Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Meine Frau ist Beamtin (Bayern) und befindet sich momentan in Elternzeit.
Wir planen irgendwann in naher Zukunft weiteren Nachwuchs, wobei meine Frau dann nach dem Mutterschutz vollzeit arbeiten wird und ich zu Hause bleibe.
Wie sieht es aus, wenn die Mutterschutzfristen des zweiten Kindes noch teilweise in die Elternzeit des ersten Kindes fällt? Werden dann während der Mutterschutzfrist Bezüge gezahlt?
Besten Dank für eure Antworten!
Viele Grüße
Florian
Mutterschutz und Besoldung
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Während der Elternzeit besteht - sofern keine Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde - kein Anspruch auf Besoldung. Dies gilt auch dann, wenn Mutterschutzfristen des zweiten Kindes in die Elternzeit des ersten Kindes fallen.
In diesem Fall gibt es stattdessen einen Zuschuss nach § 5a der Bayerischen Mutterschutzverordnung in Höhe von 13,- € pro Tag der Überschneidung.
Viele Grüße
Gerda
In diesem Fall gibt es stattdessen einen Zuschuss nach § 5a der Bayerischen Mutterschutzverordnung in Höhe von 13,- € pro Tag der Überschneidung.
Viele Grüße
Gerda