Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

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Eugene66
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Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Eugene66 »

Guten Tag, ich habe ein paar Fragen zu einer eventuellen Reaktivierung (Telekom Beamter).

1. Wenn lediglich eine begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt wird, wie viele Stunden beträgt die wöchentliche Arbeitszeit dann? Werden die üblichen 34 Stunden auf 17 Stunden reduziert? Wenn man von 50% der normalen Arbeitszeit ausgeht, erhält man dann 50% der Besoldung + die Hälfte des gekürzten Betrags als Zuschuss (also 75% insgesamt)?

2. Wenn man vor ca. 15 Jahren in den Ruhestand geschickt wurde, damals nach Besoldungsgruppe A8 Stufe 4 bezahlt wurde, erhält man nach Reaktivierung diese Stufe oder erfolgt eine andere Einstufung?

3. Wird bei Reaktivierung ein Dienstort in der Nähe des Wohnortes angeboten?

4. Ist es richtig, dass der Beamte ab einem Lebensalter von 55 Jahren der Reaktivierung zustimmen muss?

Vielen Dank für eure Hilfe
Pipapo
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Pipapo »

Zu 3. Kann, muss aber nicht sein
Zu 4. nein
Eugene66
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Ratlosigkeit nach Reaktivierungsuntersuchung

Beitrag von Eugene66 »

Anfang Juli wurde die Untersuchung durchgeführt, Reaktion der BAnst PT und ärtzliches Gutachten liegen seit ein paar Tagen vor.

Die Überprüfung der Dienstunfähigkeit fand bei einem Arzt statt, der in einer Klinik für Psychosomatik tätig ist. Wir führten ein ungefähr halbstündiges Gespräch, in dessen Verlauf ich alle Fragen offen und ehrlich beantwortet habe. Mir kam es allerdings in erster Line so vor, dass mir der Arzt eine Reha in der Klinik "verkaufen" wollte, für die er arbeitet. Die Dienstunfähigkeit beruht jedoch auf einem anders gelagerten Krankheitbild.

Laut Gutachten wird tatsächlich -wie ich es nach dem Gespräch erwartet habe- eine Reha-Maßnahme im psychosomatischen Bereich empfohlen, überdies eine erneute Überprüfung der Dienstunfähigkeit nach 12 Monaten. Die BAnst PT schließt sich dieser Empfehlung offenbar weitgehend an, will laut Schreiben aber erst nach 24 Monaten eine erneute Überprüfung vornehmen.

Ich bin recht ratlos und verunsichert, da es für mich nicht nachvollziehbar ist, wie mir die vorgeschlagene Behandlung helfen soll.
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zeerookah
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Re: Ratlosigkeit nach Reaktivierungsuntersuchung

Beitrag von zeerookah »

Eugene66 hat geschrieben: 23.08.2023 12:00 Ich bin recht ratlos und verunsichert, da es für mich nicht nachvollziehbar ist, wie mir die vorgeschlagene Behandlung helfen soll.
Es soll Dir auch nicht helfen. Es geht nur darum gewissen Vorgaben genüge zu tun. Also entspannt bleiben und laufen lassen :idea:
Herm
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Herm »

Zitat: "eine Reha-Maßnahme im psychosomatischen Bereich empfohlen"

Hat die Bundesanstalt das als Vorgabe für die nächste DDU Untersuchung geschrieben ?
Fraglich ist auch ob das die Postbeamtenkrankenkasse bezahlt...

Zitat: Die Dienstunfähigkeit beruht jedoch auf einem anders gelagerten Krankheitbild.

Noch in Behandlung ? Warum keine Befunde im Vorfeld besorgt ?
Fürs nächste mal das in Angriff nehmen.
Hast ja jetzt 2 Jahre Zeit. Wie alt ?
Eugene66
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Eugene66 »

zeerookah hat geschrieben: 23.08.2023 14:22 Es soll Dir auch nicht helfen. Es geht nur darum gewissen Vorgaben genüge zu tun. Also entspannt bleiben und laufen lassen :idea:
Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, mich einer stationären Reha-Maßnahme zu unterziehen. Meine Befürchtung ist jedoch, dass im Abschlussbericht eine sehr positive Prognose gestellt wird. Vor allem, damit die Klinik auf eigene Behandlungserfolge verweisen kann. Habe leider in der Vergangenheit entsprechende Erfahrungen gemacht.


Herm hat geschrieben: 23.08.2023 17:43 Zitat: "eine Reha-Maßnahme im psychosomatischen Bereich empfohlen"

1. Hat die Bundesanstalt das als Vorgabe für die nächste DDU Untersuchung geschrieben ?
2. Fraglich ist auch ob das die Postbeamtenkrankenkasse bezahlt...
3. Zitat: Die Dienstunfähigkeit beruht jedoch auf einem anders gelagerten Krankheitbild.
Noch in Behandlung ? Warum keine Befunde im Vorfeld besorgt ?
4. Fürs nächste mal das in Angriff nehmen.
5. Hast ja jetzt 2 Jahre Zeit. Wie alt ?

1. Zitat aus dem Schreiben der BAnst PT: "Auf die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen wird hiermit verwiesen."

2. Laut Hotline der PBeaKK, würden die Kosten einer Reha-Maßnahme erstattet. Sollte diese im Bereich Psychosomatik stattfinden, ist zunächst die Befürwortung eines Psychologen notwendig.

3. Ich war bis ca. 2017 in Behandlung. Mein Allgemeinzustand hat sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Vor dem Termin für das Gutachten, habe ich mir ein fachärtzliches Attest besorgt. Allerdings konnte ich dieses Attest erst dem begutachtenden Arzt vorlegen, nicht zuvor der BAnst PT. Das war offenbar nicht der richtige Weg.

4. Auf jeden Fall. Wenn die nächste Anfrage kommt, werde ich der persönlichen Stellungnahme auch ein ärtzliches Attest beifügen (sofern nicht bereits im ersten Anschreiben ein Termin beim Gutachter angegeben ist).

5. Momentan 57 und seit rund 19 Jahren dauerhaft Dienstunfähig.
Herm
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Herm »

Ist ja nicht so gut gelaufen...
Dieses fachärtzliches Attest hat nichts mit dem Bereich Psychosomatik zu tun ?
Was hat der Gutachter zum Attest gesagt...nicht sein Fachgebiet ?

"Die empfohlenen Maßnahmen"..wie sehen die aus..nur die Reha ?

Ich habe damals beim Fragebogen gleich Facharztberichte und MRT Berichte
beigefügt...da sollte man mit offenen Karten spielen damit man beim
richtigen Gutachter landet.
Dienstunfall_L
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Eugene Wenn du die „empfohlene“ Reha nicht antreten willst, würde ich klären, ob du - aus dem Ruhestand heraus - überhpt zur Teilnahme verpflichtet bist und wenn ja, was Konsequenz einer Nichtteilnahme wäre.
Wenn du sie antreten willst oder musst, wäre die Kostenfrage zu klären, klingt oben nach Kostenübernahmezusage, diese dann ggf. schriftlich absichern.
KlausK
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von KlausK »

Eine stationären Reha-Maßnahme hat fast immer einen positiven Abschlussbericht, sprich arbeitsfähig.
Das Haus würde sich ja im anderen Fall, also nicht Arbeitsfähig, eine schlechte Arbeit/Scheitern bescheinigen.
Das werden sie nie tun.
Eugene66
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Eugene66 »

Fazit: Bei der nächsten Anfrage seitens der BAnst PT, werde ich meiner Antwort umgehend ein fachärtzliches Attest beifügen.

Bezüglich der Reha mit psychosomatischer Ausrichtung, müsste ich laut Krankenkasse zuvor einen Psychologen aufsuchen. Diese Art der Behandlung scheint mir aber völlig am Thema vorbei zu gehen.

Es bleibt interessant. Die Frage ist, ob ich in zwei Jahren sofort zu einem Gutachter geschickt werde, oder zunächst lediglich eine Anfrage zur Selbsteinschätzung ins Haus flattert.
KlausK
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von KlausK »

Genau.
-- DIE ZEIT IST MIT DIR --
Herm
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Herm »

@KlausK
Warst Du jetzt zur Reaktivierungsuntersuchung ?
Vorher war ja die grosse Panik ausgebrochen...
Allium
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Allium »

das kann ich aus eigener Erfahrung ganz klar verneinen- ich habe auch eine psychosomatische Reha gemacht in einer Klinik der DRV und es wird dort kein Beamter als dienstfähig entlassen, dies ist rechtlich nicht möglich, -denn über die DF "urteilt" nach der Reha der Amtsarzt der Behörde, wo der Beamte seinen Dienst tat oder tut, bzw. der Arzt, welchen der DH mit einer Überprüfung der DF beauftragt. Ich wurde allerdings aus der Reha auch im Sinne der Rentenversicherung (Wiederherstellung von Erwerbfähigkeit) arbeitsunfähig entlassen, da ich zahlreiche Erkrankungen habe und somit auch keine Umschulung oder ähnliches von der Rehaklinik empfohlen wurde.
Man sollte in der Klinik seinen Status erklären, in Kliniken der DRV sind die Ärzte i.d.R selber verbeamtet und kennen sich mit den Regularien aus, auch wenn sie keine Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts bescheinigen können/wollen/dürfen.
Der Sozialdienst in der Klink war ebenso kompetent und wusste um die Bestimmungen bei Beamten, was ich auch hilfreich fand, da ich dort fast die einzige verbeamtete Rehabilitandin war.
Eugene66
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Eugene66 »

Allium hat geschrieben: 25.08.2023 11:27 das kann ich aus eigener Erfahrung ganz klar verneinen- ich habe auch eine psychosomatische Reha gemacht in einer Klinik der DRV und es wird dort kein Beamter als dienstfähig entlassen, dies ist rechtlich nicht möglich, -denn über die DF "urteilt" nach der Reha der Amtsarzt der Behörde, wo der Beamte seinen Dienst tat oder tut, bzw. der Arzt, welchen der DH mit einer Überprüfung der DF beauftragt. Ich wurde allerdings aus der Reha auch im Sinne der Rentenversicherung (Wiederherstellung von Erwerbfähigkeit) arbeitsunfähig entlassen, da ich zahlreiche Erkrankungen habe und somit auch keine Umschulung oder ähnliches von der Rehaklinik empfohlen wurde.
Man sollte in der Klinik seinen Status erklären, in Kliniken der DRV sind die Ärzte i.d.R selber verbeamtet und kennen sich mit den Regularien aus, auch wenn sie keine Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts bescheinigen können/wollen/dürfen.
Der Sozialdienst in der Klink war ebenso kompetent und wusste um die Bestimmungen bei Beamten, was ich auch hilfreich fand, da ich dort fast die einzige verbeamtete Rehabilitandin war.
Danke für deinen Beitrag.

Das liest sich recht positiv. Meine Bedenken wischt es nicht vom Tisch, da ich mich in diesem Fachbereich (Psychosomatik) nicht richtig aufgehoben fühle. Wie ich weiter oben schrieb, hatte ich während des Gesprächs mit dem Gutachter, vor allem das Gefühl, er wolle mir vorzugsweise eine Reha in seiner Klinik aufschwatzen. Fand ich ein wenig befremdlich.

Meine Erfahrung mit Rehakliniken ist negativer geprägt. Aber es ist schön zu lesen, dass es offensichtlich auch andere Fälle gibt.
Dienstunfall_L
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich würde klären, ob du zu einer Reha angesichts dieses Hintergrunds
seit rund 19 Jahren dauerhaft Dienstunfähig
verpflichtet werden kannst.
Oder du kümmerst dich nicht darum und wartest ab, ob eine Aufforderung kommt, eine Reha zu machen - mit Aufklärung über Folgen eines Nichtantritts und Nennung der Rechtsgrundlage.