Hallo,
Und zwar habe ich mit dem LBV massive Probleme, da ich von Tarifangestellten Verhältnis in das Beamtenverhältnis rübergewechselt bin.
Nach etlichen Mails und Telefonaten, damit ich endlich den Familienzuschlag und Kinderzuschlag bekomme, fehlt mir allerdings der Anwärter Sonderzuschlag.
Nach Forschung im Internet steht unter Vorraussetzungen für den Anwärtersonderzuschlag drin :
mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung, die bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits mindestens zwei Jahre im Ausbildungsberuf oder anderweitig erwerbstätig waren
Also heißt das ,,anderweitig erwerbstätig,, das ich nicht in meinem Ausbildungsberuf, sondern in irgendeinem anderen Beruf gearbeitet haben bzw mindestens 2 Jahre gearbeitet haben muss? Habe vor dem HSA knapp 5 Jahre in einem Lager gearbeitet, und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung von 3 Jahre Lehre + 1 Jahr Geselle gearbeitet. Also müsste mir ja der Anwärter Sonderzuschlag ja zustehen oder ?
Wäre echt für eure Aufklärung dankbar, da es nicht um wenig Geld geht.
Anwärtersonderzuschlag
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 801
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Anwärtersonderzuschlag
Ich denke in allen Bundesländern steht im entsprechenden §§ als erster Satz:
1Besteht ein Mangel an qualifizierten Bewerbern,….
Kannst du diesen Mangel nachweisen? Wenn nicht, steht die auch der Anwärtersonderzuschlag nicht zu.
1Besteht ein Mangel an qualifizierten Bewerbern,….
Kannst du diesen Mangel nachweisen? Wenn nicht, steht die auch der Anwärtersonderzuschlag nicht zu.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 29.11.2023 19:10
- Behörde:
Re: Anwärtersonderzuschlag
Also bei mir ist es BW. Und da steht:
„Den Anwärtersonderzuschlag erhalten Sie, wenn Ihre Anwärterlaufbahn in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt ist und die angegeben Bedingungen erfüllt werden.“
„mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung, die bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits mindestens zwei Jahre im Ausbildungsberuf oder anderweitig erwerbstätig waren“
Aber was genau bedeutet jetzt der 2.Abschnitt..
„Den Anwärtersonderzuschlag erhalten Sie, wenn Ihre Anwärterlaufbahn in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt ist und die angegeben Bedingungen erfüllt werden.“
„mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung, die bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits mindestens zwei Jahre im Ausbildungsberuf oder anderweitig erwerbstätig waren“
Aber was genau bedeutet jetzt der 2.Abschnitt..
-
- Beiträge: 801
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Anwärtersonderzuschlag
https://www.besoldung-baden-wuerttember ... aragraf_81
Auch hier steht das mit dem Mangel.
Gib doch mal genau an, wo deine Zitate stehen, damit man mal den ganzen Text lesen kann.
Auch hier steht das mit dem Mangel.
Gib doch mal genau an, wo deine Zitate stehen, damit man mal den ganzen Text lesen kann.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 29.11.2023 19:10
- Behörde:
Re: Anwärtersonderzuschlag
https://lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge
Schau da unter ,,Hauptsekretärsanwärter,, musst ein bisschen runter scrollen
Schau da unter ,,Hauptsekretärsanwärter,, musst ein bisschen runter scrollen
-
- Beiträge: 801
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Anwärtersonderzuschlag
Und welche abgeschlossene, förderliche Berufsausbildung hast du?
-
- Beiträge: 321
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Anwärtersonderzuschlag
Mal eine ganz andere Frage: Warst du vorher als TB in der gleichen Tätigkeit und wenn ja wie lange?
Wundert mich nämlich, dass du als vorheriger TB zum Anwärter wirst und nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wirst...
Wundert mich nämlich, dass du als vorheriger TB zum Anwärter wirst und nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wirst...