Guten Morgen,
ich bin am 31.12.23 nach insgesamt 12 Dienstjahren aus der Bundeswehr ausgeschieden. Ursprünglich wurde ein Zulassungsschein beantragt, um im Öffentlichen Dienst Fuß fassen zu können. Dieser wurde aber Ende September 2023 wieder zurückgegeben. Der Bescheid von der Bundeswehrverwaltung über diese Rückgabe erfolgte recht Zeitnah dem Rückgabezeitpunkt Ende September.
Nun hat es das Bundesverwaltungsamt nicht hinbekommen, dies bei der Berechnung meiner Übergangsbeihilfe zu berücksichtigen. Daher habe ich lediglich 50 Prozent der Beihilfe erhalten. Davon wurden aufgrund einer 4 Jährigen Vordienstzeit nochmal um 6500 Euro gekürzt.
Auf Telefonische Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter wurde mir entgegnet, dass man dieser Sache nachgehen werde und dieses schnell korrigieren möchte.
Aus diesem Grunde habe ich auf die Erstellung eines Widerrufs verzichtet. Das tat ich aus dem Grunde, dass es kurz vorm Jahresurlaub gewesen ist und ich den Sachbearbeiter vor Weihnachten nicht zusätzlich stressen wollte.
Das Ganze war im Dezember und man hat den Fehler dieser Zeit bei der Bundeswehrverwaltung gesucht. Diese hat die Mittteilung über die Rückgabe angeblich nicht zeitnah dem BVA vorgelegt.
Auf Rückfrage beim zuständigen Beamten in der Bundeswehrverwaltung sagte dieser mir, dass dies so nicht stimmen würde und die Mitteilung pünktlich ans richtige BVA rausgegangen sei.
Jedenfalls wollte man schnellstmöglich eine neuen Bescheid erstellen. Bisher ist nichts passiert, so dass ich erstmal ein E-Mail verfasst habe, um den Sachstand in Erfahrung zu bringen. Trotz Lesebestätigung habe ich keine Antwort erhalten.
Daraus resultierend habe ich den Sachbearbeiter dann erneut telefonisch kontaktiert. Leider ist dieser mir dann auf eine Art und Weise entgegnet, die nicht so positiv gewesen ist. Er konnte sich nicht an meinen Fall erinnern, obwohl er sich Notizen erstellen wollte um die Korrektur schnellstmöglich durchzuführen.
Dieses Mal war er komplett entnervt und zeigte erstmal wenig Interesse an meinem Problem. Auf Nachfrage, warum nicht wenigstens eine Antwort auf meine Mail erfolgt ist wurde mir entgegnet, dass man derzeit unterbesetzt ist und mit der Arbeit nicht hinterher kommt. Toll, wenn man ne Lesebestätigung vorliegen hat.
Wieder wurde mir versichert, dass man sich umgehend der Sache annehmen werde und dann erstmal eine Abschlagzahlung in Auftrag geben werde. Man könne dies aber nicht versprechen! Tolle Aussage. Also heißt das kurz, ich wimmel dich einfach mal am Telefon ab.
Ich habe eigentlich für alles Verständnis, bin aber nun dadurch in finanzielle Probleme geraten und konnte zudem einigen wichtigen Dingen Zuhause nicht nachkommen.
Ich möchte diese Sache jetzt gegenprüfen lassen und gerne wissen, an wen ich eine Beschwerde versenden muss.
Durch dieses Dilemma konnte ich einige Dinge nicht so durchführen, wie ich es gerne gemacht hätte.
Für manche mag das Klagen auf hohem Niveau sein, aber ich möchte gerne trotzdem mal kund tun, wo meine Probleme liegen.
Ich beginne am 01. März 24 meine Anwärterausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst der Bundeswehr.
Dazu gehe ich direkt am 12.März für fast 6 Monate nach Oberammergau. Leider kam diese Info auch erst im Dezember, da es noch nicht klar war, ob es Berlin oder Bayern wird.
Die Anbindung nach Berlin wäre um einiges besser und entspannter gewesen, als Oberammergau. Bei der aktuellen Lage der Deutschen Bahn werde ich nicht in einen Zug steigen.
Das Ganze macht mein alter Audi A3 Baujahr 1997 einfach auch nicht mehr mit. Somit war geplant, dass ich mir zeitnah ein etwas moderneren Gebrauchtwagen von der Übergangsbeihilfe anschaffen "muss".
Das funktioniert so jetzt nicht.
Dazu kommt, dass ich mich gesetzlich krankenversichern musste, und diese knapp 500 Euro jetzt ebenfalls nicht aufbringen kann.
Von der Anschaffung Beamtenkonformer Kleidung reden wir erst gar nicht. Das wollte ich alles schon im Januar hinter mir haben.
Jetzt drehe ich jeden Euro einzeln um.
Durch die ganzen Preisanstiege, bei Strom, Gas und auch der Wohnnebenkosten, musste ich den größten Teil der bisher erhaltenen Übergangsbeihilfe und meiner Besoldung auch dafür nutzen.
Es sind leider im letzten Jahr einige andere unerwartete finanzielle Dinge passiert. Unter anderem die finanzielle Unterstützung meiner Eltern, da mein Vater längere Zeit im Krankenhaus gelegen hat.
Wo andere zusätzlich nach 8-12 Jahren erstmal komplett von der Bundeswehr abschalten, z.B. mit ner Reise, renne ich jetzt dem BVA hinterher.
Es wäre alles halb so schlimm, wenn ich nicht in der Vergangenheit immer mal wieder Probleme, mit meiner Besoldung gehabt hätte. Zuletzt erst die Anpassung meiner Steuerklasse, die fast 2 Monate in Anspruch genommen hat, obwohl das Finanzamt das vor meinen Augen unmittelbar 2 Tage nach meiner Hochzeit geändert hat.
Nach erneuten 8 Jahren Bundeswehr wollte ich eigentlich auch mal komplett den Reset-Knopf drücken.
Alles was ich mir im Haushalt vornehmen wollte, wozu ich nur 2 Monate Zeit habe, weil ich demnächst lange Zeit unter der Woche nicht zuhause bin enttällt nun.
Der ein oder andere meint jetzt vielleicht, dass Beihilfe für andere Dinge da sein. Es nutzt leider nichts, es muss einiges getan werden.
Ich würde mich über Ratschläge freuen.
Schönen Montag noch!
Übergangsbeihilfe Bundeswehr nicht in voller Höhe erhalten
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Re: Übergangsbeihilfe Bundeswehr nicht in voller Höhe erhalten
wende dich bzgl. Beihilfeangelegenheiten an die Sozialberatung der Bw (Sozialdienst Bundeswehr) an deinem Wohnort bzw. Standort.
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Re: Übergangsbeihilfe Bundeswehr nicht in voller Höhe erhalten
Sind die Übergangsgebührnisse denn in richtigem Umfang bewilligt worden?
Falls nein, schreibe fristgemäß einen Beschwerde oder einen Widerspruch. An wen? Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Falls ja, sende per Post eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das BVA. In dem Schreiben solltest Du kurz den Sachverhalt schildern und um Auszahlung bitten. Natürlich immer höflich.
Mit dem telefonieren würde ich aufhören. Bringt ja offenbar nichts und es gibt keinen Nachweis, was wann besprochen wurde.
Viel Erfolg
Falls nein, schreibe fristgemäß einen Beschwerde oder einen Widerspruch. An wen? Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Falls ja, sende per Post eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das BVA. In dem Schreiben solltest Du kurz den Sachverhalt schildern und um Auszahlung bitten. Natürlich immer höflich.
Mit dem telefonieren würde ich aufhören. Bringt ja offenbar nichts und es gibt keinen Nachweis, was wann besprochen wurde.
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Re: Übergangsbeihilfe Bundeswehr nicht in voller Höhe erhalten
Ja, die Übergangsgebührnisse sind tatsächlich richtig berechnet worden.
Der Fehler liegt nur bei der Nichtberücksichtigung des zurückgegebenen Zulassungsscheins.
Leider meint man, man kann sich Zeit lassen. Für mich ist das ein großes Disaster, weil ich mein Auto gerne in einem Zustand hätte, der es mir erlaubt mehrfach über 700 KM zurückzulegen.
Dazu wollte ich im Januar den Zahnriemen und die jeweils notwendigen dazugehörigen Komponenten auswechseln lassen. Das kostet ne ganze Ecke Kohle.
Der Fehler liegt nur bei der Nichtberücksichtigung des zurückgegebenen Zulassungsscheins.
Leider meint man, man kann sich Zeit lassen. Für mich ist das ein großes Disaster, weil ich mein Auto gerne in einem Zustand hätte, der es mir erlaubt mehrfach über 700 KM zurückzulegen.
Dazu wollte ich im Januar den Zahnriemen und die jeweils notwendigen dazugehörigen Komponenten auswechseln lassen. Das kostet ne ganze Ecke Kohle.
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Re: Übergangsbeihilfe Bundeswehr nicht in voller Höhe erhalten
Mit Umzugskostenvergütung umziehen, dann braucht man nicht fahren oder falls diese nicht zugesagt wird zeitgerecht Trennungsgeld beantragen
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Re: Übergangsbeihilfe Bundeswehr nicht in voller Höhe erhalten
Vorschusszahlung auf die restlichen Übergangsgebührnisse beantragen und begründen. Das sollte dann schnell gehen. Oder einfach mal mit dem Referatsleiter beim BVA (Organigramm ist online) telefonisch Kontakt aufnehmen und deine Situation schildern. 6 Monate ist zu lang.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass du jetzt doch im öffentlichen Dienst bist, ob mit oder ohne Zulassungsscjein könnte da unerheblich sein. Schließlich werden deine Dienstzeiten bei der Bw später bei der Versorgung voll berücksichtigt?
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass du jetzt doch im öffentlichen Dienst bist, ob mit oder ohne Zulassungsscjein könnte da unerheblich sein. Schließlich werden deine Dienstzeiten bei der Bw später bei der Versorgung voll berücksichtigt?
MS