Hallo Leute,
seit langem beschäftige ich mich mit dem Wunsch neben als Fotograf tätig zu sein.
zunächst zu meiner Situation:
Ich bin angehender/werdender Lehrer für Gymnasien (A13), 100% Arbeitszeit. Zur Zeit warte ich noch auf mein Referendariat (Niedersachsen oder NRW).
Nun die Frage:
Darf ich mich als Fotograf selbständig machen um mit meinen Bildern Geld zu verdienen? Es würde sich nicht um eine Auftragsfotografie handeln, sondern die Bilder können online gekauft werden für einen geringen Betrag.
Wie gesagt müsste ich mich dafür selbständig machen können. Selbstverständlich würde ich nicht mehr als ein fünftel meiner Arbeitszeit investieren, da sich die Bilder auch nach einer längeren Zeit verkaufen (könnten). Daher kann im Laufe der Zeit das Einkommen stetig steigen, obwohl ich nicht mehr Zeit investiere. Es könnte also gut passieren, dass ich 8 Stunden arbeite und 500 Euro verdienen kann.
Ich benötige jedoch in diesem Zusammenhang eure Hilfe. Durch die Gesetzestexte bin ich schon einiger Maßen durch. Allerdings ist mir noch nicht klar, ob ich nun eine Versagensgrund vorliegen habe.
Kann mir jemand zu seiner Antwort eventuell auch noch entsprechende Links an die Hand geben, die sich speziell mit den genannten Bundesländern auseinander setzen.
Nebentätigkeit als Fotograf
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- Bundesfreiwild
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Hm...meiner Meinung nach zählt Fotografieren zu den künstlerischen Tätigkeiten. Wenn man hin und wieder paar Fotos verkauft (oder das auch als kleinen selbstständigen Online-Betrieb aufmacht, um das Finanzamt nicht zu irritieren), gibts da eigentlich keine Versagensgründe.
Dürfte eigentlich nur das Finanzamt interessieren.
Irgendwie muss man seine Kunstwerke ja auch mal loswerden, ohne sie verschenken zu müssen.
Dürfte eigentlich nur das Finanzamt interessieren.
Irgendwie muss man seine Kunstwerke ja auch mal loswerden, ohne sie verschenken zu müssen.
- Mikesch
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Genau!
Schimpft sich auch "Verwaltung des eigenen Vermögens". Ist sich nicht anzeige- u. genehmigungspflichtig.
Grenzwertig wird es allerdings, wenn man laufend umfangreich Bilder für einen eigenen Shop erstellt, dann wirds schnell gewerblich...
...auch das mit dem Zeitaufwand ist das dann so eine Sache. Gott sei Dank hat da kaum einer eine Ahnung von
Für ein Bild brauche ich für die EBV zwischen 1 - 12 Stunden...
Hat man erst mal Bilder eingestellt und tut nichts mehr, siehe Abs. 1
LG Mikesch
Schimpft sich auch "Verwaltung des eigenen Vermögens". Ist sich nicht anzeige- u. genehmigungspflichtig.
Grenzwertig wird es allerdings, wenn man laufend umfangreich Bilder für einen eigenen Shop erstellt, dann wirds schnell gewerblich...
...auch das mit dem Zeitaufwand ist das dann so eine Sache. Gott sei Dank hat da kaum einer eine Ahnung von

Für ein Bild brauche ich für die EBV zwischen 1 - 12 Stunden...
Hat man erst mal Bilder eingestellt und tut nichts mehr, siehe Abs. 1
LG Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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