
Folgende Frage, da mir die Personalabteilung auch nicht wirklich weiterhelfen kann...

Ich habe zum 01.06.2023 von einer Bundesbehörde zu einer Kommunalbehörde (NRW) gewechselt (Lebenszeitverbeamtet).
Zu dem Zeitpunkt wurde ich noch nach A7 besoldet, die ausgeschriebene Stelle in der Kommunalbehörde war eine A9er Stelle.
Im Bewerbungsgespräch wurde mir zugesagt, dass die Beförderung auf A8 so schnell wie möglich erfolgt, sodass ich möglichst zeitnah die A9 erhalten kann.
Letztendlich wurde ich nun zum 01.12.2023 auf A8 befördert (Begründung: für mich gäbe es "eine Art Probezeit von 6 Monaten", daher konnte die Beförderung erst 6 Monate nach Einstellung erfolgen. Sind die 6 Monate Pflicht, weil ich nun auf einer höheren Stelle sitze?).
Die Beförderung von A8 auf A9 kann nun also auch erst zum 01.12.2024 erfolgen, da das eine Jahr Beförderungssperre abgewartet werden muss.
Ist das alles so richtig? Ich habe recherchiert und recherchiert, eine klare Antwort darauf konnte ich nicht finden, bin mir immer noch unsicher. Habe ich als Beamtin tatsächlich nochmal eine 6 monatige Probezeit, in der ich nicht befördert werden darf?
Vielleicht kann mir jemand helfen oder das Ganze mit "alles absolut richtig" bestätigen

Vielen lieben Daaaaank!