage.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
Den link dazu hatte ich doch eingefügt.
Hier zusätzlich der Wortlaut zum googeln:
BMI - Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit vom 14.03.2022
Ältere Fassungen sind nicht mehr gültig.
Das ist hier aber auch schon in anderen threads mehrfach thematisiert worden.
Hier zusätzlich der Wortlaut zum googeln:
BMI - Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit vom 14.03.2022
Ältere Fassungen sind nicht mehr gültig.
Das ist hier aber auch schon in anderen threads mehrfach thematisiert worden.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
ja klar das rundschreiben hab ich. allerdings steht da nirgends drinne das was du gesagt hast. zumindest konnte ich es nirgends da drinne finden.Mainstream1 hat geschrieben: ↑24.02.2024 05:06 Den link dazu hatte ich doch eingefügt.
Hier zusätzlich der Wortlaut zum googeln:
BMI - Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit vom 14.03.2022
Ältere Fassungen sind nicht mehr gültig.
Das ist hier aber auch schon in anderen threads mehrfach thematisiert worden.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
Das steht bei pkt 3.5
"3.5 Reaktivierung bei begrenzter Dienstfähigkeit
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Reaktivierung bei begrenzter Dienstfä-
higkeit möglich (§ 46 Absatz 6 BBG) und daher zu prüfen. Diese Möglichkeit ist stär-
ker zu nutzen (siehe oben Nummer 2.3). Eine Verwendung auf Probe („Probear-
beitsverhältnisse mit Beamtinnen und Beamten“), die Aufschluss darüber geben soll,
ob eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgversprechend erscheint,
kann nicht vereinbart werden. Beamtinnen und Beamte müssen, bevor sie wieder
Dienst leisten, zwingend reaktiviert werden. Stellt sich dann heraus, dass die Dienst-
fähigkeit nicht vollständig wieder hergestellt ist, ist das Vorliegen der Voraussetzun-
gen für eine begrenzte Dienstfähigkeit auf der Grundlage eines (amts-)ärztlichen
Gutachtens zu prüfen."
Bei einem Ruhestandsbeamten, der man dann ja ist, wäre die Wiedereingliederung genau dieses Arbeiten auf Probe.
Zudem kann man es auch daran erkennen, dass BEM und Hamburger Modell nur vor der Versetzung in den Ruhestand geregelt wird.
Nach der Versetzung in den Ruhestand sind nur Rehabilitationsmaßnahmen möglich, wie in der Vorschrift geregelt. Diese müssen dann halt zur Dienstfähigkeit oder Teil-Dienstfähigkeit geführt haben, bevor reaktiviert wird.
Ich meine da aber auch mal ein Urteil gefunden zu haben, das finde ich aber jetzt nicht mehr.
Im Übrigen wäre ja bei Teil-Dienstfähigkeit ja durch den Amtsarzt ein geringerer Umfang der Woche l Arbeitszeit festgelegt, der allerdings mind. 50% betragen muss. Darüber hinaus können Einschränkung zu Art und Umfang bestimmter Aufgaben vorgenommen werden.
"3.5 Reaktivierung bei begrenzter Dienstfähigkeit
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Reaktivierung bei begrenzter Dienstfä-
higkeit möglich (§ 46 Absatz 6 BBG) und daher zu prüfen. Diese Möglichkeit ist stär-
ker zu nutzen (siehe oben Nummer 2.3). Eine Verwendung auf Probe („Probear-
beitsverhältnisse mit Beamtinnen und Beamten“), die Aufschluss darüber geben soll,
ob eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgversprechend erscheint,
kann nicht vereinbart werden. Beamtinnen und Beamte müssen, bevor sie wieder
Dienst leisten, zwingend reaktiviert werden. Stellt sich dann heraus, dass die Dienst-
fähigkeit nicht vollständig wieder hergestellt ist, ist das Vorliegen der Voraussetzun-
gen für eine begrenzte Dienstfähigkeit auf der Grundlage eines (amts-)ärztlichen
Gutachtens zu prüfen."
Bei einem Ruhestandsbeamten, der man dann ja ist, wäre die Wiedereingliederung genau dieses Arbeiten auf Probe.
Zudem kann man es auch daran erkennen, dass BEM und Hamburger Modell nur vor der Versetzung in den Ruhestand geregelt wird.
Nach der Versetzung in den Ruhestand sind nur Rehabilitationsmaßnahmen möglich, wie in der Vorschrift geregelt. Diese müssen dann halt zur Dienstfähigkeit oder Teil-Dienstfähigkeit geführt haben, bevor reaktiviert wird.
Ich meine da aber auch mal ein Urteil gefunden zu haben, das finde ich aber jetzt nicht mehr.
Im Übrigen wäre ja bei Teil-Dienstfähigkeit ja durch den Amtsarzt ein geringerer Umfang der Woche l Arbeitszeit festgelegt, der allerdings mind. 50% betragen muss. Darüber hinaus können Einschränkung zu Art und Umfang bestimmter Aufgaben vorgenommen werden.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
Voraussetzung für die Teildienstfähigkeit wäre, dass man tatsächlich in dem begrenzten Stundenanfang vollumfänglich vom ersten Tag an vollen Dienst (volle Arbeit) ohne Einschränkung leisten kann. Die Teildienstfähigkeit beschränkt sich nämlich auf den Stundenumfang und nicht auf die Belastungsgrenze oder den möglichen Arbeitseinsatz des Beamten. Ergo: Ist man mit 50% Teildienstfähig, so muss man eben diese 50% voll und ganz die Arbeit bringen. Man hat hier auch keinen Anspruch auf gewisse freie Tage oder das Auslassen bestimmter Tätigkeiten. Nein, es geht mitunter nur um die Stundenbeschränkung. Andernfalls müsste gleichzeitig ein GdB, MdE, eine anderweitige Verwendung geprüft werden....realistisch, wirst du doch da gar nicht mehr reaktiviert.
Daher ist die Teildienstfähigkeit eben auch nur dann vorzuschlagen und zu akzeptieren, wenn man den Dienst vollumfänglich der Sache nach mit beschränkter Stundenzahl leisten kann. Das ist eher selten gegeben, da man per se gesund sein muss. Eigentlich ist es paradox: Man muss als Versorgungsempfänger verdeutlichen, dass man gesund ist, aber eben nur so gesund, dass man den Dienst und nur im Rahmen der Teildienstfähigkeit ausüben kann. Das mag bei gewissen Erkrankungen möglich sein, bei 99% der Erkrankungen aber eher schwierig darzustellen sein.
Zudem muss man auch einsehen, dass die Wiederberufung bedeutet, dass man de facto schon angezählt ist. Heißt, dass Fehlzeiten ganz anders betrachtet werden als wenn man zuvor eben nicht DDU war. Man wurde ja idR nicht einfach aus Spaß an der Freude DDU, sondern davor stand ein ewig langes Prozedere, gegen das man sich - im Zweifelsfall - vor der DDU oder direkt danach massiv per Anwalt, Gutachter usw. hätte zur Wehr setzen können.
Ich denke, bei vielen Beamten, die DDU sind, hapert es mitunter auch an der eigenen Einschätzung. Ja, es gibt Fälle der vollständigen Genesung, so dass eine Reaktivierung nach akuter Erkrankung unkompliziert möglich ist - ohne Einschränkung und ohne Folgeerkrankungen oder weiteren Ausfällen. Ich denke jedoch, das ist bei den Wenigsten der Fall. Bei mir hat es knapp 5 Jahre gedauert (2 Jahre Erkrankung + 3 Jahre DDU) bis ich final für mich akzeptieren konnte, dass das nichts mehr wird. Dass ich vielleicht den Wunsch hege, einem Traum, einer Hoffnung hinterherlaufe, welche allesamt aber nichts mit der Realität zu tun haben - weder mit meiner realen Belastbarkeit, noch mit dem realen Arbeitsplatzangebot des Dienstherren. Vielmehr tauchen jetzt, nach der Akutphase, die chronischen Veränderungen auf, die damals so noch gar nicht ersichtlich waren, die Dienstfähigkeit jedoch abermals schmälern.
Daher: Realistisch an die Sache herangehen, auch wenn es weh tut. Die DDU ist kein Scheitern...es ist einfach eine Wendung im Leben, die man so nicht erwartet hat und aus der es gilt, das Beste zu machen.
Daher ist die Teildienstfähigkeit eben auch nur dann vorzuschlagen und zu akzeptieren, wenn man den Dienst vollumfänglich der Sache nach mit beschränkter Stundenzahl leisten kann. Das ist eher selten gegeben, da man per se gesund sein muss. Eigentlich ist es paradox: Man muss als Versorgungsempfänger verdeutlichen, dass man gesund ist, aber eben nur so gesund, dass man den Dienst und nur im Rahmen der Teildienstfähigkeit ausüben kann. Das mag bei gewissen Erkrankungen möglich sein, bei 99% der Erkrankungen aber eher schwierig darzustellen sein.
Zudem muss man auch einsehen, dass die Wiederberufung bedeutet, dass man de facto schon angezählt ist. Heißt, dass Fehlzeiten ganz anders betrachtet werden als wenn man zuvor eben nicht DDU war. Man wurde ja idR nicht einfach aus Spaß an der Freude DDU, sondern davor stand ein ewig langes Prozedere, gegen das man sich - im Zweifelsfall - vor der DDU oder direkt danach massiv per Anwalt, Gutachter usw. hätte zur Wehr setzen können.
Ich denke, bei vielen Beamten, die DDU sind, hapert es mitunter auch an der eigenen Einschätzung. Ja, es gibt Fälle der vollständigen Genesung, so dass eine Reaktivierung nach akuter Erkrankung unkompliziert möglich ist - ohne Einschränkung und ohne Folgeerkrankungen oder weiteren Ausfällen. Ich denke jedoch, das ist bei den Wenigsten der Fall. Bei mir hat es knapp 5 Jahre gedauert (2 Jahre Erkrankung + 3 Jahre DDU) bis ich final für mich akzeptieren konnte, dass das nichts mehr wird. Dass ich vielleicht den Wunsch hege, einem Traum, einer Hoffnung hinterherlaufe, welche allesamt aber nichts mit der Realität zu tun haben - weder mit meiner realen Belastbarkeit, noch mit dem realen Arbeitsplatzangebot des Dienstherren. Vielmehr tauchen jetzt, nach der Akutphase, die chronischen Veränderungen auf, die damals so noch gar nicht ersichtlich waren, die Dienstfähigkeit jedoch abermals schmälern.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
diese Gedanken habe ich auch, bei mir wird es auch gerade nicht mehr besser, meine nächste Untersuchung steht auch an...ich finde es schwierig, sich zu sagen, es wird nichts mehr, da man ja verpflichtet ist, Rehamaßnahmen zu machen. Ich bin zur Zeit übertherapiert, ich fühle mich eher unter Druck, die Dienstfähigkeit wiederzuerlangen, bin seit 3 Jahren DDU, chronisch krank und schwerbehindert- ich würde auch lieber loslassen und mir eingestehen, es ist okay, dass es nicht mehr besser wird. Ich habe auch nach Aufforderung des DH eine Reha während DDU gemacht, wo ich "erwerbsunfähig" entlassen wurde. Ich empfinde das auch so, dass ich nicht mehr dienstfähig werde und möchte nur noch Dinge oder Therapien machen, die mir wirklich gut tun, nicht ständig mit dem Druck dahinter, wieder dienstfähig dadurch zu werden...ich frage mich, ob man dies auch der Amtsärztin so sagen könnte...bzw. vereinbart, dass man die nächsten 5 Jahre nicht mehr untersucht wird oder sich halt aus eigenem Antrieb bei einer deutlichen Verbesserung Reaktivieren lässt. Zudem höre ich von meinem DH auch nichts mehr seit der Versetzung in den Ruhestand, es gibt keinerlei Kontakt, man wird nur schriftlich zur Untersuchung gebeten, ohne zu wissen, ob es überhaupt einen Dienstposten im Hintergrund gäbe, der eventuell passt.lavinia21 hat geschrieben: ↑26.02.2024 10:15
Ich denke, bei vielen Beamten, die DDU sind, hapert es mitunter auch an der eigenen Einschätzung. Ja, es gibt Fälle der vollständigen Genesung, so dass eine Reaktivierung nach akuter Erkrankung unkompliziert möglich ist - ohne Einschränkung und ohne Folgeerkrankungen oder weiteren Ausfällen. Ich denke jedoch, das ist bei den Wenigsten der Fall. Bei mir hat es knapp 5 Jahre gedauert (2 Jahre Erkrankung + 3 Jahre DDU) bis ich final für mich akzeptieren konnte, dass das nichts mehr wird. Dass ich vielleicht den Wunsch hege, einem Traum, einer Hoffnung hinterherlaufe, welche allesamt aber nichts mit der Realität zu tun haben - weder mit meiner realen Belastbarkeit, noch mit dem realen Arbeitsplatzangebot des Dienstherren. Vielmehr tauchen jetzt, nach der Akutphase, die chronischen Veränderungen auf, die damals so noch gar nicht ersichtlich waren, die Dienstfähigkeit jedoch abermals schmälern.
Daher: Realistisch an die Sache herangehen, auch wenn es weh tut. Die DDU ist kein Scheitern...es ist einfach eine Wendung im Leben, die man so nicht erwartet hat und aus der es gilt, das Beste zu machen.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
Bei meiner letzten AA-Untersuchung wurde mir geraten eine weitere, alternative Psychotherapie zu machen. Okay...so...der Verlängerungsantrag hat alleine mehr als ein Jahr gedauert, d.h. ich bin einfach bei der alten Therapeutin geblieben. Ich bin im Prinzip auch austherapiert bzw. ist die Erkrankung chronisch und nicht mehr viel zu machen. Alltagsbewältigung steht auf dem Programm...nicht mehr und nicht weniger. Ich habe 2020 den AA tatsächlich gebeten mich DDU zu schreiben, da es sinnlos war und die Behörde einfach die Krankmeldungen weiter akzeptierte. Für mich war es aber nicht möglich so einen Abschluss zu finden. Bei den jährlichen Nachuntersuchungen habe ich dann auch gesagt, dass ich nicht dienstfähig bin und das wohl auch nicht mehr passieren wird...dazu eben die Atteste. Dieses Jahr hatte ich zum ersten Mal keine Nachuntersuchung. Fakt ist, in die Schule kann ich nicht mehr...egal wie. Selbst ein Minijob funktioniert nicht. Für mich ist das Schwierige, dass man mir die Erkrankung nicht ansieht. Auch ich habe GdB, MdE, bekomme den Unfallausgleich....aber man sieht es mir nicht an. Dennoch ist mein Leben ganz anders als das von Gesunden...das fängt beim Schlafen, Aufstehen, beim Einkaufen an...und hört beim Gedächtnis auf.
Ich denke, man kann dem AA sagen, dass es nicht mehr geht. Ich persönlich schreiben dem AA immer einen sehr persönlichen, langen Brief, den ich ihm vor der Untersuchung im Vertrauen gebe. Somit muss ich viele Dinge, die mich aufwühlen gar nicht erzählen oder groß darüber debattieren. Sind wir ehrlich...würden die mich reaktivieren, wäre ich wohl schon 4 Wochen vorher in der Klappse.
Ich denke, man kann dem AA sagen, dass es nicht mehr geht. Ich persönlich schreiben dem AA immer einen sehr persönlichen, langen Brief, den ich ihm vor der Untersuchung im Vertrauen gebe. Somit muss ich viele Dinge, die mich aufwühlen gar nicht erzählen oder groß darüber debattieren. Sind wir ehrlich...würden die mich reaktivieren, wäre ich wohl schon 4 Wochen vorher in der Klappse.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
darf ich fragen wie du das mit Attesten meinst? Bringst du immer was zur Untersuchung mit von deinen behandelnden Ärzten/Psychologen, die dich auch als arbeitsunfähig attestieren? Dem AA einen vertraulichen Brief schreiben traue ich mir irgendwie nicht zu, denn wer weiß wo das am Ende landet?lavinia21 hat geschrieben: ↑26.02.2024 16:45 Bei den jährlichen Nachuntersuchungen habe ich dann auch gesagt, dass ich nicht dienstfähig bin und das wohl auch nicht mehr passieren wird...dazu eben die Atteste. Dieses Jahr hatte ich zum ersten Mal keine Nachuntersuchung. Fakt ist, in die Schule kann ich nicht mehr...egal wie. Selbst ein Minijob funktioniert nicht. Für mich ist das Schwierige, dass man mir die Erkrankung nicht ansieht. Auch ich habe GdB, MdE, bekomme den Unfallausgleich....aber man sieht es mir nicht an. Dennoch ist mein Leben ganz anders als das von Gesunden...das fängt beim Schlafen, Aufstehen, beim Einkaufen an...und hört beim Gedächtnis auf.
Ich denke, man kann dem AA sagen, dass es nicht mehr geht. Ich persönlich schreiben dem AA immer einen sehr persönlichen, langen Brief, den ich ihm vor der Untersuchung im Vertrauen gebe. Somit muss ich viele Dinge, die mich aufwühlen gar nicht erzählen oder groß darüber debattieren. Sind wir ehrlich...würden die mich reaktivieren, wäre ich wohl schon 4 Wochen vorher in der Klappse.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
Ja, ich habe von meiner Therapeutin und der Psychiaterin immer ein Attest dabei plus den Medikamentenplan. Mir persönlich ist egal, wo der Brief landet, allerdings sind die Gespräche bzw. Unterlagen, die man dem AA übergibt, immer vertraulich. Ich meine, was soll ich denn schreiben, was nicht wahr ist?! Ich bin nicht freiwillig DDU und wenn ich z.B. auf einem Elternabend war, dann bedeutet das, dass ich mehr oder minder 1 Woche das Haus nicht verlassen kann. Wie soll man da dann überhaupt an Arbeit denken?
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
das hab ich auch gelesen. sorry aber arbeiten auf probe ist was komplett anderes als eine wiedereingliederung. es macht auch keinerlei sinn, dass in dem leitfaden dann auf einmal anstatt wiedereingliederung an dieser stelle der ausdruck "Probear-Mainstream1 hat geschrieben: ↑25.02.2024 20:33 Das steht bei pkt 3.5
"3.5 Reaktivierung bei begrenzter Dienstfähigkeit
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Reaktivierung bei begrenzter Dienstfä-
higkeit möglich (§ 46 Absatz 6 BBG) und daher zu prüfen. Diese Möglichkeit ist stär-
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beitsverhältnisse mit Beamtinnen und Beamten“), die Aufschluss darüber geben soll,
ob eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgversprechend erscheint,
kann nicht vereinbart werden. Beamtinnen und Beamte müssen, bevor sie wieder
Dienst leisten, zwingend reaktiviert werden. Stellt sich dann heraus, dass die Dienst-
fähigkeit nicht vollständig wieder hergestellt ist, ist das Vorliegen der Voraussetzun-
gen für eine begrenzte Dienstfähigkeit auf der Grundlage eines (amts-)ärztlichen
Gutachtens zu prüfen."
Bei einem Ruhestandsbeamten, der man dann ja ist, wäre die Wiedereingliederung genau dieses Arbeiten auf Probe.
beitsverhältnisse mit Beamtinnen und Beamten", wenn an anderen stellen überall von wiedereingliederung gesprochen wird. das sind einfach 2 komplett andere dinge. noch dazu steht dort "ob eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgversprechend erscheint" . das passt schon deswegen definitiv nicht zur wiedereingliederung, weil bei einer wieereingliederung schon wieder ein beamtenverhaeltnis besteht.
aber gut wie gesagt ich koennte es sogar nachvollziehen, weil man ja de facto noch krank ist wenn man in wiedereingliederung ist. für eine reaktivierung muss die dienstfaehigkeit ja aber wiederhergestellt sein. das beist sich. aus dem leitfaden geht es aber definitiv nicht hervor. zumindest hab ich es noch nirgends ueberzeugend gefunden.
Zuletzt geändert von stuntmanmike am 26.02.2024 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
man ist nur verpflichtet irgendwas zu machen, wenn es vom dienstherrn angeordnet wird. davon mal abgesehen reicht selbst das nicht, weil die massnahme ausserdem noch geeignet und zumutbar sein muss die dienfaehigkeit wiederzuerlangen. hört sich jetzt bei dir ehrlich gesagt nicht so an, dass das der fall ist. ich würde die sache mal prüfen lassen oder mir mal meine gedanken darueber machen und mich selbst im internet dazu informieren. ich hab immer so den eindruck, dass sich einige wahnsinng viel druck machen und auf deutsch gesagt von ihrem dienstherrn auf der nase rumtanzen lassen. ich kenne es von meinem dienstherrn. ahnung von dem was er da macht hat er eigentlich nicht wirklich und entsprechend willkuerlich ist es auch.Allium hat geschrieben: ↑26.02.2024 16:13 diese Gedanken habe ich auch, bei mir wird es auch gerade nicht mehr besser, meine nächste Untersuchung steht auch an...ich finde es schwierig, sich zu sagen, es wird nichts mehr, da man ja verpflichtet ist, Rehamaßnahmen zu machen. Ich bin zur Zeit übertherapiert, ich fühle mich eher unter Druck, die Dienstfähigkeit wiederzuerlangen, bin seit 3 Jahren DDU, chronisch krank und schwerbehindert- ich würde auch lieber loslassen und mir eingestehen, es ist okay, dass es nicht mehr besser wird. Ich habe auch nach Aufforderung des DH eine Reha während DDU gemacht, wo ich "erwerbsunfähig" entlassen wurde. Ich empfinde das auch so, dass ich nicht mehr dienstfähig werde und möchte nur noch Dinge oder Therapien machen, die mir wirklich gut tun, nicht ständig mit dem Druck dahinter, wieder dienstfähig dadurch zu werden...ich frage mich, ob man dies auch der Amtsärztin so sagen könnte...bzw. vereinbart, dass man die nächsten 5 Jahre nicht mehr untersucht wird oder sich halt aus eigenem Antrieb bei einer deutlichen Verbesserung Reaktivieren lässt. Zudem höre ich von meinem DH auch nichts mehr seit der Versetzung in den Ruhestand, es gibt keinerlei Kontakt, man wird nur schriftlich zur Untersuchung gebeten, ohne zu wissen, ob es überhaupt einen Dienstposten im Hintergrund gäbe, der eventuell passt.
es kommt natuerlich immer auf den einzelfall an und ich kann es ohne mehr details nicht beurteilen. ich kann nur jedem raten jeden einzelnen schritt des dienstherrn akribisch rechtlich zu pruefen.
bei mir wurde nichts angeordnet. im gutachten stand damals nur drinne, dass unter weiterführung der therapie vllt noch was geht mit wiederherstellung der dienstfähigkeit. ich hab den quatsch aber nicht weitergemacht, weil ich dann eine andere behandlung gemacht habe. noch dazu leb ich aktuell im ausland und geniesse mein leben so weit es geht und führe dort die behandlung fort wie ich es für richtig halte. ob ich dann nochmal arbeiten kann wird man sehen. lasst euch nicht so verarschen leute. ihr seid schon krank, da braucht ihr euch nicht noch zusaetzlich vom dienstherrn oftmals irgendeinen käse diktieren lassen, der euch zusaetzlich das leben erschwert.
als ich das letzte mal beim amtsarzt war hiess es ich soll in 1 jahr wiederkommen. dann hab ich gefragt ob auch in 2 jahren geht und das wurde direkt vom amtsarzt so ins gutachten geschrieben. ich melde mich sowieso wieder wenn ich wieder arbeiten gehen kann von daher wurde das nicht als problem angesehen.
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
zwischen amtsarzt und dienstherrn gibt es keine aerztliche schweigepflicht. der amtsarzt wird idr im gutachten zwar nicht jeden satz erwaehnen, den du ihm gegenueber geaeussert hast, was aber letztlich drinne steht und was der amtsarzt fuer mitteilungswuerdig haelt, liegt in der hand des amtsarzteslavinia21 hat geschrieben: ↑26.02.2024 17:11 Ja, ich habe von meiner Therapeutin und der Psychiaterin immer ein Attest dabei plus den Medikamentenplan. Mir persönlich ist egal, wo der Brief landet, allerdings sind die Gespräche bzw. Unterlagen, die man dem AA übergibt, immer vertraulich. Ich meine, was soll ich denn schreiben, was nicht wahr ist?! Ich bin nicht freiwillig DDU und wenn ich z.B. auf einem Elternabend war, dann bedeutet das, dass ich mehr oder minder 1 Woche das Haus nicht verlassen kann. Wie soll man da dann überhaupt an Arbeit denken?
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
In dem Dokument, dass ich beim AA ausfülle, steht genau, was der AA weitergeben darf und was nicht. Ich habe nichts zu verbergen, daher ist mir das Gleich. Zudem erhalte ich das Gutachten des AA immer als Kopie, d.h. auch hier weiß ich, was geschrieben und übermittelt wurde. Ich habe bei den Terminen vor der Zurruhesetzung darauf geachtet, dass in den von mir mitgebrachten Gutachten genau das steht, was unbedingt drin stehen muss...darauf habe ich dann auch beim AA hingewirkt, da es sich ja um eine DDU wegen eines Dienstunfalls handelte. Bzgl. der Symptome ist es mir wirkliche egal, was da steht und/oder nicht...insbesondere, da ich vom AA ja mehrfach über Stunden untersucht wurde, da er selbst Psychiater ist und z.B. sämtliche Testungen selbst durchgeführt hat.stuntmanmike hat geschrieben: ↑26.02.2024 20:12zwischen amtsarzt und dienstherrn gibt es keine aerztliche schweigepflicht. der amtsarzt wird idr im gutachten zwar nicht jeden satz erwaehnen, den du ihm gegenueber geaeussert hast, was aber letztlich drinne steht und was der amtsarzt fuer mitteilungswuerdig haelt, liegt in der hand des amtsarzteslavinia21 hat geschrieben: ↑26.02.2024 17:11 Ja, ich habe von meiner Therapeutin und der Psychiaterin immer ein Attest dabei plus den Medikamentenplan. Mir persönlich ist egal, wo der Brief landet, allerdings sind die Gespräche bzw. Unterlagen, die man dem AA übergibt, immer vertraulich. Ich meine, was soll ich denn schreiben, was nicht wahr ist?! Ich bin nicht freiwillig DDU und wenn ich z.B. auf einem Elternabend war, dann bedeutet das, dass ich mehr oder minder 1 Woche das Haus nicht verlassen kann. Wie soll man da dann überhaupt an Arbeit denken?
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Re: Zwangsversetzung in den Ruhestand trotz Arbeitsfähigkeit
das mag alles sein. das gespräch zwischen amtsarzt und beamten ist aber nicht vertraulich. ich sag es nur generell, damit sich hinterher keiner wundert. selbst wenn es ein dokument gibt in dem angeblich steht was der amtsarzt weitergeben darf, kann das immer zu missverstaendnissen fuehren, wie der amtsarzt die sache deutet und wie der beamte die sache deutet. es wäre auch nicht das erste mal, dass ein amtsarzt einfach anders handelt und seinen handlungsspielraum überschreitet, aus welchen gruenden auch immer. wenn man informationen an den amtsarzt weitergibt muss man damit rechnen, dass die unter umstaenden beim dienstherrn landen.lavinia21 hat geschrieben: ↑27.02.2024 08:28In dem Dokument, dass ich beim AA ausfülle, steht genau, was der AA weitergeben darf und was nicht. Ich habe nichts zu verbergen, daher ist mir das Gleich. Zudem erhalte ich das Gutachten des AA immer als Kopie, d.h. auch hier weiß ich, was geschrieben und übermittelt wurde. Ich habe bei den Terminen vor der Zurruhesetzung darauf geachtet, dass in den von mir mitgebrachten Gutachten genau das steht, was unbedingt drin stehen muss...darauf habe ich dann auch beim AA hingewirkt, da es sich ja um eine DDU wegen eines Dienstunfalls handelte. Bzgl. der Symptome ist es mir wirkliche egal, was da steht und/oder nicht...insbesondere, da ich vom AA ja mehrfach über Stunden untersucht wurde, da er selbst Psychiater ist und z.B. sämtliche Testungen selbst durchgeführt hat.stuntmanmike hat geschrieben: ↑26.02.2024 20:12zwischen amtsarzt und dienstherrn gibt es keine aerztliche schweigepflicht. der amtsarzt wird idr im gutachten zwar nicht jeden satz erwaehnen, den du ihm gegenueber geaeussert hast, was aber letztlich drinne steht und was der amtsarzt fuer mitteilungswuerdig haelt, liegt in der hand des amtsarzteslavinia21 hat geschrieben: ↑26.02.2024 17:11 Ja, ich habe von meiner Therapeutin und der Psychiaterin immer ein Attest dabei plus den Medikamentenplan. Mir persönlich ist egal, wo der Brief landet, allerdings sind die Gespräche bzw. Unterlagen, die man dem AA übergibt, immer vertraulich. Ich meine, was soll ich denn schreiben, was nicht wahr ist?! Ich bin nicht freiwillig DDU und wenn ich z.B. auf einem Elternabend war, dann bedeutet das, dass ich mehr oder minder 1 Woche das Haus nicht verlassen kann. Wie soll man da dann überhaupt an Arbeit denken?
https://ra-brilla.de/2020/11/25/amtsaer ... gepflicht/