Versorgungsbezüge
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Versorgungsbezüge
Meine Teilzeit verlängert sich jährlich auf Antrag für ein weiteres Jahr. Ist es sinnvoll vor der Pensionierung Vollzeit zu arbeiten!? Bin jetzt 59 J. alt, seit 1972 Beamtin, seit 1993 in Teilzeit.

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Gerda Schwäbel
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Re: Versorgungsbezüge
Ob unmittelbar vor dem Ruhestand eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung besteht, hat (für sich alleine) keine Auswirkung auf die Höhe der Versorgungsbezüge. Teilzeitbeschäftigungen machen sich aber generell beim Ruhegehaltssatz bemerkbar. Zwei Jahre Halbtagsbeschäftigung bringen im Ergebnis genau so viel Prozente wie ein Jahr Vollbeschäftigung.staeffele hat geschrieben:Ist es sinnvoll vor der Pensionierung Vollzeit zu arbeiten!?
Viele Grüße
Gerda

